Intensiv-Mischer für Kleinst- und Labormengen Referenznummer der Bekanntmachung: EFRE-2021-06
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 149340383
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höhr-Grenzhausen
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fgk-keramik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Intensiv-Mischer für Kleinst- und Labormengen
Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innerhalb kürzester Zeit kontaminationsarm und homogen vermischt. Das Mischverfahren muss es auch ermöglichen Pulver oder Granulate zu beschichten (Passivierung von reaktiven Materialien bzw. Herstellung von Core-Shell-Strukturen).
Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe – Glas/Keramik – GmbH
Heinrich-Meister-Strasse 2
56203 Höhr-Grenzhausen
Anzubieten ist ein kompletter Intensiv-Mischer, der reproduzierbar Kleinst- und Labormengen an Pulvern, pastösen Massen sowie Flüssigkeiten innherhalb kürzester Zeit kontaminationsarm und homogen vermischt. Das Mischverfahren muss es auch ermöglichen Pulver oder Granulate zu beschichten (Passivierung von reaktiven Materialien bzw. Herstellung von Core-Shell-Strukturen). Die Mischkammer darf demnach nur wenige Gramm (~1g – ~1 000 g) bzw. Milliliter (~1 – ~1 000 ml) fassen, da eine effiziente, kontaminationsarme Aufbereitung, gerade im Bereich der Leuchtstoff- und Optokeramiken, unabdingbar ist. In diesem Bereich kommen kostenintensive und wertvolle mit Selten Erden angereichterte Rohstoffe zum Einsatz, die einen ressourcenschonenden Materialverbrauch bedingen. Der Mischprozess soll bei Raumtemperatur als auch bei Temperaturbeaufschlagung sowie Kühlung erfolgen können und bei Bedarf soll das Mischgut während des Prozesses evakuiert werden können. Zur Herstellung von Heißgießmassen mit hohem Feststoffgehalt muss das Mischgut beheizt werden können. Genauso wichtig ist die Kühlung temperaturempfindlicher Rohstoffmischungen während des Verarbeitungsprozesses. Zur Sicherstellung der Reproduzierbarkeit der Entwicklungsarbeiten, ist die Überwachung, die Speicherung und der Export der Mischprozessparameter, welche manuell als auch programmierbar einstellbar sein müssen, erforderlich. In dem Angebot sind Service-, Wartungs-, Schulungs- sowie Transportkosten zu inkludieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz RLP zu führen.
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download hinterlegten ausfüllbaren Anlagen sind zur Abgabe erwünscht.
Die FGK GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen derDSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseiteunter https://www.fgk-keramik.de/datenschutz/
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieter weist ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.
Elektronische Kommunikation:
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRMYME3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.