Beratung von Pilotgemeinden im Rahmen der Förderinitiative „Gut Wohnen in der Region!“ (Baulandinitiative Rheinland-Pfalz) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02-4514
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung von Pilotgemeinden im Rahmen der Förderinitiative „Gut Wohnen in der Region!“ (Baulandinitiative Rheinland-Pfalz)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung umfangreicher Beratungs- und Moderationsleistungen in bis zu 7 ausgewählten Pilotgemeinden, um die Gemeinden bei der Ausgestaltung einer strategisch-konzeptionellen Liegenschaftspolitik und der Aktivierung und Entwicklung von konkreten Flächen für die Herstellung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.
Im Rahmen der landesweiten Förderinitiative „Gut Wohnen in der Region!“ sollen ausgewählte Gemeinden sowohl bei der Aktivierung und Entwicklung von konkreten Wohnbauflächen, insbesondere auch für geförderten Mietwohnungsbau (sog. „Pilotgemeinden“), als auch bei der Erarbeitung von interkommunal abgestimmten Siedlungsentwicklungs- und Wohnungsbaukonzepten inklusive der hierfür erforderlichen Aushandlungsprozesse (sog. „Kooperationsverbünde“) unterstützt werden.
Der landesweite Aufruf an die Gemeinden zur Teilnahme an der Förderinitiative ist am 14. Dezember 2020 vom Ministerium der Finanzen veröffentlicht worden.
Interessierte Gemeinden können sich bis zum 30.8.2021 zur Teilnahme an der Initiative als sog. Pilotgemeinde (Gemeinden gemäß Kategorie A und B des Teilnahmeaufrufs) oder als sog.
Kooperationsverbund (Gemeinden gemäß Kategorie C des Teilnahmeaufrufs) bewerben.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung umfangreicher Beratungs- und Moderationsleistungen in bis zu 7 ausgewählten Pilotgemeinden (Kategorie A und B des Teilnahmeaufrufs), um die Gemeinden bei der Ausgestaltung einer strategisch-konzeptionellen Liegenschaftspolitik und der Aktivierung und Entwicklung von konkreten Flächen für die Herstellung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.
Dabei soll der Entwicklungsfokus insgesamt auf bestehenden Innenentwicklungspotenzialen liegen, jedoch auch einen Diskurs über erforderliche Siedlungsergänzungen nicht ausschließen.
Der Katalog der hierbei zu erbringenden Beratungsleistungen umfasst
1. die Klärung der jeweils für die zukünftige Siedlungs- und Wohnbauliche Entwicklung bestehenden relevanten Rahmenbedingungen,
2. die Abstimmung der jeweiligen gemeindlichen Entwicklungsziele,
3. die Erarbeitung entsprechender Strategien und Handlungskonzepte,
4. die Identifikation konkreter Maßnahmen und Projekte,
5. die Durchführung erster überschlägiger Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und
6. die Erarbeitung gezielter Handlungsempfehlungen und Arbeitsinstrumente als Hilfestellung für die abschließende Umsetzung der Projekte.
— Ausführliche Beschreibung der Leistungsbausteine siehe Anlage Leistungsbeschreibung.
Die geforderten Beratungsleistungen sind, beginnend voraussichtlich ab Oktober 2021, innerhalb eines Zeitfensters von ca. 9 Monaten in allen ausgewählten Gemeinden parallel zu erbringen und jeweils mit einem konkreten Ergebnis abzuschließen. Um eine für alle Gemeinden gleichmäßig hohe Beratungsqualität sicherstellen zu können, ist eine entsprechend hohe Eignung und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers gefordert. Auf die Möglichkeit eines Zusammenschlusses als Bewerber-/Bietergemeinschaft wird in diesem Zusammenhand ausdrücklich hingewiesen.
Weitere Angaben s. VI.3)
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der Inhaber*innen und festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur
Mindestens 9 Personen = 3 Punkte
Mindestens 6 Personen = 2 Punkte
Mindestens 3 Personen = 1 Punkt
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium 1 bis 3 je Wertungskriterium
Wertungskriterium 1-3 Unternehmen 5 v.H.
Wertungskriterium 1-3 Projektleitung 5 v.H.
Wertungskriterium 1-3 Stv. Projektleitung 5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen des bewerbenden Unternehmens, der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
Mindestens 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
2 Referenzen je WK = 2 P.
1 Referenz je WK = 1 P.
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in der Erstellung Stadtplanerischer Grundlagenuntersuchungen mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Komplexität, mindestens standortbezogene, strategisch-konzeptionelle Beratung von Kommunen.
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in der Erstellung von Marktstudien zur Eignung der Flächen für unterschiedliche Bauformen und Zielgruppen.
Wertungskriterium 3:
Erfahrungen in der Erarbeitung von bodenpolitischen Mobilisierungsstrategien mit Betrachtung der Wirtschaftlichkeit mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Komplexität, mindestens Beratung von Kommunen zur Festlegung einer boden- und liegenschaftspolitischen Strategie.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
Wichtung Qualität der Referenzen
Wertungskriterium 1 u. 3 Unternehmen 7,5 v.H.
WK 1 u. 3 Projektleitung 7,5 v.H.
WK 1 u. 3 Stv. Projektleitung 7,5 v.H.
Für das Unternehmen/für die Projektleitung/die stellvertretende Projektleitung jeweils:
Wertungskriterium 1:
— standortbezogene, strategisch-konzeptionelle Beratung von Kommunen: Grundlagenuntersuchung Wohnbaulandentwicklung, geförderter Wohnungsbau, Berücksichtigung umweltrechtliche und umweltplanerische Belange, erschließungs- und verkehrstechnische Gegebenheiten, infrastrukturelle Belange, besondere Bauformen, Qualifizierung vorhandener Freiräume, Klimaschutz, neue Mobilität = 3 Punkte.
Wertungskriterium 3:
Beratung von Kommunen
— zur Festlegung einer geeigneten boden- und liegenschaftspolitischen Strategie,
— zur Grundstücksneuordnung,
— zu städtebaulicher Verträgen und
— zu Optionen der Grundstücksvergabe.
Konkrete Flächenentwicklung, Kalkulationen bzw. Wirtschaftlichkeitsanalysen,
Erstellung städtebauliche Rahmenplanungen = 3 Punkte;
Beratung von Kommunen
— zur Festlegung einer geeigneten boden- und liegenschaftspolitischen Strategie,
— zur Grundstücksneuordnung,
— zu städtebaulicher Verträgen und
— zu Optionen der Grundstücksvergabe
= 2 Punkte
Beratung von Kommunen
— zur Festlegung einer geeigneten boden- und liegenschaftspolitischen Strategie = 1 Punkt.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. §§ 123, 124 GWB in Frage stellen. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Stellvertretende Projektleitung (stv. PL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1)
Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Erbringung wesentlicher Leistungen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
— die Leistungserbringung darf nicht vor 2016 begonnen haben, und muss in wesentlichen Teilen bis Juni 2021 abgeschlossen sein.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Unternehmen/für die Projektleitung und für die Stv. Projektleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9) beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 3 betragen.
Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zur Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben und Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen.
Folgende Erklärungen sind vor Auftragsvergabe einzureichen, sollen jedoch ggf. zur Information mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Verpflichtungserklärung.
— Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine qualifizierten Projektleitung und Vertretung zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Beteiligten
Eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht.
— Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber finden bevorzugt digital, bei Bedarf in Mainz, statt,
— Die personelle Kontinuität soll über den gesamten Projektverlauf sichergestellt sein,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.9):
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Der Bewerber hat eine Aufstellung beizufügen, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten gesamt, Beschäftigten der Fachrichtungen (entsprechend der geforderten Dienstleistungen) und die Anzahl seiner Führungskräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. (8) VgV) hervorgeht.
Im Falle von Unteraufträgen ist anzugeben, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. (10) VgV). Zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bis zur Auftragsvergabe einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe hat das eignungsverleihende Unternehmen vor Auftragsvergabe eine „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ abzugeben sowie die einschlägigen Eignungsnachweise vorzulegen.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDLYM0Z
Ort: Mainz
Land: Deutschland
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.