BIM-Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept Referenznummer der Bekanntmachung: 21-BIM-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abb-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept
Der Bund ist als öffentlicher Auftraggeber für eine Großzahl an Bauvorhaben verantwortlich. Um deren Umsetzung langfristig effektiver zu gestalten, werden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für alle Bundesbauprojekte die Methode Building Information Modeling (BIM) einführen.
Zuständig hierfür ist die beim Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz (ABB) angesiedelte Geschäftsstelle BIM (GS BIM), die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen als Vertreterin des BMI als Auftraggeberin (AG) auftritt. Derzeit wird eine BIM-Einführungsstrategie – der „Masterplan BIM für Bundesbauten“ – erarbeitet. In dem voraussichtlich im Sommer 2021 zu veröffentlichenden Dokument wird ein Zeitplan für die dreistufige Einführung der Methode BIM für Bundesbauten ab 2022 festgelegt. Zudem werden als Delta zwischen dem Zielbild und dem Status Quo 4 Handlungsfelder identifiziert, die für eine fristgerechte Umsetzung der Vorgaben des Masterplans adressiert werden müssen. Basierend darauf sollen im Anschluss weitere Maßnahmen umgesetzt werden.
Um die mit dem Masterplan BIM einzuführende Anwendung der Methode BIM umsetzen können, sind umfangreiche Schulungsmaßnahmen erforlderlich. Hierfür vorgesehen sind eine aus 4 Modulen bestehende Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept sowie ein Online-Grundlagenmodul, welches auf einer 2-tägigen Präsenzveranstaltung basiert. Um den Praxisbezug der Schulung zu gewährleisten ist zudem ein vereinfachtes Schulungsmodell zu erstellen, das für die Demonstration praktischer Beispiele sowie Übungsaufgaben genutzt werden kann.
Vorbereitung und Durchführung einer BIM-Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept – Modul 1 + Grundlagenmodul
Die Leistungen dieses Loses werden als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner ausgeschrieben. Abrufberechtigt ist das Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz.
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Innerhalb des Loses 1 sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
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Stufe 1: Vorbereitung der Anwenderschulung
— Kick-Off Workshop: Nach Beauftragung des Loses 1 findet vor Ort beim AG in Mainz ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger, AN weiterer Leistungspakete) statt. Der AN übernimmt Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung,
— Schulungsunterlagen Anwenderschulung: Erarbeitung der Feinkonzeption und Erstellung der Schulungsunterlagen für Modul 1 der BIM-Anwenderschulung für den Bundesbau mit Blended-Learning-Konzept (1 Präsenztag + E-Learning entsprechend ca.15h Lernzeit):
Modul 1 --> Implementierung von BIM in Bundesbauprojekten
— Online Grundlagenmodul: Die Teilnahme an der Anwenderschulung setzt die grundlegende Kenntnis der Methode BIM voraus. Um allen Teilnehmer/-innen bei Bedarf die Möglichkeit der Vorbereitung zu geben, hat der AN die Inhalte der als Präsenzveranstaltung bereits abgeschlossenen BIM-Grundlagenschulung zu einem E-Learning-Kurs umzuarbeiten (Umfang: max. ca. 6,5 Stunden Lernzeit),
— Jour Fixe: Während der Vorbereitung der Unterlagen findet je Los alle zwei Wochen ein ca. 2-stündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung.
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Alle erstellten Schulungsunterlagen müssen mit der vom AG bereitgestellten Lernplattform ILIAS kompatibel sein.
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Stufe 2: Durchführung Anwenderschulung
— Durchführung Präsenztage: Basierend auf den vorbereiteten Inhalten und Unterlagen übernimmt der AN die Durchführung der Präsenztage zu Modul 1 der Anwenderschulung,
— Es sind mindestens 12 Moduldurchläufe pro Jahr durch den AN sicherzustellen (durchschnittlich einmal pro Monat),
— Laufzeit der Stufe 2 innerhalb des Rahmenvertrags: 2 Jahre mit Verlängerungsoption. Maximale Laufzeit 4 Jahre
— Abruf der voraussichtlich 24 Moduldurchläufe erfolgt in Blöcken von je 3 Moduldurchläufen
— Betreuung E-Learning: Für die Online-Anteile des Moduls 1 sowie den Online-Grundlagenkurs ist durch den AN ein Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der fachliche Fragen zu den Kursinhalten beantwortet (per Mail/über Lernplattform und Telefon inneralb festgelegter Sprechzeiten),
— Fortschreibung der Schulungsunterlagen: Sämtliche innerhalb der Stufe 1 erstellten Schulungsunterlagen sind durch den Bieter über den Zeitraum der Schulungsdurchführung fortzuschreiben und zu aktualisieren. Basis hierfür sind eine regelmäßige Evaluation der Angebote sowie die regelmäßige Überprüfung der Unterlagen auf Aktualität,
— Jour Fixe: In der Durchführungsphase der Anwenderschulung findet je Los alle zwei Monate ein ca. einstündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung.
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Allgemeiner Hinweis: Sollten Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
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Ausführliche Informationen zu den zu erbringen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr. Vorgesehen ist der gleiche Schulungsumfang wie für die genannte Laufzeit beschrieben.
Die Bewerbungsunterlagen inklusive der Referenzen sind unabhängig von der Anzahl der Lose, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, nur einmal einzureichen.
Alle Bewerber, die die Mindestanforderungen an die Eignungskriterien erfüllen, werden für die Angebotsphase zugelassen.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.3) erfüllen und die Bewerber grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
1. Wertungskriterium A: Unternehmensreferenzen „Schulungen“
— A1: Art der Schulung,
— A2: Inhalte und Level der Schulung,
— A3: Umfang der Schulung.
2. Wertungskriterium B: persönliche Referenzen „Bauprojekte“ des Projekteiters und des Stellvertreters
— B1: Umfang der BIM-Leistungen des Projektleiters/Stellvertreters im Projekt,
— B2: Durch den benannten Projektleiter/Stellvertreter umgesetzte BIM-Anwendungsfälle im Projekt,
— B3: Softwareneutraler Datenaustausch,
— B4: Erstellung eines projektbezogenen BAP bzw. einer AIA.
Hinweis:
Eine Referenz wird nur gewertet, wenn in dem jeweiligen Formblatt (Anlage 4, 5 zum Bewerbungsbogen) zu allen dort geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht wurden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, eine telefonische Abfrage hinsichtlich der Korrektheit der inhaltlichen Angaben und ordnungsgemäßen Ausführung der Referenzleistungen durchzuführen und sich diese bestätigen zu lassen. Kann die Bestätigung der Daten im Referenzauftrag beim Referenzgeber nicht erreicht werden, wird die Referenz mit 0 Punkten bewertet, sofern diese Referenz nicht bereits eine Mindestanforderung darstellt (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung). In diesem Fall erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Stufe 1 (s. II.2.4)) des Loses 1 zeitnah nach Abschluss der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Leistungen der Stufe 2 werden separat abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen in Form einer Videokonferenz durchzuführen. In diesem Fall gelten weiterhin die Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
Vorbereitung und Durchführung einer BIM-Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept - Modul 2 + Schulungsmodelle
Die Leistungen dieses Loses werden als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner ausgeschrieben. Abrufberechtigt ist das Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz.
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Innerhalb des Loses 2 sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
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Stufe 1: Vorbereitung der Anwenderschulung
— Kick-Off Workshop: Nach Beauftragung des Loses 2 findet vor Ort beim AG in Mainz ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger, AN weiterer Leistungspakete) statt. Der AN übernimmt Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung,
— Schulungsunterlagen Anwenderschulung: Erarbeitung der Feinkonzeption und Erstellung der Schulungsunterlagen für Modul 2 der BIM-Anwenderschulung für den Bundesbau mit Blended-Learning-Konzept (2 Präsenztage + E-Learning entsprechend ca. 15h Lernzeit):
Modul 2 --> Modellbasiertes Arbeiten
— Schulungsmodelle: Für die Schulung sind durch den AN vereinfachte Schulungsmodelle in Form eines fiktiven Projekts zu entwickeln und zu erstellen,
— zur praktischen Demonstration von Inhalten sowie für praktische Übungen,
— parallele Erstellung der Modelle mit Revit, Allplan und voraussichtlich Archicad
— Berücksichtigung des IFC-Standards
— Darstellung der Planungs- und Bauphase sowie der Übergabe an den Betrieb anhand definierter Anwendungsfälle
— Modelle für mindestens 5 Meilensteine/Data Drops über die Planungs- und Bauphase
— Jour Fixe: Während der Vorbereitung der Unterlagen und Modelle für die Anwenderschulung findet je Los alle zwei Wochen ein ca. 2-stündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung.
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Alle erstellten Schulungsunterlagen müssen mit der vom AG bereitgestellten Lernplattform ILIAS kompatibel sein.
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Stufe 2: Durchführung Anwenderschulung
— Durchführung Präsenztage: Basierend auf den vorbereiteten Inhalten und Unterlagen übernimmt der AN die Durchführung der Präsenztage zu Modul 2 der Anwenderschulung,
— Es sind mindestens 12 Moduldurchläufe pro Jahr durch den AN sicherzustellen (durchschnittlich einmal pro Monat),
— Laufzeit der Stufe 2 innerhalb des Rahmenvertrags: 2 Jahre mit Verlängerungsoption. Maximale Laufzeit 4 Jahre
— Abruf der voraussichtlich 24 Moduldurchläufe erfolgt in Blöcken von je 3 Moduldurchläufen
— Betreuung E-Learning: Für die Online-Anteile des Moduls 2 ist durch den AN ein Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der fachliche Fragen zu den Kursinhalten beantwortet (per Mail/über Lernplattform und Telefon inneralb festgelegter Sprechzeiten),
— Fortschreibung der Schulungsunterlagen: Sämtliche innerhalb der Stufe 1 erstellten Schulungsunterlagen sowie das Schulungsmodell sind durch den Bieter über den Zeitraum der Schulungsdurchführung fortzuschreiben und zu aktualisieren. Basis hierfür sind eine regelmäßige Evaluation der Angebote sowie die regelmäßige Überprüfung der Unterlagen auf Aktualität,
— Jour Fixe: In der Durchführungsphase der Anwenderschulung findet je Los alle zwei Monate ein ca. einstündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung.
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Allgemeiner Hinweis: Sollten Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
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Ausführliche Informationen zu den zu erbringen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr. Vorgesehen ist der gleiche Schulungsumfang wie für die genannte Laufzeit beschrieben.
Analog Los 1 Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Stufe 1 (s. II.2.4) des Loses 2 zeitnah nach Abschluss der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Leistungen der Stufe 2 werden separat abgerufen.
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Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen in Form einer Videokonferenz durchzuführen. In diesem Fall gelten weiterhin die Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
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Vorbereitung und Durchführung einer BIM-Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept - Modul 3
Die Leistungen dieses Loses werden als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner ausgeschrieben. Abrufberechtigt ist das Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz.
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Innerhalb des Loses 3 sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
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Stufe 1: Vorbereitung der Anwenderschulung
— Kick-Off Workshop: Nach Beauftragung des Loses 3 findet vor Ort beim AG in Mainz ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger, AN weiterer Leistungspakete) statt. Der AN übernimmt Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung,
— Schulungsunterlagen Anwenderschulung: Erarbeitung der Feinkonzeption und Erstellung der Schulungsunterlagen für Modul 3 der BIM-Anwenderschulung für den Bundesbau mit Blended-Learning-Konzept (2 Präsenztage + E-Learning entsprechend ca. 15h Lernzeit):
Modul 3 --> Kooperative Arbeitsweisen und softwareneutraler Datenaustausch
— Jour Fixe: Während der Vorbereitung der Unterlagen und Modelle für die Anwenderschulung findet je Los alle zwei Wochen ein ca. 2-stündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung.
.
Alle erstellten Schulungsunterlagen müssen mit der vom AG bereitgestellten Lernplattform ILIAS kompatibel sein.
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Stufe 2: Durchführung Anwenderschulung
— Durchführung Präsenztage: Basierend auf den vorbereiteten Inhalten und Unterlagen übernimmt der AN die Durchführung der Präsenztage zu Modul 3 der Anwenderschulung,
— Es sind mindestens 12 Moduldurchläufe pro Jahr durch den AN sicherzustellen (durchschnittlich einmal pro Monat),
— Laufzeit der Stufe 2 innerhalb des Rahmenvertrags: 2 Jahre mit Verlängerungsoption. Maximale Laufzeit 4 Jahre
— Abruf der voraussichtlich 24 Moduldurchläufe erfolgt in Blöcken von je 3 Moduldurchläufen
— Betreuung E-Learning: Für die Online-Anteile des Moduls 3 ist durch den AN ein Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der fachliche Fragen zu den Kursinhalten beantwortet (per Mail/über Lernplattform und Telefon inneralb festgelegter Sprechzeiten),
— Fortschreibung der Schulungsunterlagen: Sämtliche innerhalb der Stufe 1 erstellten Schulungsunterlagen sind durch den Bieter über den Zeitraum der Schulungsdurchführung fortzuschreiben und zu aktualisieren. Basis hierfür sind eine regelmäßige Evaluation der Angebote sowie die regelmäßige Überprüfung der Unterlagen auf Aktualität,
— Jour Fixe: In der Durchführungsphase der Anwenderschulung findet je Los alle zwei Monate ein ca. einstündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung.
.
Allgemeiner Hinweis: Sollten Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
.
Ausführliche Informationen zu den zu erbringen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr. Vorgesehen ist der gleiche Schulungsumfang wie für die genannte Laufzeit beschrieben.
Analog Los 1 Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Stufe 1 (s. II.2.4) des Loses 3 zeitnah nach Abschluss der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Leistungen der Stufe 2 werden separat abgerufen.
.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen in Form einer Videokonferenz durchzuführen. In diesem Fall gelten weiterhin die Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
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Vorbereitung und Durchführung einer BIM-Anwenderschulung mit Blended-Learning-Konzept - Modul 4
Die Leistungen dieses Loses werden als Rahmenvertrag mit einem Vertragspartner ausgeschrieben. Abrufberechtigt ist das Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz.
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Innerhalb des Loses 4 sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
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Stufe 1: Vorbereitung der Anwenderschulung
— Kick-Off Workshop: Nach Beauftragung des Loses 4 findet vor Ort beim AG in Mainz ein Kick-Off-Workshop zwischen AN, GS BIM und weiteren Interessensvertretern (z.B. BMI, Maßnahmenträger, AN weiterer Leistungspakete) statt. Der AN übernimmt Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung,
— Schulungsunterlagen Anwenderschulung: Erarbeitung der Feinkonzeption und Erstellung der Schulungsunterlagen für Modul 4 der BIM-Anwenderschulung für den Bundesbau mit Blended-Learning-Konzept (1 Präsenztag + E-Learning entsprechend ca. 15h Lernzeit):
Modul 4 --> Nutzung von BIM im Rahmen der Bauausführung und Datenübergabe an den Betrieb
— Jour Fixe: Während der Vorbereitung der Unterlagen für die Anwenderschulung findet je Los alle zwei Wochen ein ca. 2-stündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organsation, Durchführung und Nachbereitung.
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Alle erstellten Schulungsunterlagen müssen mit der vom AG bereitgestellten Lernplattform ILIAS kompatibel sein.
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Stufe 2: Durchführung Anwenderschulung
— Durchführung Präsenztage: Basierend auf den vorbereiteten Inhalten und Unterlagen übernimmt der AN die Durchführung der Präsenztage zu Modul 4 der Anwenderschulung,
— Es sind mindestens 12 Moduldurchläufe pro Jahr durch den AN sicherzustellen (durchschnittlich einmal pro Monat),
— Laufzeit der Stufe 2 innerhalb des Rahmenvertrags: 2 Jahre mit Verlängerungsoption. Maximale Laufzeit 4 Jahre
— Abruf der voraussichtlich 24 Moduldurchläufe erfolgt in Blöcken von je 3 Moduldurchläufen
— Betreuung E-Learning: Für die Online-Anteile des Moduls 2 ist durch den AN ein Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, der fachliche Fragen zu den Kursinhalten beantwortet (per Mail/über Lernplattform und Telefon inneralb festgelegter Sprechzeiten),
— Fortschreibung der Schulungsunterlagen: Sämtliche innerhalb der Stufe 1 erstellten Schulungsunterlagen sind durch den Bieter über den Zeitraum der Schulungsdurchführung fortzuschreiben und zu aktualisieren. Basis hierfür sind eine regelmäßige Evaluation der Angebote sowie die regelmäßige Überprüfung der Unterlagen auf Aktualität,
— Jour Fixe: In der Durchführungsphase der Anwenderschulung findet je Los alle zwei Monate ein ca. einstündiger, webbasierter Jour Fixe zwischen AG, AN und ggf. weiteren Interessensträgern statt. Der AN übernimmt jeweils Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung.
.
Allgemeiner Hinweis: Sollten Präsenztermine zu den entsprechenden Zeitpunkten in den jeweiligen Gruppenstärken aufgrund der geltenden Corona-Regelungen nicht stattfinden können, sind sie webbasiert durchzuführen.
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Ausführliche Informationen zu den zu erbringen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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2 Verlängerungsoptionen um je ein Jahr. Vorgesehen ist der gleiche Schulungsumfang wie für die genannte Laufzeit beschrieben.
Analog Los 1 Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen der Stufe 1 (s. II.2.4) des Loses 4 zeitnah nach Abschluss der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Leistungen der Stufe 2 werden separat abgerufen.
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Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Corona-Regelungen in Form einer Videokonferenz durchzuführen. In diesem Fall gelten weiterhin die Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers
(1) Auszug aus dem Handelsregister, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbung (siehe Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein.
(2) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggfs. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten.
(3) Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(4) Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und erfüllen.
(5) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: Eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine aktuelle, schriftliche Bestätigung der Versicherung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit dem geforderten Versicherungsschutz (siehe unten angegebene Mindeststandards) oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Versicherungssummen während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet, dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR jeweils für Personenschäden und sonstige Schäden, mit einer Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt um mindestens das Zweifache bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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(1) Unternehmensreferenzen
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens drei Unternehmensreferenzen nach den nachstehenden Anforderungen vorzulegen. Es werden die drei Referenzprojekte in die Bewertung dieses Eignungskriteriums einbezogen, die die höchste Punktzahl pro Referenz erreichen.
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Darstellung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
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"Vergleichbare" Leistungen - zur Erfüllung der Mindestanforderung und Wertung in der Auswahlmatrix sind:
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Referenzen über die Durchführung einer Schulung/eines Seminars als Einzelangebot oder Gesamtmaßnahme (aus mehreren Modulen/Teilen bestehendes Angebot) oder eines Schulungsmoduls als Teil einer Gesamtmaßnahme. Die Schulung/das Seminar muss sich auf die Themen BIM oder Planen/Bauen/Betreiben beziehen und bereits mindestens einmal durchgeführt worden sein.
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Zur Darstellung der Referenzen ist das betreffende Formblatt des Bewerbungsbogens (Anlage 4 zum Bewerbungsbogen) zu verwenden.
Dementsprechend sind für die Unternehmensreferenzen "Schulungen" anzugeben:
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— Bezeichnung der Schulung
— Auftraggeber (Name/Anschrift)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/Telefonnummer)
— Ort der Ausführung
— Leistungsbeginn und ggf. -abschluss
— Form der Schulung
— Anzahl der Absolventen
— Art der Schulung
— Inhalte und Level der Schulung
— Beschreibung/Konzept der Schulung/des Seminars als separate Anlage
— Umfang der Schulung
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(2) Persönliche Referenzen
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Als Verantwortliche für die Umsetzung der Leistungen sind ein Projektleiter und ein Stellvertreter des Projektleiters zu benennen.
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Für den Projektleiter und den Stellvertreter sind jeweils mindestens zwei persönliche Referenzen nach den nachstehenden Anforderungen vorzulegen. Es werden jeweils die zwei Referenzprojekte in die Bewertung dieses Eignungskriteriums einbezogen, die die höchste Punktzahl pro Referenz erreichen.
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Darstellung von Referenzen aus den letzten 5 Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
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"Vergleichbare" Leistungen - zur Erfüllung der Mindestanforderung und Wertung in der Auswahlmatrix sind:
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Referenzen über die Projektbeteiligung in einer Baumaßnahme, die mit der Methode BIM umgesetzt wird/worden ist. Bei Projektbeteiligung ist gefordert, dass der benannte Projektleiter bzw. der Stellvertreter die Rolle des BIM-Managers, BIM-Gesamtkoordinators oder BIM-Fachkoordinators übernommen hat.
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Zur Darstellung der Referenzen ist das betreffende Formblatt des Bewerbungsbogens (Anlage 5 zum Bewerbungsbogen) zu verwenden.
Dementsprechend sind für die Unternehmensreferenzen "Schulungen" anzugeben:
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— Bezeichnung des Projekts/der Baumaßnahme
— Ort der Ausführung
— Auftraggeber
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name/Telefonnummer)
— Leistungsbeginn
— Rolle des benannten Projektleiters/Stellvertreters im Projekt
— Umfang der BIM-Leistungen des benannten Projektleiters/Stellvertreters im Projekt
— Leistungsabschluss
— Durch den benannten Projektleiter/Stellvertreter umgesetzte BIM-Anwendungsfälle im Projekt
— Softwareneutraler Datenaustausch
— Erstellung eines projektbezogenen BAP und/oder einer AIA im Projekt
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Der Einsatz des vorgesehenen und im Vergabeverfahren benannten Projektleiters und Stellvertreters wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass die vorgenannten Personen nur in Fällen von Krankheit, Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch einen Stellvertreter vertreten werden. Der spätere Austausch der im Verfahren benannten Personen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei einer fiktiv vorgenommenen Wertung unter Einbeziehung des jeweils neuen Teammitgliedes ebenfalls unter den im Teilnahmewettbewerb geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt worden wäre.
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Zu (1)
Berücksichtigt werden laufende Referenzen sowie Referenzen aus den letzten 3 Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung).
Vorlage von Referenzen über die Durchführung von Schulungen bzw. Seminaren zum Thema BIM oder Planen/Bauen/Betreiben. Die Form der Schulung (Präsenzveranstaltung, Webinar, E-Learning) ist nicht relevant. Das entsprechende Angebot muss bereits mindestens einmal durchgeführt worden sein.
Zur Erfüllung der v.g. Referenzleistungen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mindestens 3 Unternehmenreferenzen „Schulungen“ vorzulegen.
Zudem müssen zu allen in dem Formblatt (Anlage 4 zum Bewerbungsbogen) geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht werden.
Die Summe der erreichten Punkte der 3 für Wertung herangezogenen Referenzen muss mindestens 200 von 300 möglichen Punkte betragen (Wertung siehe Bewertungssystematik Stufe 1). Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einer geringeren Gesamtpunktzahl werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Zu (2)
Berücksichtigt werden laufende Referenzen sowie Referenzen aus den letzten 5 Jahren (nach Abschluss der Referenzleistung).
Vorlage von Referenzen über die Projektbeteiligung an einer Baumaßnahme, die mit der Methode BIM umgesetzt worden ist. Bei Projektbeteiligung ist gefordert, dass der benannte Projektleiter bzw. der Stellvertreter die Rolle des BIM-Managers, BIM-Gesamtkoordinators oder BIM-Fachkoordinators übernommen hat. Zudem muss in den Bauprojektreferenzen jeweils mindestens ein BIM-Anwendungsfall umgesetzt werden/worden sein.
Zur Erfüllung der v.g. Referenzleistungen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jeweils mindestens 2 persönliche Referenzen „Bauprojekte“ für den benannten Projektleiter und den Stellvertreter vorzulegen.
Zudem müssen zu allen in dem Formblatt (Anlage 5 zum Bewerbungsbogen) geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht werden.
Die Summe der erreichten Punkte der 4 für Wertung herangezogenen Referenzen muss mindestens 280 von 400 möglichen Punkte betragen (Wertung siehe Bewertungssystematik Stufe 1). Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einer geringeren Gesamtpunktzahl werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden und bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- und fristgerecht oder in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen und Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP,
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRCYM0U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
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Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
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