Regeneration Rettungsflöße Referenznummer der Bekanntmachung: 6001988593-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Regeneration Rettungsflöße
Die in die Bundeswehr eingeführten und genutzten Gruppenrettungsmittel, die Rettungsflöße 10 und 20 Personen sowie die Übungs-Rettungsflöße haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht und sind nicht mehr nachversorgbar. Sie sollen durch handelsübliche und SOLAS-konforme Rettungsflöße ersetzt werden.
Depot Wilhelmshaven — siehe Anlage zur Leistungsbeschreibung
1 Generation.
Für den weiteren Verfahrensablauf sind Verhandlungen ausdrücklich vorbehalten; der Bieter hat im Zuge der Angebotsaufforderung ein finales Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regeneration Rettungsflöße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.3.1) dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.