21D0040 – Landesblindenschule Neuwied, Internate 1-6 Brandschutzmaßnahmen und Modernisierung innen Fachplanung Technische Ausrüstung Anl.Gr. 4+5 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diez
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
21D0040 – Landesblindenschule Neuwied, Internate 1-6 Brandschutzmaßnahmen und Modernisierung innen Fachplanung Technische Ausrüstung Anl.Gr. 4+5 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung Anl.Gr. 4 + 5 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 gem. § 55 HOAI für die Durchführung von Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen der Internatsgebäude (Gebäude 1-6) der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied. Die Gebäude befinden sich in der Gesamtanlage der Blindenschule in 56567 Neuwied, Feldkircher Straße.
Ergänzt durch besondere Leistungen:
— Aufstellen und Fortschreiben und Fertigstellen des technischen Teils des Raumbuchs,
— Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen,
— Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RLBau,
— Abschluss des technischen Teils des Raumbuches (Bestandsraumbuch),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus 6, im Wesentlichen vergleichbaren Internatsgebäuden. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten werden die 6 Gebäude in 2 Maßnahmengruppen gegliedert.
— Gruppe 1: Gebäude 1-4,
— Gruppe 2: Gebäude 5-6.
Die bauliche Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt gebäudeweise. Jedes Gebäude stellt in sich einen eigenen Bauabschnitt dar.
Die Gebäude sind 2 geschossig, unterkellert u. mit Flachdach ausgebildet. Die Erschließung erfolgt jeweils über ein vorgelagertes Treppenhaus mit Pultdachkonstruktion. Außenabmessungen jedes einzelnen Gebäudes: 23,10 m x 27,75 m.
Die Gebäude sind gemäß Brandschutzkonzept zu sanieren, zudem ist eine Schadstoffsanierung erforderlich. Die Sanitärräume werden rück- u. neu aufgebaut. Umbau- und Modernisierungsarbeiten sowie die Ertüchtigung der techn. Anlagen werden ebenfalls ausgeführt.
Die Gebäude 1-4 bewohnen blinde u. sehbehinderte Kinder. Es sind jeweils Unterkunftsräume (16 Betten/Geschoss), Wohn-Essraum, Teeküche u. Sanitärräume untergebracht, im OG zusätzlich Konferenz- u. Therapieraum u. Büro. Im KG befinden sich Lager-, Technik-, Hobby-, Spiel-, Fitness- u. WC-Räume.
Die Gebäude 5 u. 6 werden z. Zt. zur Betreuung von erwachsenen Menschen mit Mehrfachbehinderungen genutzt. Es sind jeweils Gruppen-, Ruhe-, Therapie-, Mehrzweck-, Personal-, Sanitärraum und Teeküche eingerichtet. Im KG befinden sich Lager-, Technik-, Hobby-, Partyraum, Waschküche und Werkräume.
Wesentliche Maßnahmen:
Baulicher Brandschutz:
— Ausbildung eines notwendigen Flurs mit Wänden in F 30-B Qualität,
— in den notwendigen Fluren: Ausbau oder Ausbildung in F 30-A Qualität von Einbauten, brandschutztechn. Ertüchtigung der Schachtverkleidungen,
— Erneuerung der abgehängten Decken in feuerhemmender Qualität.
Umbau-, Modernisierung:
— Sanierung des Sanitärbereiches.
Technische Anlagen:
— Anpassung des Überwachungsumfangs der bestehenden Brandmeldeanlage,
— Überprüfung der Brandmelde- u. Alarmierungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung durch Fachplaner und sich daraus ggf. ergebende Arbeiten,
— Erneuerung der Elektroinstallation einschl. GHV und Etagenverteiler. Neue Beleuchtung.
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in Maßnahme 1 u. Maßnahme 2.
— Maßnahme 1 = 4 Bauabschnitte (Gebäude 1-4),
— Maßnahme 2 = 2 Bauabschnitte (Gebäude 5 u. 6).
BGF/BRI/Nutzflächen/Gesamtfläche:
— BGF: 6 x 1.920 m2 = 11 520 m2,
— BRI: 6 x 5.512 m3 = 33 072 m3,
— NF: 6x 1.533 m2 = 9 198 m2.
Zusammenstellung der geschätzten Baukosten nach DIN 276
— KG 440 + 450: ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Terminliche Vorgaben:
— Maßnahme 1 (Geb. 1-4),
— Bauunterlage: 11/2021-01/2022,
— Genehmigungsplanung: 03/2022-04/2022,
— Ausführungsplanung: 03/2022-06/2022.
Vergabe Gewerke:
— Geb. 1 u. 2: 07/2022-02/2023,
— Geb. 3 u. 4: 07/2024-01/2025,
— Bauausführung: 02/2023-12/2026 (Gebäudeweise, nacheinander).
Maßnahme 2 (Geb. 5-6):
— Bauunterlage: 02/2026-03/2026,
— Genehmigungsplanung: 04/2026,
— AFU-Bau: 05/2026-07/2026,
— Vergabe Gewerke: 08/2026-01/2027,
— Bauausführung: 02/2026-12/2028,
— Geb. 5: 02/2027-12/2027,
— Geb. 6: 02/2028-12/2028.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl gesamt, Zahl der Führungskräfte der genannten Fachrichtung, Anzahl und Qualität der Referenzen.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor.
Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honoarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert,
— Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz (Fachplanung Technische Ausrüstung) und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Ausrüstung Umbau/Modernisierung). Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Fachplanung Technische Ausrüstung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen und der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Ausrüstung Umbau/Modernisierung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter,
— der Bauleiter/Objektüberwacher.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter/Objektüberwacher sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme und Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis),
f) erbrachte Anlagengruppen,
g) Abschluss der LPH 8 und der Inbetriebnahme,
h) Anzahl der Vollgeschosse,
i) Art der Maßnahme.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers sowie die durchschnittliche Zahl seiner Führungskräfte der Fachrichtung Technische Ausrüstung in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Als Mindeststandards werden gefordert:
Projektleiter:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine fachbezogene Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der entsprechenden Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Objektüberwacher/Bauleiter:
Der Objektüberwacher/Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine fachbezogene Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Oder er muss mindestens den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen und eine fachbezogene Berufserfahrung von mind. 6 Jahren nach Ausbildungsabschluss nachweisen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/Unternehmen:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 55 HOAI) für die Anl.Gr. 4 für den Neubau, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen Gebäudes (mind. 2 Vollgeschosse) mit mind. 1 500 m2 BGF.
Abschluss der LPH 8 nach dem 30.6.2016 und Leistungsstand zum Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetriebnahme abgeschlossen.
2. Projektleiter:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8 § 55 HOAI) für die Anl.Gr. 4 für den Neubau, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen Gebäudes (mind. 2 Vollgeschosse) mit mind. 1 500 m2 BGF.
Abschluss der LPH 8 nach dem 30.6.2016 und Leistungsstand zum Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetriebnahme abgeschlossen.
3. Bauleiter/Objektüberwacher:
Mind. 1 Referenz über die Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 55 HOAI) für die Anl.Gr. 4 für den Neubau, Umbau und/oder die Modernisierung eines mehrgeschossigen Gebäudes (mind. 2 Vollgeschosse) mit mind. 1 500 m2 BGF.
Abschluss der LPH 8 nach dem 30.6.2016 und Leistungsstand zum Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Inbetriebnahme abgeschlossen.
Die Referenzen des Bewerbers/des Unternehmens, des Projektleiters sowie des Objektüberwachers/Bauleiters dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Liste auszufüllen. Referenzobjekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung Fachplanung Technische Ausrüstung in den letzten 3 Jahren muss mind. 1 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCV3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften:
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.