Elternkampagne als Nachfolgerin von „Nach vorne führen viele Wege“ Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0005#2021/0010-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elternkampagne als Nachfolgerin von „Nach vorne führen viele Wege“
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeptionierung und Teil-Realisierung einer an Eltern ausgerichteten Informationskampagne über Bildungswege nach der allgemeinbildenden Schule mit besonderem Fokus auf die duale Berufsbildung.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ ist über längere Zeit nicht mehr gepflegt worden und soll in dieser Form nicht fortgesetzt werden.
Das MWVLW schreibt daher die Konzeptionierung und Teil-Realisierung einer auf in Rheinland-Pfalz lebenden Eltern mit Kindern in weiterführenden Schulen (in unterschiedlichen Bildungsgängen) ab der Jahrgangsstufe 8 ausgerichteten Informationskampagne über Bildungswege nach der allgemeinbildenden Schule mit besonderem Fokus auf die duale Berufsbildung aus.
Detailziele der Kampagne sind:
— Möglichst viele Eltern sollen ohne negative Diskriminierung der alternativen schulischen und hochschulischen Bildungswege über die Vorteile der dualen Berufsausbildung und der beruflichen Fortbildung informiert werden,
— Möglichst viele Eltern sollen in ihrer Kompetenz, ihre Kinder bei der Berufswahl zu begleiten, mit Informationen und Argumenten unterstützt werden,
— möglichst vielen Eltern, die für ihre Kinder eine akademische Ausbildung erhoffen oder erwarten, soll die Attraktivität der dualen Berufsausbildung und der beruflichen Fortbildung verdeutlicht werden,
— Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation von „Nach vorne führen viele Wege“, aus dem Jahr 2016,
— Berücksichtigung der Spezifika von Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Berufs- und Studienorientierung, der schulischen Alternativen zur dualen Ausbildung, der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte, der Fortbildungsförderung samt Aufstiegsbonus.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung und endet am 31.12.2021.
Der Vertrag kann vorbehaltlich entsprechend verfügbarer Haushaltsmittel maximal 2 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2023. Sobald die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel feststeht, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer hierüber informieren und gegebenenfalls durch einseitige Erklärung eine Verlängerungsoption aus den Budget-Varianten ausüben. Sollten keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, scheidet eine Vertragsverlängerung aus.
Vor Vertragsverlängerung ist eine entsprechende Detailplanung zur Fortführung der Kampagne und Weiterentwicklung des Internetauftritts in den Jahren 2022 und 2023 mit der dann feststehenden Budgetvariante [Variante 1: [Betrag gelöscht] EUR p. a., Variante 2: [Betrag gelöscht] EUR p. a., Variante 3: [Betrag gelöscht] EUR p. a, jeweils brutto] durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Ausführungs- und Vergütungsfristen werden in Abstimmung hierauf geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Der Bieter / die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine / ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Über das Unternehmen des Bieters / der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Eignung sind Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Wettbewerbe nachzuweisen. Hierzu sind Referenzen aus in den vergangenen 3 Jahren vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den Bereichen Fachkräfte oder Bildung vorzulegen.
Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen verfügt, kann der Bieter darlegen, warum er / sein Unternehmen sich trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung hält. Dazu können als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen usw. beigefügt werden. Der Auftraggeber wird dann prüfen, ob z. B. vorgelegte persönliche Referenzen für die Personen, die für die Durchführung des Auftrags verantwortlich sein sollen, geeignet sind, die unternehmensbezogenen Referenzen zu ergänzen oder zu ersetzen.
Der Bieter / die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die „Erklärung Landestariftreuegesetz“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Bieter haben mit dem Angebot die „Scientology-Schutzerklärung“ vorzulegen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYM9X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de