EVA Pi; Teilfähigkeit 1, 3 und 4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Koblenz
NUTS-Code DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
35800000 Persönliche Ausrüstung und Hilfsausrüstung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Die EVA Pi besteht aus den 6 Teilfähigkeiten (TF):
— TF 1: Vermessung v. Bauten, Flächen u. Objekten,
— TF 2: Reflektorlose Aufklärung,
— TF 3: Ermittlung der Standsicherheit von Gebäuden und Objekten,
— TF 4: Klassifizierung von Brücken,
— TF 5: Wassertiefenaufnahme,
— TF 6: Datenerfassung, -verarbeitung und -ausgabe.
Der geforderte Materialsatz TF 1 dient der Durchführung von Vermessungstätigkeiten von Objekten (im Inlands- und Auslandseinsatz). Die Tätigkeiten umfassen die Lage-, Höhen- und Richtungsbestimmungen von beliebigen Objekten.
Der geforderte Materialsatz TF 3 dient zur Durchführung einer Schnelldiagnose von Gebäuden. Die Tätigkeit umfasst das Bestimmen und Ermitteln von Materialen, der Festigkeit, statischen Strukturen und Standfestigkeit von Gebäuden und Objekten. Des Weiteren soll der Grad der Beschädigung und die Reststandfestigkeit bestimmt werden können.
Der geforderte Materialsatz TF 4 dient zur Bestimmung der Militärischen Lastklasse von Brücken. Die Tätigkeit umfasst das Bestimmen und Ermitteln von Materialen, der Festigkeit, statischen Strukturen und Standfestigkeit von Brücken. Des Weiteren soll der Grad der Beschädigung und die Reststandfestigkeit bestimmt werden können.
Die geforderten Materialsätze „TF 1 Vermessung“, „TF 3 Schnelldiagnose Gebäude“ und „TF 4 Brückenklassifizierung“ sollen neben den beigestellten Teilfähigkeiten 2, 5 und 6 „Erkundung“ (TF 2), „Wassertiefenaufnahme“ (TF 5) und „EDV“ (TF 6) in einen Container mit integrierten Transport- und Lagerbehälter (TuLB) zur Lagerung und zum Transport geliefert werden. Hierfür ist ein Verstau- und Verpackungskonzept zu erstellen.
Das Mengerüst gestaltet sich wie folgt zusammen:
— Bezeichnung Stückzahl,
— Container incl. TF1,3 und 4 +,
— Integration Beistellung 36,
— zusätzlich Teilfähigkeit 1 in TuLB 10,
— zusätzlich Teilfähigkeit 3 und 4 Schnittmenge 4,
— zusätzlich Teilfähigkeit 3 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen. Der Bewerber hat zudem die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.
3. Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung einreichen.
4. Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen.
5. Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.
6. Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.
7. Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.
8. Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge dieser Bekanntmachung vorzulegen.2. Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen.
3. Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens einen durschnittlichen Jahresgesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR) benennen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber muss die Befähigung zur Projektdurchführung durch formlose Eigenerklärung nachweisen. Dazu sind in einem Organigramm, mindestens die Projektleitung, die Konstruktion, die Produktion, die Arbeitssicherheit, den Umweltschutz, die Qualitätssicherung, mit den Personalumfängen und deren Qualifikation darzustellen.
2. Der Bewerber muss Erfahrungen mit konstruktiven Rahmenbedingungen für den Bau von Containern haben. Zum Nachweis der Erfahrungen sind mindestens 5 Referenzprojekte mit der deutschen Bundeswehr aus den letzten 10 Jahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber mindestens ein Jahr laufen.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), Vertragsnummern, Leistungsort, Leistungszeitraumes, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), Auftragswerts (ca. Angaben bzw.Größenordnungen ausreichend),
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
3. Der Bewerber muss durch formlose Erklärung bestätigen, dass zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Personal über eine ausreichend qualifizierte Berufserfahrung verfügt. Dazu hat er die Anzahl der Beschäftigten und dessen Qualifikation aufzulisten.
4. Der Bewerber muss durch formlose Erklärung bestätigen, dass er über hinreichende Infrastruktur, Arbeitsplätze, Werkzeuge, Vorrichtungen und geeignetes Personal verfügt, um die benannten Lieferbedingungen zu erfüllen.
5. Der Bewerber hat die notwendigen Zertifizierungen (ISO 668, ISO 1161, ISO 1496/I, DIN EN ISO 1461, ISO 9001) nachzuweisen und fügt seinem Teilnahmeantrag eine Kopie der aktuellen Zertifikate bei.
Hinweis:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe).
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den
Bewerber einzuholen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber hat Kopien der notwendigen Zertifzierungen (ISO 668, ISO 1161, ISO 1496/I, DIN EN ISO 1461, ISO 9001) des Unterauftragnehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Die weiteren Vergabeunterlagen inkl. der Leistungsbeschreibung werden den geeigneten Bewerbern erst mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit