Integriertes Nationales Leitungsnetz – INL 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-121-VV-21-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes Nationales Leitungsnetz – INL 2.0
Das ZDF betreibt unterschiedliche Netzinfrastrukturen zur Übertragung unterschiedlicher Dienste zwischen den ZDF-Standorten:
— Das Integrierte Nationale Leitungsnetz (INL), welches zur Vernetzung der Landes- und Sonderstudios mit der Sendezentrale in Mainz dient, dabei handelt es sich um ein IP/MPLS-Netzwerk für den Austausch von Video-, Audio-, Sprach- und Datensignalen,
— Innerhalb der nationalen Standorte ZDF-interne Datennetze mit dem Produktionsnetz (PN), Bürokommunikationsnetz (BKN), Telekommunikationsanlagen (TK) und Video, welche über das INL verbreitet werden. Dabei handelt es sich um ein IP-Netz, welches die Standorte des ZDF in Mainz inkl. der Tochterfirmen, sowie alle lokalen Netze in den nationalen Landesstudios (LS) abdeckt.
Das in diesem Verfahren ausgeschriebene Integrierte Nationale Leitungsnetz (INL) soll zur Deckung des gesamten internen Kommunikationsbedarfs der nationalen Standorte sowie des Studios Brüssel dienen. Der Begriff Integriertes Netz beinhaltet dabei die gemeinsame Übertragung der nachfolgend genannten Dienste über ein gemeinsames Provider Netz zwischen den Inland-Standorten des ZDF, sowie aufgrund der geographischen Nähe des Studios Brüssel.
— Echtzeit-Übertragung von Videosignalen (HD/SD),
— Echtzeit-Übertragung von Audiosignalen,
— Filetransfer,
— Daten- und Telekommunikationsdienste.
Mit der anstehenden Ausschreibung soll das derzeitige Integrierte nationale Leitungsnetz entsprechend den im Folgenden beschriebenen Anforderungen neu ausgeschrieben, aufgebaut und zum 1.10.2022 in Betrieb genommen werden.
Einseitige Option zur Verlängerung durch das ZDF um zweimal 12 Monate
Siehe II.2.7.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fremdnachweis über die Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbarem Register (nicht älter, als 6 Monate)
1. Bei einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nach dem aktuellen Vergaberecht darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Fragen und Antworten informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Fragen sowie Antworten zu den Fragen kontrollieren;
2. Bieterfragen sind ebenfalls über die Vergabeplattform einzureichen;
3. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch (ausschließlich über die Vergabeplattform) möglich;
4. Die geforderten Nachweise sind nach der Aufzählung unter III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen;
5. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauferfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]