Entwicklung der Fachanwendung MIP-Förderung in der Version 4 für die Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_12/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung der Fachanwendung MIP-Förderung in der Version 4 für die Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens einen EVB-IT Erstellungsvertrag für die Entwicklung der Individualsoftware „MIP-Förderung in der Version 4 (MIP4)“ abzuschließen. Der Vertrag umfasst auch die anwendungstechnische Unterstützung des Auftraggebers für den Betrieb der Fachanwendung und ggf. Anpassungsentwicklungen nach Fertigstellung.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erteilung des Zuschlags.
Die gemäß Leistungsbereich „Entwicklung der Anwendung MIP4“ zu erstellende Individualsoftware ist bis spätestens 30.4.2022 abzuschließen. Zu diesem Termin die vollständig getestete, dokumentierte und betriebsbereite Software dem Auftraggeber „bereit zur Abnahme“ zu übergeben. Vertragserfüllungstermin ist der 30.6.2022.
Der Aufwand für diesen Leistungsbereich ist vom Auftragnehmer zum Festpreis anzubieten.
Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich „Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung der Anwendung“ beginnt nach vollständiger Abnahme von Leistungsbereich „Entwicklung der Anwendung MIP4“ und endet am 31.12.2025. Der vom Auftraggeber geschätzte Stundenbedarf für diesen Leistungsbereich beträgt:
— 600 Stunden in 2022,
— 800 Stunden in 2023,
— 600 Stunden in 2024 und
— 600 Stunden in 2025.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsbestimmungen zu entnehmen.
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus den folgenden Leistungsbereichen:
— Entwicklung der Anwendung MIP4,
— Migration,
— Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung nach Inbetriebnahme MIP4.
EntDie für diesen Leistungsbereich nachfolgend beschriebene Entwicklungsleistung erfolgt zum Festpreis auf Grundlage eines EVB-IT Erstellungsvertrags (Anlage 3c der Vergabeunterlagen). Die Anforderungen an die funktionale Leistung der Anwendung MIP4 werden in dem in der Anlage 2a der Vergabeunterlagen enthaltenen Fachkonzept spezifiziert.
Migration:
Die Produktionsumgebung MIP-Förderung in der Version 3.* beinhaltet Bestandsdaten aus abgeschlossenen, inaktiven wie auch laufenden Maßnahmen, Stammdaten zu Maßnahmenträger und Nutzern sowie weitere Informationen, die vom AN in die neue Fachanwendung MIP4 übernommen werden müssen. Hierzu ist vom AN zunächst ein entsprechendes Migrationskonzept zu entwickeln. Danach erfolgt durch den AN die Datenübernahme auf die Testumgebung des AG. Nach Erklärung der erfolgreich durchgeführten Migration durch den AN wird diese durch den AG auf der Testumgebung überprüft, bevor der AN die Migration auf die neue Betriebsumgebung MIP4 durchführt.
Die Migration ist zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht als Festpreis zu kalkulieren, da sich im Rahmen der Entwicklung von MIP4 Veränderungen am Datenmodell im Vergleich zur Datenstruktur der Version 3.* ergeben. Der AN erstellt innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung der vollständigen Anwendung MIP4 zur Abnahme ein Realisierungsangebot auf Basis des gemäß Punkt 3.1.3 angebotenen Stundensatzes für Anpassungsentwicklungen, aus dem der erforderliche Aufwand (Zeit, Ressourcen) hervorgeht sowie die Vorgehensweise der Migration beschrieben wird.
Bei Bedarf kann der AG mit dem AN im Rahmen einer Verhandlungs-runde über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundliegenden Stunden-anzahl verhandeln. An diesen Verhandlungen soll von Seiten des ANs der Pro-jektleiter beteiligt sein. Sofern die Verhandlungen aufgrund der Komplexität nicht im Rahmen einer Telefonkonferenz oder schriftlich geführt werden können, finden diese vor Ort beim AG in Mainz statt. Sofern ein Einvernehmen hergestellt wird, erstellt der AN ein entsprechend überarbeitetes Realisierungsangebot. Die Beauftragung dessen erfolgt schriftlich durch den AG auf Basis des bestehenden EVB-IT Erstellungsvertra-ges. Kosten, die dem AN in Zusammenhang mit der Angebotserstellung und den damit verbundenen Verhandlungen entstehen, werden vom AG nicht erstattet.
Sofern zwischen AG und AN kein Einvernehmen über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stundenanzahl hergestellt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Ausschreibung der entsprechenden Entwicklungsleistungen am Markt berechtigt.
Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung:
Zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung ist dem AG bekannt, dass ein Bedarf zur Unterstützung im laufenden Betrieb der Anwendung MIP4 sowie bei weiteren funktionalen Anpassungen, z.B. im Rahmen geänderter Vorschriften und Richtlinien bestehen wird. Die genannten Bedarfe dienen an dieser Stelle zur Erläuterung und sind nicht abschließend für alle Themen dargestellt, zu denen über die gesamte Vertragslaufzeit ggf. Unterstützungsleistungen nötig werden können.
Die Vergütung der Betriebsunterstützungs- und Anpassungsentwicklungsleistungen erfolgt nach Aufwand. Die vom AG kalkulierten Stundebedarfe und Ausführungsfristen sind der Anlage 3a der Vergabeunterlagen dargestellt (dort Ziffer 2). Details, soweit diese nicht hier unter Punkt 3.1.3 angeführt sind oder der Anlage 3a der Vergabeunterlagen zu entnehmen sind, werden im „EVB-IT Erstellungsvertrag“ (Anlage 3c der Vergabeunterlagen) geregelt.
Der Auftraggeber kalkuliert daher aufgrund der vorstehenden Annahme für diesen Leistungsbereiche mit folgenden Stundenbedarfen:
— in 2022: 600 Stunden,
— in 2023: 800 Stunden,
— in 2024: 600 Stunden,
— in 2025: 600 Stunden.
Die jeweiligen Stundenbedarfe je Vertragsjahr stellen eine verbindliche Obergrenze dar.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung dieses Bedarfs besteht nicht.
Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Anlage 3c der Vergabeunterlagen) wird ohne Mindestabnahmemenge abgeschlossen.
Ausführungstermine:
1. Zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten Leistungen soll eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Erstellungsvertrages abgeschlossen werden.
2. Der Vertrag beginnt ab der Zuschlagserteilung.
3. Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich „Entwicklung der Anwendung MIP4“ und somit die hierfür vom AN zu erstellende Individualsoftware ist bis spätestens 30.4.2022 vollständig getestet, dokumentiert und betriebsbereit dem Auftraggeber „bereit zur Abnahme“ zu übergeben.
Verbindliche Termine für Meilensteine und Teilabnahmen sind im EVB-IT-Erstellungsvertrag (Anlage 3c der Vergabeunterlagen) unter Ziffer 8 aufgeführt.
4. Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich „Migration“ muss spätestens 8 Kalenderwochen nach der Beauftragung abgeschlossen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Leistungserbringung des Leistungsbereichs „Migration“ besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande kommt und dass für den entsprechenden Zeitraum Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
5. Die Leistungserbringung für den Leistungsbereich „Betriebsführungsunterstützung und Anpassungsentwicklung“ beginnt am Tag nach vollständiger Abnahme der Individualsoftware und endet am 31.12.2025.
Da es sich bezogen auf die bei Leistungsbereich „Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung nach Inbetriebnahme MIP4“ genannten Stundenbedarfe nur um eine Schätzung des Auftraggebers handelt, kann es vorkommen, dass die jeweilige Obergrenze nicht auskömmlich ist. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen für kundenspezifische Softwareentwicklung in den zurückliegenden drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betrug, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Sofern entsprechende Angaben für den vorstehend geforderten Zeitraum nicht zur Verfügung stehen (Newcomer), so muss mindestens der Umsatz mit Aufträgen für kundenspezifische Softwareentwicklung des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres die vorstehende Anforderung von [Betrag gelöscht] EUR erfüllen.
Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 12) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. die für die Projektleitung vorgesehene Person eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Scrum Master durch eine im EU-Gebiet anerkannte Zertifizierungsstelle besitzt (der Nachweis der Zertifizierung ist mit dem Angebot einzureichen).
2. er mindestens 2 vergleichbare, bereits abgeschlossene Referenzen von webbasierten Anwendungsentwicklungsprojekten nachweisen kann, deren Vertragsbeginn nach dem 1.1.2018 liegt und die zu den in der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen an die Entwicklungsqualifikation und Softwareumgebung korrelieren, indem sie folgende Kriterien erfüllen:
a) Der vom Bieter oder der vom Mitglied der Bietergemeinschaft verantwortete Anteil der Entwicklungsarbeiten in dem Projekt hatte einen Umfang von mindestens 3 000 Personenstunden
b) Für die Entwicklung wurden Java und ORACLE und eines der beiden JavaScript GUI Frameworks ReactJS oder VueJS als wesentliche technologische Komponenten eingesetzt
c) Die Anwendungsentwicklung erfolgte nach den Prinzipien der Scrum Methodik
Ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Anlage 6 sind die Eignungsvoraussetzungen wie folgt zu belegen:
— Die Eignung zu 1) ist mittels einer Kopie (Scan) der Zertifizierung zu belegen,
— Die Eignung zu 2) ist mittels der Anlage 11 (Referenzliste) darzulegen. Aus den Bieterangaben zu den Referenzen muss deutlich werden, auf welche eingesetzten Programme, Techniken oder Methoden er sich mit dem jeweiligen Referenzprojekt bezieht. Hinsichtlich Pos. 2 lit. c) ist insbesondere zu beschreiben, wie die Methodik in dem Referenzprojekt konkret eingesetzt wurde.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 8.7.2020; 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYM9L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.