Umschlagleistungen und Transporte Jsotf Gazelle
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 1463100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste, 63110000 Frachtumschlag und -lagerung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 6 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: I) Persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften und vorgesehener Unterauftragnehmer Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen I.1) und I.3) sind von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich haben gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) den Nachweis für die Eignungsanforderung I.2) zu erbringen. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlich-finanziellen bzw. technisch-beruflichen Leistungsfähigkeit im zugelassenen Rahmen auf Ressourcen von Unterauftragnehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für die Eignungsanforderungen I.1) und I.3) ebenfalls in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird bei einem Bewerber bzw. einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Zuverlässigkeit hinsichtlich der persönlichen Lage für einen Nachunternehmer nicht festgestellt wird und der Nachweis seiner Ressourcen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erforderlich wären, um die wirtschaftlich-finanziellen bzw. die technisch-beruflichen Eignungsanforderungen vollständig nachzuweisen.1. Zuverlässigkeitsanforderungen gemäß §§ 23, 24 VSVgV Das beigefügte Formblatt B-V34/9.2017 wurde unterschrieben und dem Antrag beigefügt.
2. Bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft (BG) Im Falle einer BG haben gemeinsame Bewerber einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die BG gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt. Eine von allen Bewerbern der BG unterschriebene formlose Vollmachterklärung für den bevollmächtigten Vertreter ist beigefügt. Ersatzweise ist eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber beigefügt. Das Formular B-V047 wurde ausgefüllt und unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt. 3.Bereitschaftserklärung Unterauftragnehmer (UAN) Für den Fall, dass UAN eingesetzt werden, wird zugesichert, dass diese die Forderungen gemäß der Anlage Eigenerklärungen (Anlage E4) erfüllen. Die entsprechende Eigenerklärung (Anlage E4) ist beigefügt. Eine Liste der UAN sowie entsprechende weitere Erklärungen werden mit Angebotsabgabe vorgelegt Daneben ist einzurreichen: Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), nicht älter als ein Jahr.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Nachweise der Eignungsanforderungen Ziff. II.1) und II.2) sind von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen.Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen.
Wird bei einem Bewerber oder einer Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der Bewertung ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 26 VSVgV):
Hinsichtlich der nachfolgenden Erklärungen sind die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. aller Unternehmen zu addieren. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Eignung betreffend der gegenständlichen Anforderung nachgewiesen, wenn ein mittlerer Jahresumsatz bezogen auf den Gesamtumsatz i. H. v. mindestens 6 Mio. EUR vorliegt. Der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen ist zusätzlich anzugeben.Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungsanforderung auf einen Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls zu addieren. Der Nachweis gem. II.1) ist dann ebenfalls für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
2. Berufshaftpflichtversicherung:
Ich erkläre, dass das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bewerbergemeinschaft eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR /Jahr für Vermögens- und Sachschäden abgeschlossen hat. Die Versicherungsurkunde (in Kopie) bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber), die Deckungssumme zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
Alternativ kann angegeben werden, dass das sich bewerbende Unternehmen/die sich bewerbende Bewerbergemeinschaft bereit erklärt, eine branchenübliche Berufs- und Betriebshaft-pflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR/Jahr für Vermögens- und Sachschäden abzuschließen.
Daneben sind einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt nicht älter als ein Jahr:
Für ausländische Auftragnehmer wird eine vergleichbare Bescheinigung von der für die Steuererhebung zuständigen Finanzbehörde (oder eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters) gefordert, die insbesondere Angaben dazu enthält, ob im interessierten Unternehmen fällige Steuerrückstände bestehen, fällige Steuern in der Vergangenheit immer pünktlich bezahlt wurden und Steuererklärungen in den letzten 24 Monaten pünktlich eingereicht wurden. Weiterhin sollte die Bescheinigung Informationen darüber enthalten, ob in den letzten 36 Monaten ein Verfahren wegen Steuerstraftaten gegen das Unternehmen eingeleitet wurde und ob in den letzten 36 Monaten eine Geldbuße aufgrund von Steuerstraftaten rechtskräftig festgesetzt wurde.
— Bonitätsnachweis nicht älter als ein Jahr (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Die Nachweise für die nachfolgenden Eignungsanforderungen sind von jedem Bewerber bzw. von jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der nachfolgenden Kriterien auf Mitarbeiterqualifikationen bzw. Referenzerfahrungen von Unterauftragnehmer verweisen will, sind die Nachweise bzw. Erklärungen auch für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wird bei einem Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen:
1. Referenzen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat gemäß der beigefügten Referenzliste mindestens 3 Referenzprojekte seit 2016 nachzuweisen.
2. Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001:
Der Bewerber erklärt, dass eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 vorliegt bzw., dass das Zertifikat bis spätestens eine Woche nach Erteilung der Zuschlagsabsicht vorliegen wird.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 27001 (IT-Grundschutz nach BSI ist hier nicht gefordert)
Daneben:
— Darstellung des Firmenprofils (Organisation einschließlich Standorte, Organisations-/Unternehmensstruktur, Dienstleistungsspektrum, Leistungscharakteristik).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit