Sanierung der Franziskus Grund- und Realschule Plus Irrel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Franziskus Grund- und Realschule Plus Irrel
Sanierung der Franziskus Grund- und Realschule Plus Irrel.
Franziskus Grund- und Realschule Plus Irrel
Auf Omesen 13
54666 Irrel
Los 35: Fliesenarbeiten
— M2 – Mensa ca. 5 m2 Reparatur und Ergänzungsarbeiten,
— M3 – Energiezentrale ca. 25 m2 Bodenbelag einschl. Vorarbeiten und Sockel, Reparaturarbeiten Natursteinfensterbänke,
— M5 – Bestandssanierung ca. 480 m2 Boden- und Wandbelage einschl. Vorarbeiten und Sockel Reparaturarbeiten Sauberlaufmatten erneuern,
— M7 – Barrierefreiheit ca. 30 m2 Boden einschl. Vorarbeiten und Sockel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Idenheim
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.