Aufforderung zur Verhandlung — Neubau Amtsgericht Bitburg — Fachplanung Technische Ausüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 6 und 8) Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0154
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Verhandlung — Neubau Amtsgericht Bitburg — Fachplanung Technische Ausüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 6 und 8)
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen (Anl.Gr.) 1, 2, 3, 6, 8 gem. §§ 53 ff. HOAI für den Neubau des Amtsgerichts Bitburg. Es sind die Leistungsphasen (LPH) 2, 3, 5, 6, 8 u. 9 zu erbringen
(aufgr. von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen hiervon).
Ergänzend werden insbes. folgende Bes. Leistungen optional beauftragt u. nach Erfordernis abgerufen:
— Mitwirken bei der Erstellung eines Energetisches Pflichtenhefts,
— Erstellen bzw. Mitwirkung beim Erstellen der Konzepte, Beschreibungen, Bewertungen u. Nachweise einzelner Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) (insbes. Energie-, Lüftungs-, Wasser-, Mess- u. Monitoringkonzept, thermische Simulation und weitere Nachweise zum thermischen Komfort, systematische Inbetriebnahme), Fortschreiben u. Dokumentieren, Überprüfung, Nachregulierung in der Gebäudenutzungsphase,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen.
Bitburg
Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von 8 Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/innen für die Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.
Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten. Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema der Sicherheit besonders hervorzuheben.
Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für dieses Bauvorhaben einen architektonischen Planungswettbewerb ausgelobt, an den sich ein Verhandlungsverfahren nach VgV anschließt. Die Preisgerichtssitzung findet Ende September 2020 statt.
Angesichts des großen Einflusses von Gebäuden auf den Klima- und Ressourcenschutz soll der Neubau des Amtsgerichtes besondere Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen. Über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an das nachhaltige Bauen und Betreiben hinaus soll ein Gebäude entwickelt werden, das in der höchsten Qualitätsstufe „Gold“ nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul Büro- und Verwaltungsgebäude (BN 2015) vorbildlich und zukunftsorientiert umsetzt sowie zertifiziert werden soll.
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMI ist grundsätzlich zu beachten. Darüber hinaus sind im Projekt konkret die in der BNB Zielvereinbarung festgeschriebenen Ziele zu erreichen. Es wird ein BNB Koordinator eingeschaltet, der den Planungsbeteiligten beratend und koordinierend zur Seite steht.
Es ist besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte des Nachhaltigen Bauens zu legen:
— Erstellen von schriftlich ausgearbeiteten Planungskonzepten mit Darstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bezogen auf den Lebenszyklus
— Vorzug passiver Strategien vor technischen Lösungen zur Erreichung der angestrebten Qualitäten,
— hohe Energieeffizienz des Gebäudes und der Technischen Ausrüstung,
— CO2 neutrale Energieversorgung,
— robuste, wartungsarme sowie bedienungs- und instandhaltungsfreundliche Technische Ausrüstung,
— besondere Berücksichtigung der Behaglichkeitskriterien im Gebäude,
— systematische Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung der Technischen Ausrüstung.
Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 nach DIN 276 beträgt ca. 7,70 Mio. EUR brutto, davon ca. 1,6 Mio. EUR brutto KG 410, 420, 430, 460 u. 480. Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auftraggeber ermittelt.
Das Raumprogramm umfasst 1 961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach DIN 277).
Vorgesehene Termine:
— Bausbeginn: 1.3.2023,
—Baufertigstellung: 28.2.2025.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:
— Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3),
— Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6),
— Leistungsstufe 4 (LPH 8) und
— Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag aufgrund der mit dem Honoarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die Leistungen der Leistungsphase 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen / Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126 b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge / Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen / Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCP5.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.