EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ahrweiler
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-ahrweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ahrweiler
Die Gesamtleistung wird in insgesamt acht Losen vergeben:
— Los 1: Verwertung von Altholz (Kategorie A I – A III, ASN 20 01 38),
— Los 2: Verwertung von Altholz (Kategorie A IV, ASN 17 02 04*),
— Los 3: Entsorgung von gemischtem Siedlungsabfall aus anderen Herkunftsbereichen (ASN 20 03 01),
— Los 4: Verwertung von (Rest-)Sperrabfall (ASN 20 03 07),
— Los 5: Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen (ASN 17 09 04),
— Los 6: Entsorgung von Problemabfällen vom AWZ Niederzissen (inkl. Gestellung von Behältern), zzgl. Dispersionsfarben,
— Los 7: Verwertung von Altreifen (ASN 16 01 03) mit und ohne Felgen (insbesondere PKW-, Schlepper- und LKW-Reifen),
— Los 8: Stellung und Transport von Großcontainern bei Privathaushalten und Gewerbebetrieben.
Verwertung von Altholz A I – A III
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 2 900-4 000 Mg/a.
Vg. Ziffer II. 2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Altholz A IV
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 500-600 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Entsorgung von gemischtem Siedlungsabfall aus anderen Herkunftsbereichen
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 4 500-6 000 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Entsorgung von (Rest-)Sperrabfall
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 2 900-4 000 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 400-600 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Entsorgung von Problemabfällen
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 100-150 Mg/a.
Vg. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Altreifen
Landkreis Ahrweiler
— Übernahme der Abfälle im AWZ Niederzissen und Transport zu einer vom Bieter vorzusehenden Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Die Übernahme der Abfälle kann mittels Schubbodenfahrzeugen oder als Containertransport (inkl. Containergestellung) erfolgen,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle,
— Mengenspannbreite ca. 115-215 Mg/a.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Stellung und Transport von Großcontainern
Landkreis Ahrweiler
— Stellung der erforderlichen Container (3 m3-40 m3) auf Mietbasis (Monatsmiete oder Stellung im Einzelfall),
— Abfuhr der Container in regelmäßigem Rhythmus oder bedarfsweise,
— Transport der Abfälle zu den vorgegebenen Anlieferstellen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 8:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 8:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altholz,
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n.
Los 4:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Sperrmüll (AVV 20 03 07) oder gemischtem Siedlungsabfall (AVV 20 03 01),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n.
Los 5:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) oder Bau- und Abbruchabfall (ASN 17 09 04),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n.
Los 6:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten.
Los 7:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Altreifen.
Los 8:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von Siedlungsabfall.
Zusätzlich für die Lose 1-5:
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 2 000 Mg Altholz pro Kalenderjahr, für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 4 000 Mg gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) pro Kalenderjahr. Die Referenzen sind für jedes der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 4:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von mindestens 2 000 Mg Sperrmüll (AVV 20 03 07) oder gemischtem Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) pro Kalenderjahr, für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt für die Menge die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 5:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von mindestens 500 Mg gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) oder Bau- und Abbruchabfall (ASN 17 09 04) pro Kalenderjahr, für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt für die Menge die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 6:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mindestens 100 Mg schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten pro Kalenderjahr für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 7:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von mindestens 50 Mg Altreifen pro Kalenderjahr für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 8:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mindestens 500 Mg Siedlungsabfall pro Kalenderjahr für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Zusätzlich für die Lose 1-5:
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 5 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.