Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied (LUZI+ Neuwied) Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_08/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied (LUZI+ Neuwied)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Auftrags zur Erfassung kontaminationsverdächtiger Flächen stillgelegter Betriebe in der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied im Rahmen der systematischen Altstandorterfassung in Rheinland-Pfalz mit Eingabe der Daten in das Bodenschutzkataster BIS-BoKat.
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
Leistungsorte:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers,
55116 Mainz
— Auskunftsstellen,
— Untersuchungsgebiet.
Erfüllungsort:
— Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers,
55116 Mainz
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Die Beauftragung wird auf der Grundlage eines Rahmenvertrages erfolgen und umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen (keine abschließende Aufzählung, es gelten die Ausführungen der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 der Vergabeunterlagen):
— die Erfassung von PFC-relevanten Flächen durch Recherche von Löschschaummitteleinsätzen von 1975 bis heute,
— die Erhebung und Validierung der Betriebsflächendaten in der großen kreisangehörigen Stadt Neuwied hinsichtlich ihrer Eigenschaft als potenzielle Altstandorte nach vordefiniertem Schema und Informationsverdichtung zu den einzelnen Flächen auf Basis von Karten- und Luftbildauswertung, vereinfachter Auswertung von Bauakten und Unterlagen zu VAwS-Anlagen, ggf. Ortsbegehung, Zeitzeugenbefragung oder Auswertung von weiteren Einzelinformationen,
— Festlegung eines Beurteilungsvorschlags inkl. Begründung sowie Abstimmung mit der für die Bewertung zuständigen Behörde,
— die Eingabe der Daten in das elektronisch geführte Bodenschutzkataster.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Werkvertrag, welcher auf Basis einer Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfasst voraussichtlich das folgende Mengengerüst:
— Position 1 (Phase 0): 2 700 Flächen,
— Position 2 (Phase 1): 2 600 Flächen,
— Position 3 (Phase 2): 1 300 Flächen,
— Position 4 (Phase 3): 350 Flächen,
— Position 5 (Zulage zu Pos. 4): 40 Flächen,
— Position 6 (Phase 4): 40 Flächen,
— Position 7 (Phase 5): 300 Flächen,
— Position 8: 10 Stück,
— Position 9: 2 Stück,
— Position 10 (alternativ): 2 Stück,
— Position 11: 1 Stück,
— Position 12 (optional): 160 Stunden.
Hierbei handelt es sich nur um eine sorgfältige Schätzung des Auftraggebers auf Grundlage der vorliegenden Betriebsflächendaten und den Zahlen aus bereits durchgeführten Projekten im Rahmen der systematischen Altstandorterfassung. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Zahlen auf Basis der Preisangaben im Preisblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Da nur begrenzte Haushaltsmittel je Kalenderjahr 2021, 2022 und 2023 zur Verfügung stehen (siehe hierzu Vergütungsobergrenzen in § 3 Abs. 1 des Vertrages (Anlage 3c der Vergabeunterlagen)), wird die Rahmenvereinbarung mit den in § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung genannten Vergütungshöchstgrenzen abgeschlossen.
Option 1:
Sollte während der Leistungserbringung erkannt werden, dass die Fallzahlen (Flächen / Stück / Stunden) gegenüber der vorstehenden sorgfältigen Schätzung in dem Umfang steigen, dass die jeweilige Vergütungshöchstgrenze überschritten werden würde, bedarf es einer vorherigen schriftlichen, einvernehmlichen Änderung / Verschiebung. Eine Verpflichtung zur Aufstockung / Verschiebung der Vergütungsobergrenzen seitens des AG besteht nicht.
Sofern Aufstockungen der jeweiligen Vergütungsobergrenze je Jahr zu einer Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze führen, ist diese nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien bis maximal 50 Prozent, bezogen auf die Gesamtvergütungsobergrenze, ohne neues Vergabeverfahren möglich.
Option 2:
Die Position 12 (Kartenaufbereitung) wird optional ausgeschrieben.
Ein Bestandteil der Projektbearbeitung ist die multitemporale Kartenauswertung. Wird im Rahmen der Recherche Kartenmaterial identifiziert, das sich als relevant für die systematische Auswertung darstellt und für die erfolgreiche Bearbeitung aufbereitet werden muss, bspw. durch Digitalisierung und / oder Georeferenzierung, wird dieser Mehraufwand über eine Eventualposition (Pos. 12 des Preisblattes, Anlage 4) vergütet, soweit zuvor der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Relevanz darlegt und auf Basis des im Preisblatt angegebenen Stundensatzes ein Angebot abgibt und der Auftraggeber einen entsprechenden schriftlichen Auftrag erteilt.
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) sind zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen für die Erfassung von Altstandorten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betrug.
Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. er über eine Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 12) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass er mindestens 3 vergleichbare, abgeschlossene Referenzprojekte nachweisen kann.
Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses begonnen und erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Ein Referenzprojekt muss in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die Referenzprojekte müssen in der Gesamtheit inhaltlich insbesondere die folgenden Themenschwerpunkte umfassen:
— (Archiv-)Recherchetätigkeiten,
— Auswertung von Bauakten, Luftbildern, Karten und sonstigem Schriftgut,
— Durchführung von Ortsbesichtigungen und -begehungen,
— Durchführung von Zeitzeugenbefragungen,
— Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse.
Die Eignung ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Anlage 6 in Form der Referenzliste gemäß Anlage 11 zu belegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern / Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 9.7.2021; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
— Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYM0J.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.