16EU/20 Beschaffung AB-Dekon V Referenznummer der Bekanntmachung: 16EU/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
16EU/20 Beschaffung AB-Dekon V
Beschaffung eines Abrollbehälters zur Dekontamination verletzter Personen.
— Beschaffung eines Abrollbehälters zur Dekontamination verletzter Personen inkl. Grundgestell, sowie Aus- und Aufbau, sowie Gerätschaften,
— Abrollbehälter und Aufbau entsprechen dem neuesten Stand der Technik,
— Abrollbehälter und Aufbau erhalten die Zulassung nach STVZO.
Die Unfallverhütungsvorschrif ten und alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen werden in vollem Umfang eingehalten.
Bei gelieferten Geräten, die Nachweise nach MPG erfordern, sind die dafür erforderlichen Unterlagen kostenfrei beizulegen.
Die erforderliche TÜV Abnahme ist am Tag der Abholung durch den Auftragnehmer durch zu führen.
Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) der elektrischen und bei ggf. fernmeldetechnischen Einbauten sowie Geräte ist schriftlich zu bestätigen.
Notwendige Ausnahmegenehmigungen sind vorzulegen.
Soweit keine Vorgaben von Seiten der Berufsfeuerwehr Trier erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der einschlägigen und insbesondere der zitierten DIN- und EN- Normen, Vorschriften und Regeln.
Der Abrollbehälter muss folgenden Normen und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Diese Aufzählung gibt nur einen Überblick über die einzuhaltenden technischen Anforderungen, bei denen auch die normativen Hinweise und weiterhin einzuhaltenden Vorschriften innerhalb der Vorschriftenwerke einzuhalten sind.
—— DIN 14505 für ein Fahrzeug DIN 14505-WLF- 26/6900-1570,
—— DIN 30722 Abrollkipperfahrzeuge, Wechselladereinrichtung, Abrollbehälter,
—— DIN EN 1846-1 – Feuerwehrfahrzeuge; Nomenklatur und Bezeichnung,
—— DIN EN 1846-3 – Feuerwehrfahrzeuge fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und Leistungsanforderungen,
—— DIN 14 502 Teil 2 (Entwurf) – Feuerwehrfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen,
—— DIN 14 502 Teil 3 – Feuerwehrfahrzeuge; Außenanstrich,
—— Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (VBG 12),
—— Straßenverkehrszulassungs ordnung (StVZO),
—— DIN VDE-Richtlinien,
—— Unfallverhütungsvorschrif ten Feuerwehren,
—— Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie,
—— Richtlinie 2006-95-EG Richtlinie elektrische Betriebsmittel,
— Einbauten, welche mit Trinkwasser in Kontakt kommen, sind so zu bauen, dass die Vorgaben der DVGW-Arbeitsblatt W 405, W 408, TrinkwV und die entsprechenden Fachempfehlungen eingehalten werden.
Ist die Erfüllung nach Norm oder den Forderungen der Feuerwehr Trier nicht möglich oder treten Widersprüche mit Normen, Regeln und
Vorschriften auf, hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der AB DEKON-V muss mit den gängigen Wechselladersystemen 1570 nach DIN 30722-1 verwendet werden können.
Alle sonstigen gültigen Regeln der Technik
Garantie mind. 2 Jahre auf Fahrgestell und Ausbau
Die Einbauten müssen die Einbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers erfüllen.
Bei Auftragsvergabe wird mit dem Bieter eine genaue Spezifikation aller Einzelheiten festgelegt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verlastung der Beladung und auf die Anordnung und Art von Bedienelementen. Auf Grund technischer Gegebenheiten kann es hierdurch zu Änderungen an der Spezifikation des Pflichtenheftes kommen. Eine Preisanpassung ist ebenfalls möglich.
Änderungen, auf Grund von technischem Fortschritt, bzw. Festlegungen von Standards innerhalb der Amtsleitung der Berufsfeuerwehr Trier, können auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Anpassung des Pflichtenheftes nach sich ziehen.
Sollten Gerätschaften/Bauteile etc. fehlen, die eine Inbetriebnahme/Funktion nicht möglich machen, so ist der Auftraggeber darüber zu informieren und der Mangel nach Absprache abzustellen. Dies gilt ebenso, wenn die Anordnung von Gerätschaften eine Inbetriebnahme erschweren/nicht möglich macht.
Erforderliche TÜV – Abnahme aufgrund Änderungen am Fahrgestell/Aufbau gehen zu Lasten des Bieters.
Eventuelle Druckgasflaschen sind gemäß der GGVSE sicher unterzubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
16EU/20 Beschaffung AB-Dekon V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die jeweiligen Nachweise und Formblätter sind bei elektronischer Angebotsabgabe, soweit nicht elektronischausfüllbar, unter „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärung 1 und 3.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“:
— Darstellung der Organisationsstruktur,
— Darstellung der Dienstleistungspalette,
— Referenzliste über vergleichbar gefertigte Fahrzeuge im Zeitraum der letzten 24 Monate,
— Technische Beschreibung,
— Detailzeichnung des Innenausbaus/Aufbau, bei der alle relevanten Bestandteile des Lastenheftes ersichtlich sind,
— Gewichtsbilanz,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Nachweis über Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland