Gebäude- und Inventarversicherung für die Objekte der Kreisverwaltung Donnersbergkreis Referenznummer der Bekanntmachung: DBK2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donnersberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inventarversicherung für die Objekte der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Vergabe der Gebäude- und Inventarversicherungen für die Objekte der Kreisverwaltung Donnersbergkreis.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Versicherungssummen für die Gebäude- und Inventarversicherungen können den jeweiligen Objektlisten entnommen werden. Die versicherten Gefahren sind für Gebäude Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel sowie für das Inventar zusätzlich auch Einbruchdiebstahl.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den Versicherer gekündigt wird. Für den Versicherungsnehmer beträgt die Kündigungsfrist abweichend 3 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU- Mitgliedsländer) verfügen,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123 + 124 GWB.
Die Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU- Mitgliedsländer) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.