Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen des Ersatzneubaus für die 3-gruppige „Kindertagesstätte mit Hort St. Maria“ in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen, Ortsgemeinde 66919 Weselberg.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thaleischweiler-Fröschen
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66987
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgtw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen des Ersatzneubaus für die 3-gruppige „Kindertagesstätte mit Hort St. Maria“ in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen, Ortsgemeinde 66919 Weselberg.
Ersatzneubau der 3-gruppigen Kindertagesstätte mit Hort und Erweiterungsmöglichkeit: Auftragsgegenstand: Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1, Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, jeweils Grundleistungen Leistungsphase (LPH) 1-9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“. Die Nutzungsfläche des Neubaus beträgt rd. 840 m2. Der Bestandsbau (Kindertagesstätte) soll während der Bauphase in Betrieb bleiben und danach ggfs. rückgebaut werden. Das Bauteil, das heute dem Zweck der Feuerwehr dient, kann ggfs. erhalten bleiben. Die erst kürzlich aufwendig hergestellte Freifläche (Kinderspielplatz) im Nordwesten des Bestandsbaus bleibt bestehen, wird als solche weiterhin genutzt, ggfs. zum Neubau hin erweitert. Die Freifläche muss auch Raum für Feste der Ortsgemeinde bieten. Derzeit befindet sich der sog. Festplatz im Osten des Bestandsbaus. Hinsichtlich der Nutzungen für Kindertagesstätte und Festplatz ist das Grundstück neu zu arrondieren.
66919 Weselberg
Aufgrund einer Machbarkeitsstudie (vgl. Projektunterlagen) wurde als beste Lösung die Errichtung der 3-grupp. Kindertagesstätte mit Hort als Ersatzneubau (anstelle Modernisierung und Erweiterung des Bestandsbaus) als max. 2-geschossiges Gebäude ermittelt.
Das Raumprogramm für den Neubau umfasst 3 Gruppenbereiche mit jeweils 1 Gruppenraum, Nebenraum, Ruheraum sowie einen Hort, Gruppenraum mit Nebenraum, Räume für die Kita-Leitung, Personalraum, Leitungsraum, Raum für Elterngespräche; ferner eine Aufwärmküche mit Nebenraum, ein Mehrzweckraum mit einem Gerätenebenraum sowie die üblichen Sanitärräume getrennt für Kinder, auch mit einem Wickelraum, und ein Raum für Personal und Besucher. Eine Erweiterungsmöglichkeit für 2 weitere Gruppen ist nachzuweisen. Die Freianlagengestaltung betrifft den direkten Zusammenhang zwischen Neubau, ggfs. Bestandsbau und Übergangsbereich zu den erst kürzlich aufwendig hergestellten Spiel- und Nutzflächen der Kindertagesstätte.
Ausgeschrieben wird die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10.1, Grundleistungen der Leistungsphase (LPH) 1- 9 sowie die „Besonderen Leistungen“:
(1.) Aufstellen von Raumbüchern (LPH 2) (2.) Fortschreiben von Raumbüchern (LPH 3) (3.) Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag (LPH 4) (4.) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9) Ferner die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15.1, Grundleistungen der Leistungsphase (LPH) 1 bis 9 sowie die „Besonderen Leistungen“:
(1.) Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Gehölze oder Vegetationsbestände (LPH 2) (2.) Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag (LPH 4) (3.) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9) Der Auftraggeber beabsichtigt jeweils die folgenden Auftragsstufen zu bilden:
Stufe 1: LPH 1 bis 4, Grundleistungen sowie zugeordnete „Besondere Leistungen“.
Stufe 2: LPH 5 bis 9, Grundleistungen sowie zugeordnete „Besondere Leistungen“.
Der Auftraggeber formuliert Projektziele.
1. Planung:
Neubau der Kindertagesstätte mit Hort und Erweiterungsflächen zu einem funktionalen, wirtschaftlichen und gestalterisch und bautechnisch einwandfreien Gebäude und die Arrondierung des Grundstücks unter Einbeziehung der Bestandsituation sowie der entsprechenden Planung der Freiflächen.
2. Wirtschaftlichkeit und Kosten:
Das vom Auftraggeber definierte Kostenziel beträgt max. [Betrag gelöscht] EUR brutto Gesamtkosten (KG 200 bis 700) gemäß DIN 276. Gemäß standardisierter Berechnung entfallen auf die nachfolgenden Kostengruppen (KG) die folgenden Anteile:
— KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) rd. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 500 (Außenanlagen) rd. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Der Auftraggeber legt Wert auf die Umsetzung einer wirtschaftlichen Planung und Ausführung mit Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles.
3. Energieeffizienz:
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard sind die Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 anzusetzen. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen wird angestrebt. Dabei sind Investitionskosten KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
Die notwendige gezielte Anpassung an den Klimawandel soll auch in den Außenanlagen berücksichtigt werden. Daher sollen versiegelte Flächen vermieden und Schattenräume mit dem Einsatz von intensiver Bepflanzung geschaffen werden. Die Beläge in den Außenanlagen sind wasserdurchlässig und mit versickerungsfähigem Unterbau auszuführen.
4. Termine (voraussichtlich):
— Beauftragung: im Sommer 2021,
— Entwurfsplanung: bis Ende 2021,
— Bauausführung: ab Sommer 2022.
Die unter III.1.1), 1.2) + 1.3) abgedruckten Kriterien werden stufenweise für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern herangezogen. Hierunter sind auch Mindeststandards formuliert, deren Nicht-Erfüllung unmittelbar zum Ausschluss führt.
Hinzu kommt die nachfolgend beschriebene Auswahlprüfung durch Bepunktung der von den Bewerbern vorzulegenden Referenzprojekte, die die Mindeststandards erfüllen. Ergebnis der nachfolgend beschriebenen Auswahlprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die 3 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauffolgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4.
Auswahlprüfung:
Die Bewerber werden aufgefordert, ausgewählte Referenzprojekte darzustellen, für die die Objektplanung Gebäude bzw. Freianlagen erbracht wurde. Die Planungsanforderungen müssen vergleichbar sein, jedoch nicht zwingend Kindergärten, -tagesstätten sein. Referenzprojekte zu Objektplanung Gebäude und Freianlagen können, müssen aber nicht identisch sein.
Bei der Projektauswahl sind die unter III.1.3) formulierten Mindeststandards zu beachten. Die vorgelegten Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit des jeweiligen Referenzprojektes mit dem zu vergebenden Auftrag werden Projektmerkmale herangezogen.
1. Objektplanung Gebäude:
Je wertungsfähigem Referenzprojekt können für die nachfolgenden Projektmerkmale max. 8 Punkte vergeben werden.
a) Die Kostenberechnung des Referenzprojektes (Neubau) beträgt für die Bauwerkskosten (KG 300+400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ≥ 1,5 Mio. EUR brutto: 2 Punkte,
b) Der erbrachte Leistungsumfang für das Referenzprojekt umfasst min. LPH 1 bis 8, Grundleistungen der Objektplanung Gebäude § 34 HOAI i. V. mit Anlage 10.1: 1 Punkt,
c) Der erbrachte Leistungsumfang umfasste auch die „Besondere Leistung“ Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag: 1 Punkt,
d) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Kindergarten (Betreuung von 3 bis 5-Jährigen): 1 Punkt,
e) Das Referenzprojekt enthält einen Hort (Kinderbetreuung für Schulkinder nach der Schule): 1 Punkt,
f) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Kindertagesstätte (Betreuung von unter 3-Jährigen): 2 Punkte.
2. Objektplanung Freianlagen:
Je wertungsfähigem Referenzprojekt können für die nachfolgenden Projektmerkmale max. 3 Punkte vergeben werden.
a) Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für die Kosten der Außenanlagen (KG 500) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ≥ [Betrag gelöscht] EUR brutto: 1 Punkt,
b) Der erbrachte Leistungsumfang für das Referenzprojekt umfasst min. LPH 1-3 und LPH 5-8, Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen § 35 HOAI i. V. mit Anlage 11.1: 1 Punkt,
c) Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Gestaltung einer Freifläche, die möglichst naturnah gestaltet wurde, vielfältige Bewegungsanreize bietet sowie unterschiedliche Bereiche zum Ruhen, Laufen, oder Spielen enthält: 1 Punkt.
Die Angaben zu den ausgewählten Referenzprojekten sind vom Bewerber in den Bewerbungsbogen einzutragen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Zutreffende Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Die Gesamtpunktzahl wird aus der Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzprojekten jeweils erzielten Punktzahl, dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzprojekte, ermittelt. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Zu II.2.9): 3 Bewerber werden zum Verhandlungsgespräch aufgefordert. Falls mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der AG sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch Losverfahren zu entscheiden. Der Losentscheid wäre anonym unter anwaltlicher Aufsicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in Form eines Auszuges aus dem Gesellschaftervertrag, bei Einzelunternehmen durch einen geeigneten Nachweis oder eine Eigenerklärung.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
4. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 3. nachweisen.
5. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
6. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine verbindliche Erklärung vorzulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen.
7. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
8. Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) in Anspruch nehmen will, sind alle anderen Unternehmen zu benennen und die unter den Ziff. 1. und Ziff. 3 bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
Ferner hat der andere Unternehmer seine Verfügbarkeit nachzuweisen und dies spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes. Der Nachweis kann auch bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages beispielsweise als Verpflichtungserklärung erbracht werden; es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen.
9. Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen jedoch nicht innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
10. Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Dies gilt auch für alle nachfolgend aufgelisteten Angaben, Erklärungen und Nachweise, die vom Bewerber vorzulegen sind.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab Zeitpunkt dieser Veröffentlichung sein.
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorweisen. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft ist ein Nachweis von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen, wobei es genügt, wenn durch die Addition die jeweils die nachzuweisende Mindestdeckungssumme erreicht wird.
Zu den ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude und Freianlagen erbracht hat, sind je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben in Form von Eigenerklärungen im Bewerbungsbogen darzulegen:
— Projektbezeichnung (Name, Art, Ort),
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Name der für das Referenzprojekt verantwortlichen Projektleiter (Architekt und Landschaftsarchitekt) und der Objekt-/ Bauüberwacher,
— Angabe zu der Vorhabensart des Referenzprojektes: Neubau, Ersatzneubau oder Erweiterungsneubau (Mindeststandard),
— Angaben zu den erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen in Bezug zu § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, Grundleistungen der Objektplanung Gebäude mit Leistungszeiträumen,
— Angabe zu den erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen in Bezug zu § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen mit Leistungszeiträumen,
— Angaben zu Merkmalen der Planung (vgl. Abschnitt II.2.9).
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Den in dem Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten ist je ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das als Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dienen soll. Je Projekt ist max. 1 DIN A4 Seite vorzulegen.
Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte unter der Ziff. 2.9 (ausgewählte Referenzprojekte Objektplanung Gebäude und Freianlagen) entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein.
Ein Bewerber, der die in den Referenzprojekten abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht hat, sondern in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, hat nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bewerbers ist ausreichend.
Die Referenzprojekte zu den Leistungen Objektplanung Gebäude und Freianlagen können identisch sein, müssen es aber nicht.
Wenn Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung fehlen, so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise fehlen, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu, dass bei den jeweils betroffenen Kriterien 0 Punkte vergeben werden.
Die Referenzprojekte zu 1. Objektplanung Gebäude (vgl. unter Abschnitt II.2.9) müssen die folgenden Mindeststandards erfüllen:
1. Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Bei den Referenzprojekten muss es sich um einen Neubau, Ersatzneubau oder Erweiterungsneubau handeln.
3. Es werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2011 liegt. Sofern die Leistungserbringung bis dato noch nicht abgeschlossen ist, muss sie mindestens bis zu dem Beginn der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) fortgeschritten sein.
Die Referenzprojekte zu 2. Objektplanung Freianlagen (vgl. unter Abschnitt II.2.9) müssen die folgenden Mindeststandards erfüllen:
1. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt eingereicht werden, dessen Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.
Es werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2011 liegt. Sofern die Leistungserbringung bis dato noch nicht abgeschlossen ist, muss sie mindestens bis zu dem Beginn der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) fortgeschritten sein.
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 3. und 4.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften und Hinzuziehung anderer Unternehmen muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Bedingungen erfüllen, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 7. und 8.
1. Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner.
2. Die Vergütung der zu beauftragenden Leistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
3. Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469).
4. Es wird zudem auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) hinterlegte Vergabeunterlage (Vertragsentwurf) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausschlussgründe:
1.1 Ausschlussgründe sind unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 9 formuliert. Danach kann der Ausschluss eines Teilnahmeantrages erfolgen, wenn fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise auch nach Aufforderung durch den Auftraggeber zur Nachreichung in einer vorgegebenen Frist vom Bewerber nicht vorgelegt wurden.
1.2 Ferner führen die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) formulierten Mindeststandards der vorzulegenden Referenzprojekte beim Nichterreichen unmittelbar zum Ausschluss.
2. Angaben zu laufenden Bewerberinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
2.1 Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
2.2 Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegengenommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 28.6.2021 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
2.3 Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive aller vorzulegenden Anlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
3. Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Siehe unter dem unter Abschnitt I.3) angegebenen Link auffindbare Datei „Zuschlagsverfahren ObjPlGeb+Freianl.pdf“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“