TGA-Planung KiTa Stelzenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20210618

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stelzenberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXRRX6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXRRX6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

TGA-Planung KiTa Stelzenberg

Referenznummer der Bekanntmachung: 20210618
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ortsgemeinde Stelzenberg beabsichtigt Leistungen zur Technischen Gebäudeausstattung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Stelzenberg extern zu vergeben.

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

KiTa Stelzenberg

Am Hirtenacker 3

67705 Stelzenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Stelzenberg ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Zudem kann er dem aktuellen Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde nicht gerecht werden. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau sowie Standortwechsel / Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich der Rückbau des Bestandsgebäudes und ein Neubau einer Kindertagesstätte am selben Standort herauskristallisiert.

Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedarfen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Der Neubau ist so zu planen, dass er den Anforderungen an eine zeitgemäße Kinderbetreuung gerecht wird sowie die baulichen Voraussetzungen für eine 3-zügige Kindertagesstätte mit Ganztagesbetrieb und die Möglichkeiten flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Das Gebäude soll als räumliche Grundlage dienen, um die Kinder sowohl in ihren Basiskompetenzen als auch in ihrer Entwicklung von Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen stärken zu können.

Die neue Kindertagesstätte soll 3 Gruppenräume sowie jeweils einen Intensivraum beinhalten, hinzukommen jeweils Schlaf- und Ruheräume, Wickel- und Sanitärräume sowie Garderoben, die entwurfsabhängig in den Flur integriert werden können. Darüber hinaus sind Räume für Personal und Hauswirtschaft sowie ergänzende allgemeine Räume zu planen. Eine genaue Darstellung der geforderten Räume ist dem Raumprogramm in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.

Der bisherige Standort soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet. Es wird zudem angestrebt, dass im Rahmen des Rück- und Neubaus mittels Geländemodellierung eine Verbesserung der Parksituation geschaffen wird. Die Gemeinde hat darüber hinaus zusätzliche Flächen erworben, die zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung der Kindertagesstätte dienen sollen. Diese Anbindung ist bei der Planung (insbesondere bzgl. der Erschließung des Gebäudes) zu berücksichtigen. Eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Flächen kann den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Die Ortsgemeinde Stelzenberg schreibt vorliegend insofern Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung i. S. v. § 73 VgV zum Neubau einer Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektplanung / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektdurchführung / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2021
Ende: 31/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:

— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,

— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,

— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters,

— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

Wichtiger Hinweis:

Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des

Bewerbers, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.

Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:

— Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“.

Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude 1 Punkt

Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten 3 Punkte

Ab Kindrgarten / Kindertagesstätte 5 Punkte

— Kriterium „Art der Planungsaufgabe“.

Sanierung / Umbau 1 Punkt

Neubau 3 Punkte

— Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“

Ab Honorarzone II 1 Punkt

Ab Honorarzone III 2 Punkte

— Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens

Ab EUR 1 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt

Ab EUR 1,5 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte

— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“.

Ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt

LP 1 bis 9 2 Punkte

— Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“.

Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt

Referenz aus dem Jahr 2017 / 2018 2 Punkte

Referenz aus dem Jahr 2019 / 2020 oder später 3 Punkte

Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt

Gewertet:

— Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“

Ab Technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

— Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre 3 Punkte

Ab 10 Jahre 4 Punkte

Ab 15 Jahre 5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der

Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt

Gewertet:

— Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“

Ab technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

— Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre 3 Punkte

Ab 10 Jahre 4 Punkte

Ab 15 Jahre 5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz

Entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:

— Kriterium „Qualifikation des Bauleiters“

Ab Technische Ausbildung 1 Punkt

Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte

Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte

— Kriterium „Berufserfahrung des Bauleiters“

Ab 3 Jahre 1 Punkt

Ab 5 Jahre 2 Punkte

Ab 7 Jahre 3 Punkte

Ab 10 Jahre 4 Punkte

Ab 15 Jahre 5 Punkte

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend der

Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:

Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“

Ab LP 8 und 9 1 Punkt

LP 1 bis 9 2 Punkte

Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 98 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten

Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive

Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.

Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung -oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie

[Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HOAI.

2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.

3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.

4. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt sind und dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen können.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Beurfsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRRX6.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgendin ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einemNachprüfun gsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2021

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