Erweiterung und Umbau RSplus Ernst-Reuter-Schule – Ingenieurleistungen TGA ELT, Anlagegruppen 4, 5 und 6
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen am Rhein
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau RSplus Ernst-Reuter-Schule – Ingenieurleistungen TGA ELT, Anlagegruppen 4, 5 und 6
Fachplanungs- und Bauüberwachungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagegruppen 4, 5 und 6 § 53ff HOAI zur Umsetzung des Umbaus/der Erweiterung der Realschule plus in Ludwigshafen/Rh.
Ernst-Reuter-Schule
Schlesier Straße 56
67065 Ludwigshafen
Die Ernst-Reuter-Schule soll im Rahmen der Einführung der Schulart Realschule plus umgestaltet werden. Zur Umsetzung des benötigten Raumprogrammes sind Umnutzungs- und Umbau- sowie Neubaumaßnahmen erforderlich. Die Gesamtbaumaßnahme beträgt ca. 800 m2 NF, davon entfallen ca. 462 m2 auf die Neubaumaßnahme, vorgesehen im Bereich des Haupteinganges.
Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen im Zuge der Vorhabensrealisierung im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen technischen Anlagen vorgesehen:
a) Umbau/ Umnutzung:
1. „Nawi-Trakt“ (Pavillon):
— aus einem Gruppenraum wird Nawi.R.1.
2. „Werken-Trakt“:
— aus einem Gruppenraum wird Computerraum 2,
— aus der Aula wird Werken zuzüglich ein Materialraum und ein Computerraum 1.
3. „Verwaltungstrakt“:
— aus einem Besprechungsraum wird ein Raum für den pädagogischen Koordinator.
4. im Obergeschoss des Hauptgebäudes:
— aus einem Gruppenraum wird ein Besprechungsraum.
b) Neubau unter Beibehaltung der Funktion des Haupteinganges:
Erdgeschoss mit:
— 3 x Klassenräumen, jeweils 60 m2,
— 1 x Aula, 100 m2 mit Stuhllager, 12 m2.
1.+2. Obergeschosse jeweils mit:
— 2 x Klassenräumen, jeweils 60 m2,
— 1 x Klassenraum, 50 m2.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe der zur Projektrealisierung notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6 (LPH 1-8) §53 ff HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Technische Ausrüstung Anlagegruppen 4, 5 und 6 § 53ff HOAI zur Umsetzung des Umbaus/der Erweiterung der Realschule plus in Ludwigshafen/Rh.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Edenkoben
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 67480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ernst-Reuter-Schule, Schlesier Straße 56, 67065 Ludwigshafen
s. II.2.4) ergänzt um:
Zusätzlich erforderliche Baumaßnahmen für Erweiterung, Aufstockung des Neubaus von 2 auf 3 Stockwerke sowie Trinkwasser- und WC-Sanierung im Bestand.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Edenkoben
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 67480
Land: Deutschland
— Anpassung der Honorare (basierend auf Schätzkosten) an die ermittelten Kosten nach Vorliegen der Kostenberechnung zum Fördermittelantrag,
— Erhöhung der anrechenbaren Kosten für Honorare wegen zusätzlich erforderlicher Baumaßnahmen für die Aufstockung des Neubaus von 2 auf 3 Stockwerke,
— Erweiterung der Umbaumaßnahmen um Erneuerung der Trinkwasser- sowie Abwasserleitungen in den Bestandsgebäuden der Ernst-Reuter-Schule inklusive der daraus erforderlichen WC-Sanierungen.
Die zusätzlichen Dienstleistungen sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen erforderlich. Die wirtschaftlichen Gründe und beträchtliche Zusatzkosten sind gegeben. Würde die Leistung nicht an den Fachplaner TA des Umbaus und der Erweiterung beauftragt sondern ein weiteres Ingenieurbüro, müssten 2 Planern getrennte Honorare auf der Grundlage von getrennten anrechenbaren Kosten vergütet werden. Die Änderung konnten nicht vorgesehen werden, weil die Leistungen bereits vor der Genehmigung des Rahmenraumprogramms für die Erweiterung und den Umbau erfolgten. Die Beauftragung des Ingenieurbüros mit der WC-Sanierung ändert den Gesamtcharakter des Auftrages nicht. Der Ursprungsauftrag des Ingenieurbüros war bereits der Umbau, die Umnutzung und die Erweiterung des Gebäudes. Dieser Auftrag wird nur durch einen weiteren kleineren Umbau, nämlich speziell der zugehörigen WC-Anlagen, ergänzt.