Zielausbau Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz — Neubau OP-/Funktionsgebäude (1. BA), Techn. Inbetriebnahmemanagement u. Techn. Monitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0268
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zielausbau Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz — Neubau OP-/Funktionsgebäude (1. BA), Techn. Inbetriebnahmemanagement u. Techn. Monitoring
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements (TIBM) gem. Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement nach AHO Heft Nr. 19, Stand Jan. 2018 i.V.m. AHO Heft Nr. 9, Stand 2020 ergänzt durch nachlaufende Leistungen während der Nutzungsphase, plus Leistungen des Technisches Monitoring (TMon) nach AMEV Empfehlung Nr. 158 — Technisches Monitoring 2020 für den Neubau eines OP-/Funktionsgebäudes (1.BA) im Rahmen des Zielausbaus des Bundeswehrzentralkrankenhauses (BwZK) Koblenz.
Optional wird die Erstellung eines Nutzerhandbuchs beauftragt und nach Erfordernis gesondert abgerufen. Die Entscheidung zur Beauftragung erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer im Laufe des Projektes.
Die konkret zu beauftragenden Leistungen sind dem Vertragsentwurf nebst Anlagen zu entnehmen, welche Bestandteile der Vergabe-/Auftragsunterlagen (s. Ziff.I.3)) sind.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11)).
Koblenz
Das BwZK Koblenz ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit traumatologischer Notfallversorgung, Zentrum für interdisziplinäre Gefäßmedizin und Herzchirurgie, Kopf-Zentrum und onkologischem Zentrum. Im Rahmen einer Entwicklungsplanung wurde der Bedarf durch einen Zielausbau des BwZK eine Machbarkeitsstudie in 2 Bauabschnitten festgelegt. Auf Basis der vorliegenden Masterplanung über die gesamte Liegenschaft soll in einem 1. Bauabschnitt ein neues Funktionsgebäude mit umfangreicher medizinischer Betriebskonzeption bzw. zahlreichen Fachabteilungen / medizinischen Funktionsbereichen Operationssälen, Highcare-Bereich, Notfallmedizin, 3 Ambulanz-Modulen mit 7 Fachabteilungen, Radiologie, Apotheke, Pathologie und Zentrale Sterilisation und einem Hubschrauberlandeplatz sowie der technischen Gebäudeeinrichtung errichtet werden.
Das Gebäude beinhaltet eine Nutzungsfläche von ca. 19 600 qm bei einer Brutto-Grundfläche von ca. 48 600 qm.
Die Bedarfs- sowie die Entwurfsplanung sind zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen.
Die Ausführungsplanung befindet sich in der Finalisierung durch das Planungsteam. Mit der Vorbereitung der Vergaben wurde begonnen.
Für die Beauftragung der Bauleistungen ist eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen.
Das Technische Inbetriebnahmemanagement wird zur Qualitätssicherung durch ein Technisches Monitoring nach AMEV-Empfehlung ergänzt.
Das TIBM und das TMon erstrecken sich auf alle energierelevanten und funktionellen Anlagen und Systeme der folgenden baulichen und technischen Fachbereiche für das Gebäude wie auch die direkte infrastrukturelle Anbindung:
— Gesamte Technische Ausrüstung einschl. Medizintechnik und Anbindung an die Versorgungsstruktur der Liegenschaft,
— Inbetriebnahmerelevante Hochbaugewerke wie z.B. Türanlagen, Verschattungsanlagen etc,
— Sämtliche bauliche Funktionskomponenten des Krankenhausbetriebs (Brandfallsteuermatrix, Patientenaufrufanlage etc.).
Das Umzugsmanagement vom alten Gebäude in das neue erfolgt durch die Bundeswehr. Der Inbetriebnahmemanager muss dies aber terminlich und organisatorisch berücksichtigen und in die Planung integrieren.
Die Beauftragung soll unmittelbar im Anschluss an dieses Vergabeverfahren als Stufenvertrag (s. Ziff. II.2.11)) erfolgen. Der Leistungszeitraum erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 7 Jahren unter Berücksichtigung einer 2-jährigen Kontrolle während der Nutzungsphase.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix u. -systematik, welche in den Teilnahmeunterlagen (s. Ziff. I.3)) der Bekanntmachung) („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Anzahl der Beschäftigten im Bereich TIBM und TMon, Anzahl und Qualität der Referenzen des Bewerbers/Büros/Unternehmens, des Projektleiters und des stellv. Projektleiters.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Beauftragung erfolgt in Beauftragungstufen (BS). Mit Vertragsschluss werden zunächst nur Leistungen der BS 1 beauftragt. Die BS gliedern sich wie folgt:
— BS 1: TIBM: Projektstufen (PS) 2 + 3 / TMon: Leistungsstufen (LS) 2,
— BS 2: TIBM: PS 4, 5 + nachlaufende Leistungen / TMon: LS 4 + 5.
Der AG behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung u. Ausführung der Maßnahme die Leistungen der BS 2, sonstige Leistungen u. die Erstellung eines Nutzerhandbuchs (stufenweise) zu beauftragen u. die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner BS zu beschränken.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen. In diesem Fall gelten angepasste Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungssystematik zur Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen:
Eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz (s. unten angegebene, geforderte Mindeststandards) oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Versicherungssummen während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das 2-Fache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist..
Als Mindestandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist. Der Versicherungsschutz ist nachzuweisen (s. o. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien).
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— der stelllv. Projektleiter (stellv. PL).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen/ das Büro, den PL und den stellv. PL sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und jeweils die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme und -beschreibung bezogen auf die Leistungen des TIBMs bzw. des TMons
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Zuordnung des Gebäudes/Gebäudekomplexes zum Krankenhausbereich od. Bereich Laborgebäude
d) Nutzungsfläche (NUF 1-6 nach DIN 277) des Gebäudes/Gebäudekomplexes/Gebäudeteils, für das/den das TIBM durchgeführt wurde,
e) Anzahl der Funktionsbereiche, für die das TIBM bzw. TMon durchgeführt wurde,
f) Baukosten (KG 200-600 nach DIN 276),
g) Zeitraum der Erbringung der Leistungen des TIBMs bzw. TMons (von/bis) und Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gebäudes.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers im Bereich TIBM und TMon in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und — soweit bekannt — die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV)..
Als Mindeststandards werden gefordert:
Der PL und der stellv. PL müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master an Univ. oder FH bzw. HAW) im Bereich der Technischen Ausrüstung, des Bauwesens, des Ingenieurwesens oder der Wirtschaftswissenschaften und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren im Bereich TIBM oder TMon nach Studienabschluss nachweisen.
Für die Referenzobjekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Bewerber/Unternehmen/Büro:
— WK 1 (Ausschluss- u. Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz über das TIBM für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex im Krankenhausbereich oder im Bereich Laborgebäude. Das TIBM muss sich auf mind. 3 verschiedene Funktionsbereiche des Gebäudes/Gebäudekomplexes erstreckt haben.
— WK 2 (Ausschluss- u. Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz über das TIBM für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex im Krankenhausbereich oder im Bereich Laborgebäude mit einer NUF nach DIN 277 von mind. 2 000 qm. Sofern das TIBM nur für einen abgegrenzten Teil des Gebäudes/Gebäudekomplexes durchgeführt wurde, ist nur die NUF dieses Teils zugrunde zulegen.
— WK 3 (reines Wertungskriterium)
Referenz über das TMon für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex im Krankenhausbereich oder im Bereich Laborgebäude. Das TMon muss sich auf mind. 3 verschiedenen Funktionsbereiche des Gebäudes/Gebäudekomplexes erstreckt haben.
PL:
— WK 1 (Ausschluss- u. Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz mit den Mindestanforderungen gemäß WK 1 des Bewerbers/Unternehmens/Büros.
— WK 2 (Ausschluss- u. Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz mit den Mindestanforderungen gemäß WK 2 des Bewerbers/Unternehmens/Büros.
— WK 3 (reines Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz mit den Mindestanforderungen gemäß WK 3 des Bewerbers/Unternehmens/Büros.
Stellv. PL:
— WK 1 (Ausschluss- u. Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz mit den Mindestanforderungen gemäß WK 1 des Bewerbers/Unternehmens/Büros.
— WK 2 (Ausschluss- u. Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz mit den Mindestanforderungen gemäß WK 2 des Bewerbers/Unternehmens/Büros.
— WK 3 (reines Wertungskriterium)
Mind. 1 Referenz mit den Mindestanforderungen gemäß WK 3 des Bewerbers/Unternehmens/Büros.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Referenzobjekte des Bewerbers, des PLs u. des stellv. PLs zu WK 1, 2 u. 3 finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Inbetriebnahme des Gebäudes zwischen dem 1.1.2011 u. dem Ende der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) erfolgt ist.
Für WK 1 u. 2 (Ausschluss- u. Wertungskriterium) des Bewerbers, des PLs u. des stellv. PLs gilt:
Wertbar sind nur Referenzen, welche alle genannten Mindestanforderungen erfüllen u. im zugelassenen Referenzzeitraum erbracht wurden. Wenn für WK 1 und WK 2 jeweils nicht mind. 1 wertbare Referenz eingereicht wird, führt dies zum Ausschluss.
Für WK 3 (reines Wertungskriterium) des Bewerbers, des PLs und des stellv. PLs gilt:
Wertbar sind nur Referenzen, welche alle genannten Mindestanforderungen erfüllen u. im zugelassenen Referenzzeitraum erbracht wurden. Wenn keine wertbare Referenz zu WK 3 eingereicht wird, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss des Bewerbers, sondern nur zu einer entsprechend geringeren Bewertung..
Die Referenzen des Bewerbers, des PLs u. des stellv. PLs dürfen identisch sein. Referenzprojekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden..
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers im Bereich TIBM und TMon in den letzten 3 Jahren muss mind. 5 Beschäftigte betragen.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Wettbewerb teilnehmen, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen („Anlage Staatenliste", siehe Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein stellv. Projektleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYC2B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de