FFH-Monitoring Feldhamster (Cricetus cricetus) – Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_07/2021
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 104-274110)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFH-Monitoring Feldhamster (Cricetus cricetus) – Berichtsperiode 2019-2024
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf den in Rheinland-Pfalz vorkommenden Feldhamster (Cricetus cricetus). Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild und das vom Bund vorgegebene Monitoring gewährleistet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.