Lesestart 1-2-3 — Baumwolltaschen Referenznummer der Bekanntmachung: 151

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lesestart 1-2-3 — Baumwolltaschen

Referenznummer der Bekanntmachung: 151
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18900000 Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Produktion und Lieferung von 500 000 Baumwolltaschen natur mit 2 kurzen farbigen Tragegriffen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18930000 Säcke und Beutel
19212000 Baumwollgewebe
18936000 Textilbeutel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stiftung Lesen

Römerwall 40

55131 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Produktion und Lieferung von 500 000 Stück der nachstehend näher spezifizierten Baumwolltaschen natur (Lesestart-1-Taschen) mit 9-farbiger Bedruckung, Größe ca. 23 cm (Breite) x 26 cm (Höhe), Abweichung darf maximal +/- 1 cm betragen, mit zwei kurzen, gelben Tragegriffen (wie Pantone 121 C, sichtbare Länge: ca. 25 cm, Breite ca. 2 cm), 100 % GOTS-zertifizierte Baumwoll-Cretonne ca. 135 g/m2, nach 65474 Bischofsheim.

Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen:

2.1 Ausführung

Einseitige 9-farbige Direktbedruckung (Druckfläche/-größe ca. 18 x 18 cm).

2.2 Farben

Baumwolltaschen natur; einseitige Bedruckung des Motivs mit 9 Farben:

1. Schwarz,

2. Rot,

3. Gelb (inkl. Raster),

4. Dunkelblau,

5. Dunkelgrün,

6. Grün (inkl. Raster),

7. Magenta (inkl. Raster),

8. Blau,

9. Braun (inkl. Raster).

2.3 Daten

Reprofähige Motivdaten werden als VEKTOR-Grafik (bzw. PDF-Datei) von der Auftraggeberin per E-Mail übermittelt.

2.4 Korrekturen

Digitale Korrektur wird vom Auftragnehmer übermittelt; Freigabe erfolgt nach Begutachtung eines Ausfall-/Andruckmusters. Dieses erhält die Auftraggeberin in zehnfacher Ausfertigung.

2.5. Druckverfahren

Die Bedruckung der Baumwolltaschen ist im Direktdruckverfahren mit wasserlöslichen Pigmentfarben vorzunehmen und zwar im Textilsiebdruckverfahren. Eine manuelle Produktion (table-printing, Plastisole oder Rotationsdruck) ist nicht zugelassen.

2.6 Label

Die fertigen Taschen sind mit einem eingenähten Label zu versehen, das die folgenden Informationen enthält:

— Inverkehrbringeranschrift,

— Stoffart/Zusammensetzung,

— Pflegehinweise,

— Ökotex-Logo,

— GOTS-Logo.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt frei Haus einheitlich nach 65474 Bischofsheim.

Die Lieferung erfolgt zwingend zwischen dem 1.9. und spätestens zum 30.9.2021. Teillieferungen sind möglich (z. B. 300 000 Stück bis zum 30.9.21 und 200 000 Stück bis zum 22.10.21), müssen jedoch mit der Auftraggeberin eng abgestimmt werden. Eine verspätete Lieferung führt zu Ansprüchen der Auftraggeberin, die in Punkt 5 des Angebotsschreibens dieser Ausschreibung definiert sind.

Der Ausschuss für die Produktion muss so kalkuliert werden, dass eine Unterlieferung zu 100 % ausgeschlossen wird. Es wird eine max. Überproduktion von 1 % akzeptiert. Des Weiteren sind die Produktionszeiten so zu planen, dass eventuelle Störungen, wie klimatisch bedingte Ausfallzeiten, berücksichtigt werden.

Die Lieferung muss für den Auftraggeber nachvollziehbar sein, dazu stellt der Auftragnehmer mit Versand der Ware eine Tracking-Nummer bereit.

Die Ware muss auf genormten Euro-Paletten zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten (siehe auch angehängte Anlieferungsbedingungen):

— Größe 1 200 x 800 mm,

— Max. Gewicht inkl. Palette 800 kg,

— Max. Höhe inkl. Palette 1 500 mm,

— Kein Überstand (inkl. des Sicherungsmaterials),

— Transportschutz gegen Verrutschen durch Metall- oder Plastikbänder,

— Schutzfolie als Umverpackung je Palette,

— Kennzeichnung jeder Palette mit: Stiftung Lesen, Lesestart 1-2-3, Menge, Artikelnummer, Artikelbezeichnung,

— Mengenangaben an den Paletten: jeweils Menge pro Palette, Menge pro Verpackungseinheit, Gesamtmenge der Lieferung sowie Gesamtzahl der Paletten,

— Bei Teillieferungen: Teilmengenangabe und fortlaufende Nummerierung der Anlieferungen,

— Artikel verpackt in Kartons oder sonstigen handlichen Gebinden (z. B. Packs in Folie),

— Versetzte Ausrichtung je Lage,

— Verpackungs- und Füllstoffe nur mit Wiederverwertungsgarantie (Wellpappe, Papier, PE, PP).

4. Produkt- und Herstellungsvoraussetzungen

Produkte aus dem Ausland müssen unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein. Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung nachzuweisen.

Ebenfalls vorausgesetzt ist die GOTS-Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes der Taschen sowie Öko-Tex-Zertifizierung und Kennzeichnung (auf dem Label) des verwendeten Baumwollstoffes (Öko-Tex-Logo sowie GOTS-Logo gemäß den geltenden Vorgaben).

Einreichungsvorgabe:

Bis zur Angebotsfrist zum Nachweis der Befähigung zur Ausführung der Leistung: 50 bedruckte Mustertaschen, die die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 + 4 geforderten Ausführungskriterien und Qualitätsmerkmale erfüllen und zu 100 % identisch sind mit der später zu produzierenden Gesamtauflage.

Ausnahme: Die 50 Mustertaschen, die bis zur Angebotsfrist einzureichen sind, können auch aus Stoff hergestellt werden, der nicht zwingend GOTS-zertifiziert ist. Die später zu liefernden Taschen müssen jedoch gemäß den hier genannten Anforderungen auch hinsichtlich des Materials entsprechend zertifiziert sein. Das Druckbild der Mustertaschen muss mit dem Druckbild auf der endgültigen Taschen-Gesamtproduktion identisch sein. Die Druckvorlage für die Muster-Bedruckung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (BMBF-Logo: ca. 5 cm Breite; Stiftung Lesen-Logo: ca. 4 cm Breite; Lesestart-Logo: ca. 18 cm Breite). Sollte die Tasche nicht in allen Details (z. B. Henkelfarbe, Stoffart) der endgültig zu produzierenden Tasche entsprechen, legt der Bieter möglichst z. B. einen Stoffstreifen o. ä. in der endgültigen Farbe und Material der Mustersendung bei.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Mustertaschen / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option auf Verlängerung

1. Verlängerung:

Je nach Projektverlauf behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2022 zu verlängern. Diese Option übt die AG bis spätestens 1. März 2022 aus.

Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (rot für Lesestart-2) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird.

Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 1. und spätestens 30. September 2022 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet im Oktober 2022.

2. Verlängerung:

Je nach Projektverlauf behält der AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang erneut für 2023 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 1. März 2023 aus.

Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird.

Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Die Taschen werden dann voraussichtlich zwischen dem 1. und spätestens 30. September 2023 eintreffend, frei Haus und fristgerecht geliefert. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Diese erneute Vertragsverlängerung endet im Oktober 2023 mit der Lieferung der Taschen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 052-130232
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Auftragnr. 151
Bezeichnung des Auftrags:

Lesestart 1-2-3 - Baumwolltaschen (2. Kohorte)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 9
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.happy-brands.com/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNR63G

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfenristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.

1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;

2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;

4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2021

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