Nichtoffener, einphasiger Kunst-am-Bau-Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren u. anschließendem Verhandlungsverfahren für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0297
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger Kunst-am-Bau-Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren u. anschließendem Verhandlungsverfahren für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Für das Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZK) Koblenz soll in einem 1. BA ein neues Funktionsgebäude mit Operationssälen, Highcare-Bereich, Notfallmedizin, 3 Ambulanz-Modulen mit 7 Fachabteilungen, Radiologie, Apotheke, Pathologie und Zentrale Sterilisation errichtet werden. Ende 2020 wurde mit dem Bau des OP-/Funktionsgebäudes begonnen. Die Fertigstellung ist für 2026 vorgesehen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für „Kunst am Bau“ im/am Gebäude für 3 Arbeitsbereiche/Standorte.
Die 3 Arbeitsbereiche für die künstlerische Ausgestaltung werden getrennt vergeben, aber gemeinsam ausgelobt. Die TeilnehmerInnen können sich auf 1 oder 2 Teilbereiche beschränken oder alle 3 Bereiche bearbeiten und ggf. thematisch miteinander verknüpfen. Eine gesamtheitliche Behandlung der 3 Teilbereiche mit einem Konzept ist möglich, aber nicht zwingend.
Arbeitsbereich 1 (AB 1): Öffentliche Bereiche/Magistrale (innen):
Der zentrale Erschließungsbereich mit Anmelde- und Wartezonen (Magistrale) stellt einen Kernbereich für die künstlerische Ausgestaltung dar, da hier die größte Interaktionsfläche von Personenverkehr sein wird. Ziel der künstlerischen Ausgestaltung soll auch die Orientierung und Identitätsstiftung für Mitarbeiter, Patienten und Besucher sein.
Arbeitsbereich 2 (AB 2): Innenhof:
Der nordwestliche Innenhof ist von verschiedenen Etagen aus über Warte- und Aufenthaltsräume einsehbar und soll einruhiges meditatives Thema erhalten. Die landschaftsplanerische Innenhofgestaltung ist als Grundlage für den künstlerischen Entwurf bindend. Im Zentrum kann auf einem 2 m x 2 m großen Sockel aus Naturstein eine Skulptur aufgestellt werden. Es sollen keine Einschränkung hinsichtlich Materialität, Form oder Größe bestehen. Der gesamte Raum über alle 5 Geschosse steht zur Verfügung.
Arbeitsbereich 3 (AB 3): Fassade:
Die Fassade soll als Blickpunkt vom Einfahrtsbereich oder auch beim Passieren des Gebäudes entlang der Straße thematisiert werden. Hier wären auch der Einsatz von Lichtinstallationen oder digitale Elemente vorstellbar, die einen technischen Bezug zum Gebäude herstellen. Es soll keine Ablenkungswirkung (z. B. durch stark bewegte Bilder) entstehen. Die Belichtung der Innenräume und der Außensichtbezug müssen ohne funktionale Einschränkungen erhalten bleiben.
Der Neubau liegt an der Rübenacher Str. und an der Hauptzufahrt Krankenhauskomplexes und wird zukünftig als der neue, prägende Baustein für die gesamte Liegenschaft wahrgenommen. Das OP- /Funktionsgebäude sollte daher in seiner Außenwirkung die wesentlichen Eigenschaften seiner Nutzung, sowie des BwZK im Ganzen widerspiegeln, welche mit den Schlagworten Kompetenz, Präzision und Funktionalität beschrieben werden können. Die medizinische Kompetenz des BwZK soll mit der Kunst am Bau in seiner Außenwahrnehmung über die Fernwirkung dargestellt werden.
Einschränkungen:
Akustische Arbeiten, Videoarbeiten, sowie Wasser als Medium sind ausgeschlossen.
Partizipative Arbeiten, die von außen gesteuert werden können oder müssen, wie z.B. auf Internet oder WLAN basierende Interventionen sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen.
Die Kunst sollte die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebäudes nicht behindern.
Finanzieller Rahmen:
Es stehen folgende Realisierungsbeträge zu Verfügung (Herstellungskosten inkl. Honorar, brutto):
— AB 1: [Betrag gelöscht] EUR,
— AB 2: [Betrag gelöscht] EUR,
— AB 3: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorgenannten Kosten sind Kostenobergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Voraussichtliche Termine:
Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb):
— Sitzung Auswahlkommission: 14./15.9.2021.
Kunstwettbewerb:
— Ausgabe der Auslobung: 24.9.2021,
— Rückfragenfrist: 1.10.2021,
— Rückfragenkolloquium: 8.10.2021,
— Abgabe Entwürfe: 6.1.2022,
— Preisgerichtssitzung: 8.2.2022,
— Ausstellung: Februar 2022 (unter Vorbehalt),
— Verhandlungsgespräche: März 2022 (unter Vorbehalt),
— Realisierung: Herbst 2024-Sommer 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Kunst-am-Bau-Wettbewerb werden insges. 34 Bewerber für die 3 AB zugelassen (für jeden AB je 10 bzw. 12). Die Wettbewerbsteilnehmer plus 2 Nachrücker pro AB werden durch einen vorgeschalteten, offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen (inklusive Anlagen) zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt mit allen Anlagen, geforderten Erklärungen u. Nachweisen ausschließlich digital/elektronisch in Textform (§ 126b BGB) im pdf-Fomat über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (s. Ziff. I.2.) einzureichen. Die Einreichung auf anderem Wege, wie per Post, Fax, E-Mail etc. u. formlose Anträge außerhalb des formalisierten Verfahrens sind nicht zulässig. Unvollständige sowie nicht form- oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden ausgeschlossen. Es erfolgt keine Nachforderung von Unterlagen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV).
Die Bewerber können sich für 1, 2 od. alle 3 AB bewerben. Es ist jedoch immer eine vollständige Bewerbung abzugeben. Im Bewerbungsbogen ist anzugeben, für welche Arbeitsbereiche (1, 2 und/oder 3) die Bewerbung erfolgt.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist eine Erklärung, ob die in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz u. § 19 Mindestlohngesetz) und falls ja, eine Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB.
Mit Abschluss des Vertrags ist der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden zu erbringen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung über das Bestehen einer entsprechenden Versicherung bzw. eine Erklärung, diese im Auftragsfall abzuschließen, abzugeben.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich freischaffende professionelle KünstlerInnen sowie Künstlergruppen (eine c/o-Adresse ist Mindestvoraussetzung). Die Professionalität ist nachzuweisen durch:
— einen künstlerischen Lebenslauf (Vita mit Angaben zur Ausbildung) u.
— ein Verzeichnis der künstlerischen Arbeiten (Ausstellungsverzeichnis).
Je AB muss mind. 1 korrespondierendes Ref.Projekt eingereicht werden. Als ein Ref.Projekt gilt ein geschaffenes Kunstwerk oder auch ein Entwurf für ein noch nicht geschaffenes Kunstwerk. Je AB sollen maximal 3 Referenzbeispiele abgebildet werden.
Zu den Ref.Projekten sind Angaben im Bewerbungsbogen zu machen. Zusätzlich sind Referenzblätter mit bildlicher Darstellung und textlicher Erläuterung einzureichen. Die Referenzblätter sind in Hinblick auf die Korrespondenz zum AB entsprechend zu betiteln und möglichst je Arbeitsbereich in einer pdf-Datei zusammenzufassen (je Arbeitsbereich sind max. 3 Seiten A3 quer gewünscht). Die Gesamtgröße der Bewerbung darf 10 MB nicht überschreiten. Unterlagen, die über diese geforderten Leistungen hinausgehen, sind nicht erwünscht und bleiben unberücksichtigt. Es dürfen keine Entwürfe zur Wettbewerbsaufgabe eingereicht werden.
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt nach Prüfung der formalen Voraussetzungen u. der Vollständigkeit der vorstehend angegebenen, vorzulegenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, welche in den Vergabeunterlagen näher konkretisiert sind, durch den Auslober unter Mitwirkung eines Auswahlgremiums, anhand der eingereichten Projekte. Für die Auswahl ist vornehmlich das Gesamtbild der künstlerischen Qualität der Ref.Projekte maßgeblich, aber auch die Erfahrung in der Gestaltung und Ausführung vergleichbarer Kunstwerke.
Bei den eingereichten Ref.Projekten werden folgende Kriterien gewertet:
— Künstlerische und gestalterische Qualität der Referenzprojekte,
— Qualität der Umsetzung: Materialität, Farbgebung, Proportion, Maßstab, Technik,
— Korrespondenz zwischen Entwurf und Ort/Nutzung,
— Realisierbarkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten (jeweils für AB 1, 2 und 3) angewendet:
— Künstlerische und gestalterische Qualität des Entwurfs,
— Qualität der Umsetzung: Materialität, Farbgebung, Proportion, Maßstab, Technik,
— Korrespondenz zwischen Entwurf und Ort und Nutzung,
— Hygiene, Pflegeaufwand und Durchführbarkeit von Bauunterhaltsmaßnahmen.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Für den Teilnahmewettbewerb werden keine Entschädigungen gezahlt.
Für die Teilnahme an dem beschränkten Kunst-am-Bau-Wettbewerb ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Wettbewerbsarbeit/Entwurf vorgesehen, sofern eine prüffähige Wettbewerbsarbeit eingereicht wurde und die geforderten Leistungen erfüllt wurden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf pro Arbeitsbereich nur einen Entwurf einreichen.
Zusätzlich sind für die 3 Arbeitsbereiche jeweils folgende Preisgelder vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Für jeden Arbeitsbereich erfolgt jeweils eine Anerkennung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Die derzeit geltende gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %, bzw. 7 % ist in den genannten Beträgen enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Nicht mit der Ausschreibung geforderte Leistungen werden nicht besonders vergütet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und der Aufwandentschädigung nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Dies gilt für jeden Arbeitsbereich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Dort können sie unter der in Ziff. I.3) angegebenen Internetadresse bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) kostenlos heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist hingegen nur möglich, sofern eine Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erfolgt sind. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
Die Beteiligung am Wettbewerb kann nur im Rahmen der in der Bewerbung angegebenen und seitens des Auswahlgremiums ausgewählten Aufgabenbereiche erfolgen, eine spätere Erweiterung des Aufgabenumfangs ist nicht möglich.
Es besteht kein Anspruch der BewerberInnen darauf, dass das Auswahlgremium alle abgegebenen Bewerbungen auswählt, auch wenn diese in inhaltlichem Bezug zueinanderstehen. Der Ausloberin behält sich ausdrücklich vor, für alle Wettbewerbsteile ggf. gesondert an eine/n KünstlerIn bzw. Künstlergruppe zu beauftragen, auch wenn ein/e KünstlerIn bzw. Künstlergruppe einen korrespondierenden Entwurf für mehrere Teilbereiche eingereicht hat.
Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen. Mehrfachbewerbungen, insbes. durch Beteiligung einer Person an mehreren Künstlergruppen bzw. ArGen oder durch Beteiligung als Einzelbewerber und als Mitglied einer Künstlergruppe bzw. ArGe, sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die VorprüferInnen, Mitglieder des Auswahlgremiums, die PreisrichterInnen und deren StellvertreterInnen sowie Bedienstete der Ausloberin. Ferner gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen Teilnahmehindernisse.
Projektgemeinschaften und Künstlergruppen werden wie eine ArGe behandelt. Jurist. Personen und ArGen gelten als ein Teilnehmer; Bewerbungen gelten als eine Bewerbung. Bei ArGen muss die Federführung innerhalb der ArGe dargestellt werden. Juristische Personen, Künstlergruppen und ArGen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer ArGe annehmen und einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen.
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Wettbewerbspreisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Der Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Ausloberin zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten dessen Erwartungen nicht entsprechen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
— Wettbewerbsergebnis 75 %,
— Umsetzbarkeit 15 %,
— Gesamtkosten des Kunstwerks (Erstellungskosten und Künstlerhonorar) 10 %.
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien ist Teil der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben. Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die TeilnehmerIn mit dem besten Ergebnis nach Zuschlagsmatrix beauftragt.
Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCVL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de