Neubau Städtischer Bauhof, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandel
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76870
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-kandel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Städtischer Bauhof, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI und die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Städtischen Bauhofs in Kandel (Generalplanung Objektplanung Gebäude und Freianlagen).
Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung der LPH 4-9 vorgesehen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, Planung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau des Städtischen Bauhofs in Kandel
Die Stadt Kandel beabsichtigt die Verlagerung des städtischen Bauhofs in das Gewerbegebiet an der Lauterburger Straße am südöstlichen Stadtrand. Am neuen Standort sollen das Hauptgebäude des Bauhofs und eine Lagerhalle errichtet werden.
Entsprechend der Nutzung soll das Gebäude in 3 Bereiche gegliedert werden:
1. Sanitärräume (Umkleide, Duschen usw.) mit Schwarz-Weißtrennung, Büros, Pausenraum, Archiv und WC- Bereich,
2. Haupthalle als Mehrfunktionshalle
Die Haupthalle dient der Unterbringung von Fahrzeugen des Bauhofes (hauptsächlich die für den Winterdienst notwendigen Fahrzeuge), der Lagerung von Geräten, Werkzeugen und Materialien des Garten- und Landschaftsbaus, sowie für kleine Reparatur- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen. Dazu wird die Haupthalle mit einer Hebebühne ausgestattet.
3. Freihalle (überdachte Halle ohne Außenwände).
Die Freihalle dient als Unterstand von Fahrzeugen, Maschinen und Anhängern des Bauhofes. In der Mitte sollen Palettenregale zur Aufnahme von frostunempfindlichem Lagergut aufgestellt werden, sowie das Schilderlager.
Hier sind auch ein Waschplatz und ein Stellplatz für den Kehrricht-Container vorgesehen.
Insgesamt umfasst die geplante Baumaßnahme
— ca. 1 384 qm NUF,
— ca. 985 qm BGF (a, Verw./Sozialbereich/Fahrzeughalle) / ca. 495 qm BGF (b, offene Halle),
— ca. 5 157 cbm BRI (a) / ca. 2 578 cbm BRI (b).
Rahmentermine:
Beginn der Planungsleistungen LPH 5 unmittelbar nach Beauftragung
LPH 5 und LPH 6 ca. 3,5 Monate
LPH 8 ca. 12 Monate
Fertigstellung Ende 2022.
Die Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand:
— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Festangestellten Mitarbeiter mit der unter 2.1 genannten Qualifikation der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur
> 2 Personen = 3 Punkte,
= 2 Personen = 1 Punkt.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen.
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen, Wertungskriterium (WK) 1 bis 5 jeweils:
— WK Büro/Unternehmen 7,5 v.H.,
— WK Projektleiter 7,5 v.H.,
— WK Bauleiter 7,5 v.H..
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium = 3 Punkte,
= 2 Referenzen je Wertungskriterium = 2 Punkte,
= 1 Referenz je Wertungskriterium = 1 Punkt.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen.
Wichtung Qualität der Referenzen, WK 1-2 jeweils:
— Wertungskriterium 1 bis 2 Büro/Unternehmen je 7,5 v.H.,
— WK 1 bis 2 Projektleiter je 7,5 v.H.,
— WK 1 bis 2 Bauleiter je 7,5 v.H..
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter / den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen, Gebäude mit größeren Spannweiten der Decken- oder Dachkonstruktion in vergleichbarer Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt.
A.
Neubau eines Gebäudes mit Spannweiten der Decken- oder Dachkonstruktion > 15 m = 3 Punkte,
Neubau eines Gebäudes mit Spannweiten der Decken- oder Dachkonstruktion 7,5-15 m = 2 Punkte,
Neubau eines Gebäudes = 1 Punkt.
B.
≥ 1,5 Mio. EUR KG 300+400 brutto = 3 Punkte,
≥ 1,0 Mio. EUR und < 1,5 Mio. EUR = 2 Punkte,
≥ 0,5 Mio. EUR und < 1,0 Mio. EUR = 1 Punkt.
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Arbeitsstätten (z.B. Bauten mit Werkstätten und Sozialräumen) in vergleichbarer Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt.
A.
Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten und zugehörigen Sozialräumen = 3 Punkte,
Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten = 2 Punkte,
Neubau eines Gebäudes = 1 Punkt.
B.
≥ 1,5 Mio. EUR KG 300+400 brutto = 3 Punkte,
≥ 1,0 Mio. EUR und < 1,5 Mio. EUR = 2 Punkte,
≥ 0,5 Mio. EUR und < 1,0 Mio. EUR = 1 Punkt.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE: https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) und der Bauleiter (BL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1.
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleiter müssen eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 5-8, für den PL die Leistungsphasen 5-6 und für den BL die Leistungsphase 8 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
— die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 5 nicht vor 2016 begonnen haben, und die Erbringung der LPH 8 muss spätestens 2021 begonnen haben,
— die Referenzen der Projektleiter/in dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 5 nicht vor 2016 begonnen haben, und die Erbringung der LPH 6 muss spätestens 2021 begonnen haben,
— die Referenzen der Bauleiter/in dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2016 begonnen haben, und spätestens 2021 muss die Erbringung der LPH 8 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter und für den Bauleiter ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor oder Techniker (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planbesprechungen finden in Kandel statt,
— Die örtliche Präsenz in Kandel ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträge ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 4-9, ergänzt durch Besondere Leistungen. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen: 1. Stufe Leistungen der LPH 4 Genehmigungsplanung, 2. Stufe Leistungen der LPH 4-8, Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe, Objektüberwachung,
3. Stufe Leistungen der LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation.
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.