Bekanntmachung Auftragsvergabe — Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für Job-Center Mainz-Bingen Referenznummer der Bekanntmachung: KV BIN EU 5/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung Auftragsvergabe — Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für Job-Center Mainz-Bingen
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendungssoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung / Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem Altsystem,
— Pflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen Abt. 31 — JobCenter
Konrad-Adenauer-Straße 3
55218 Ingelheim am Rhein
Der Landkreis Mainz-Bingen plant, das derzeit eingesetzte Fachverfahren „comp.ASS“ des Anbieters Prosozial, Koblenz, zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch ein Neusystem zu ersetzen, welches die fachlichen, gesetzlichen und prozessualen Vorgaben der betroffenen Fachbereiche bestmöglich unterstützt (Komplettsystem) und mögliche Optimierungsmaßnahmen durch Digitalisierung, Automatisierung, Integration mit und in vor- und nachgelagerte Verfahren und Lösungen sowie Best-Practice-Prozesse mit Workflowunterstützung ermöglicht.
Die öffentliche Verwaltung wird zunehmend unter der Überschrift „eGovernment“ oder „Digitale Verwaltung“ gefordert. Dies manifestiert sich nicht nur durch das Online-Zugangsgesetz (OZG), sondern im Bereich der Sozialverwaltung u. a. in Anpassungen, die durch das eGovernment-Gesetz des Bundes im Sozialgesetzbuch I und Sozialgesetzbuch X vorgenommen wurden, die mittelbar auch für das Sozialgesetzbuch II gelten (z. B. elektronischer Bescheid gem. § 37 SGB X). Hiervon ist besonders auch der Landkreis Mainz-Bingen als zugelassener kommunaler Träger nach § 6 a SGB II betroffen. Dabei sind die Strategien und Festlegungen des Landkreises zu berücksichtigen.
Angesichts dieser steigenden Anforderungen an das SGB II-Fachverfahren ist die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens notwendig.
Die Beauftragung beinhaltet auch die Migration vorhandener Daten mit deren referentieller Integrität, das Einführungsprojekt inkl. Projektmanagement sowie die anschließende Pflege (Systemservice) über 4 Jahre.
Leistungsgegenstand nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag) ist die Feinplanung, Lieferung / Erstellung, Inbetriebnahme, Schulung sowie der Systemservice (Pflege) der Fachanwendung (Anwendersoftware) zur Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II für das JobCenter des Auftraggebers.
Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
— Erstellung einer Feinkonzeption,
— Lieferung (dauerhafte Lizenzierung) einer Standardsoftware bzw. Erstellung/Anpassung der Software zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen an die zu liefernde Software,
— Installation der Software,
— Schulungsmaßnahmen,
— vollständige und medienbruchfreie Migration der Bestandsdaten, einschließlich historischer Fallentwicklungsdaten aus dem AltsystemPflege der Software,
— Bereitstellung einer Anwenderhotline.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Inbetriebnahme und Pflege Fachanwendung SGB II für Job-Center Mainz-Bingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0UR6RU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlp.rlp.de
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber / Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spaäter als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.