Zentrallabor-Automation Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-005-EK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrallabor-Automation
Die Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH (KliLu), nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet, beabsichtigt zur Versorgung des Kernlabors eine teilautomatisierte Gerätelösung für die Bereiche Klinische Chemie, Immunologie und Serologie im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
Mit der Beschaffung soll die Versorgung ab dem 1.5.2022 für 6 Jahre mit einer auftraggeberseitigen Option zur Verlängerung um dreimal jeweils 1 Jahr sichergestellt werden.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH, Bremserstr. 79, 67063 Ludwigshafen
BG Klinik Ludwigshafen, Ludwig-Guttmann-Straße 13, 67071 Ludwigshafen
Zur Versorgung des Zentrallabors sowohl am Standort des Auftraggebers (folgend „Standort KliLu“), als auch an dessen Betriebsstätte BG sollen Laboranalysegeräte für die in den Anlagen Analytliste (Anlage 1.8) aufgeführten Analyte beschafft werden.
Für den Standort KliLu soll eine automatisierte Gerätelösung für die Bereiche Klinische Chemie, Immunologie und Serologie beschafft werden, welche nach Art und Umfang in der Lage ist, den Bedarf des Auftraggebers gemäß der im Anhang aufgeführten Liste der Analyte des KliLu zu decken. Darüber hinaus soll die Gerätelösung zugleich ein BackUp für den Fall des Ausfalls von Geräten beinhalten. Die Gerätelösung soll daher mehrere Geräte umfassen, welche grundsätzlich parallel genutzt werden. Bei Ausfall eines Geräts soll das andere Gerät („BackUp-Gerät“) jedoch in der Lage sein, den angegebenen Bedarf des Auftraggebers vorübergehend alleine zu decken. Einzubinden sind die Laboranalysegeräte für den Standort KliLu in eine Automationslösung, welche mindestens über einen Probeneingang, eine Sortierfunktion und ein Tagesarchiv verfügt. Gefordert wird eine Lösung, bei der nach Einstellen der Proben ohne manuelle Zwischenschritte das Ergebnis erzielt und in die Labor-EDV übertragen wird.
Für den Standort BG soll eine Gerätelösung für den Bereich Klinische Chemie beschafft werden, welche nach Art und Umfang in der Lage ist, den Bedarf des Auftraggebers gemäß der im Anhang aufgeführten Liste der Analyte am Standort BG zu decken. Als Backup-Lösung für den Standort BG dient der Standort KliLu. Daher ist eine Lösung erwünscht, die für beide Standorte gleiche Reagenzien und Messverfahren verwendet.
Die Beschaffung soll für beide Standorte sämtliche notwendigen Geräte, gegebenenfalls auch solche von anderen Anbietern, umfassen.
Wesentlich ist, dass die angebotenen Gerätelösungen mindestens in der Lage sind, diese angenommenen Parameter nach Art und Anzahl von Befunden zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Geräte geeignet sein, einen Anstieg von bis zu 25 % an Untersuchungen ohne merkliche Verlängerung der Bearbeitungszeiten aufzufangen. Zudem soll eine Ergänzung und Erweiterung der Geräte bei einer Änderung von Anzahl und/oder Art der Untersuchungen möglich sein.
Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung soll die Beschaffung neben den Laboranalysegeräten ein „Geräteparkmanagement“ und eine „Vollversorgung“ umfassen. Die „Vollversorgung“ beinhaltet die Versorgung mit Reagenzien (sowohl Ready to Use-Reagenzien als auch alle Mehrkomponenten-Reagenzien, wobei bei letzteren alle erforderlichen Komponenten inkludiert sind), Verbrauchsmaterialien, Systemflüssigkeiten, Ersatzteilen, Kontrollmitteln, Zubehör und sämtlichen zum Betrieb und zur Nutzung der Laborgeräte erforderlichen Mitteln und Materialien. Das „Geräteparkmanagement“ soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme und Validierung der Laborgeräte auch deren Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen.
Die Beschaffung des Auftragsgegenstands soll gegen Abrechnung pro erfolgtem Befund (= dem übermittelten Ergebnis) erfolgen.
3 X je 12 Monate durch Auftraggeber
Verlängerungsoption um 3 X je 12 Monate durch Auftraggeber;
Optional sind folgende in die Automationslösung am Standort KliLu einzubindende Geräte anzubieten:
— eine Zentrifuge,
— ein Decapper,
— ein Aliquotierer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
— Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,
— Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2018-2020, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2020 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2020 vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im „Formblatt zur Eignungsprüfung“ (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
— Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 1,2 Mio. EUR betragen,
— Das Verhältnis von Vermögen (Umlaufvermögen) zu Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten) soll durchschnittlich mindestens 1,2 betragen. Bei einem Quotienten < 1,2 behalten sich die Auftraggeber vor, das Ausschlusskriterium als nicht erfüllt anzusehen. Der Bieter kann den Ausschluss durch eine sog. „harte Patronatserklärung“ z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens abwenden. Das die Patronatserklärung abgebende Unternehmen muss seinerseits das geforderte Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten anhand der letzten 3 Jahresabschlüsse nachweisen. Es ist sinnvoll, eine entsprechende Patronatserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber die geforderte Mindestanforderung (Quotient 1,2) nicht erfüllt.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
— Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt („Eignungsleihe“),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— 10. Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV),
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind im „Formblatt zur Eignungsprüfung“ (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY5H5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.