Sickingen-Gymnasium Landstuhl – Geamtsanierung – Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO Referenznummer der Bekanntmachung: 21715
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaiserslautern-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl – Geamtsanierung – Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO
Der Auftrag umfasst die Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO
Für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl
Der Auftrag umfasst die die stufen- bzw. abschnittsweise Vergabe je Bauabschnitt
Beauftragung von Teilleistungen der Handlungsbereiche A-D für die Projektphasen 1-5 entsprechend AHO.
Leistungsbild:
Telleistungen der Grundleistungen der „AHO-Schrift Nr. 9-Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ der Projektstufen
— 1 Projektvorbereitung (A.1-2, B.3, C.2-4, D.1-2, E.1-4 u. 6-7),
— 2 Planung (A.1-3,5-7, B.3, C.2-5, C.1 optional, D.1-4, E.1-5),
— 3 Ausführungsvorbereitung (A.1,3,5-7, B.3-4, C.1-5, D.1-5, E.1-5),
— 4 Ausführung (A.1,3,5-7, C.1-5, D.1-5, E.1-5),
— 5 Projektabschluss (A.1-4, B.1, C..1-5, D.1, E.1-5).
Das Projekt soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen der Handlungsphasen bzw. Projektphasen besteht nicht.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftrag umfasst die Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO
Für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl
Projektziele der Projektsteuerung:
(A.) – Einhalten der Terminvorgaben;
(B.) – Einhalten der Kostenvorgaben;
(C.) – Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz
Vollständige Abnahme 1. Bauabschnitt bis 3. Quartal 2023, 2. Bauabschnitt 3. Quartal 2025 vollständige Abrechnung, 1. Bauabschnitt bis 2. Quartal 2024, 2. Bauabschnitt bis Ende 2. Quartal 2026
(D.) – Überwachung der Einhaltung der Planungs-Projektziele der beauftragten Planer.
(E.) Die groben Planungs-Projektziele lauten:
— Generalsanierung Sickingen-Gymnasiums Landstuhl.
—— Brandschutzertüchtigung,
—— Schadstoffsanierung (nur in geringem Umfang erforderlich),
—— Umsetzung des Raumprogrammes für ein vierzügiges Gymnasium,
—— Herstellung, bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit,
—— Erneuerung der Haustechnischen Anlagen,
—— Energetische Sanierung in Bezug auf zu erneuernde Bauteile und haustechnische Anlagen,
—— Behebung baulicher Mängel,
—— Behebung von Mängeln im Unfallschutz.
— Ausführung in zwei Bauabschnitten unter Beibehaltung des laufenden Schulbetriebes,
— Anwendung der anerkannten Regeln der Technik,
— Anpassung an den heutigen Stand der Technik,
— Reduzierung der künftigen Betriebskosten.
Das Sickingen-Gymnasium befindet sich auf einer Anhöhe im Zentrum der Stadt Landstuhl. Es besteht aus 6 zwischen 1954 und 2011 errichteten Bauteilen, die in 2 Bauabschnitten von 2021 bis 2025 saniert und umgebaut werden. Die Geschossigkeit der in Hanglage errichteten Bauteile variiert zwischen 2 und 5 Vollgeschossen. In zwei Bauabschnitten soll der Schulkomplex des Sickingen-Gymnasiums im Rahmen einer Generalsanierung in Bezug auf Brandschutz, Unfallschutz und unter energetischen Gesichtspunkten saniert werden. Elektro- und EDV-Installationen werden komplett erneuert, aktuelle Vorschriften der Trinkwasserverordnung und Hygiene umgesetzt.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Bauteile D (Hauptgebäude, Erdgeschoss), A (Aula) und C (Naturwissenschaften), der zweite Bauabschnitt die Bauteile D (Obergeschosse), B (Stelzenbau), S (Schwimmbad) und T (Turnhalle) sowie die Außenanlagen.
Der Gebäudekomplex besteht aus folgenden Bauteilen:
— Hauptgebäude NUF ca. 1 300 qm,
— Nordgebäude NUF ca. 400 qm,
— Südgebäude NUF ca. 540 qm,
— Anbau NUF ca. 600 qm,
— Nebengebäude NUF ca. 400 qm,
— Sporthalle (nicht betrachtet) 1 100 qm,
— Gesamtfläche inkl. Sporthalle 4 300 qm,
— BGF Bestand: 15 070 qm,
— BRI Bestand gesamt: 44 635 cbm.
Die Sanierung umfasst das Schulgebäude inkl. der o. g. Nebengebäude. Ausgenommen hiervon ist der überwiegende Teil der Sporthalle, da diese bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde.
Zunächst wurde von der Objektplanung eine umfangreiche Bestandsaufnahme des Gebäudes inkl. der Anlagentechnik durchgeführt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu bestimmen. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird die Objektplanung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung „Sanierung versus Neubau“ in Anlehnung an den Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes erstellen. Hauptbestandteil der Sanierung bildet die Ertüchtigung des Gesamtgebäudes auf Grundlage der Feststellungen im Brandschutzkonzept sowie der Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme.
Es handelt sich um ein gefördertes Projekt, das auf mindestens 3 verschiedene Förderverfahren aufgeteilt wird. Das Bauende ist an die gesetzlichen Förderbestimmungengebunden, die Kosten sind auf 3 bis 5 unterschiedlichen Förderbereiche aufzuteilen. Die Kostenobergrenze wird durch die Kostenberechnung der Leistungsphase 3 bestimmt. Die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes sowie landesspezifische Förderrichtlinien ist bei der Planung zu beachten, da es sich um ein gefördertes Projekt aus Bundes- und Landesmitteln handelt. weitere Angaben siehe s. VI.3).
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
A) Fachliche Eignung – Referenzen des Unternehmens/der Bietergemeinschaft
Es müssen mindestens zwei Referenzprojekte (AK) des Unternehmens/der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF sowie Erfahrungen Sanierung und/oder Neubau eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen bewertet. In der Wertungsmatrix wird schließlich das arithmetische Mittel der einzelnen Kategorien aller eingereichten Referenzprojekte des Unternehmens/der Bietergemeinschaft gebildet.
A1.1) Erbrachter Leistungsumfang (max. 10 Punkte):
Die Bewertung des erbrachten Leistungsumfangs richtet sich nach den im jeweiligen Referenzprojekt bearbeiteten Handlungsbereichen und Projektstufen. Bei vollständig erbrachten Projektstufen über alle Handlungsbereiche wird die in der Spalte „Punkte“ angegebene maximale Punktzahl vergeben.
Sollten in einzelnen Projektstufen nicht alle Handlungsbereiche bearbeitet worden sein, so erfolgt eine Abstufung gem. der nachstehenden Systematik: Jeder bearbeitete Handlungsbereich
Wird mit 20 % der in der jeweiligen Projektstufe maximal zu erreichenden Punktzahl bewertet. Sollten also bspw. eine Referenz einreicht werden, in der in allen Projektstufen nur 4 der 5 Handlungsbereiche bearbeitet wurden, so wird die Referenz in den einzelnen Projektstufen mit jeweils 80 % der maximal zu erreichenden Punktzahl bewertet. Es werden nur abgeschlossene Projektstufen gewertet. Sollte eine Projektstufe bzw. ein Handlungsbereich noch nicht komplett erbracht worden sein, so wird lediglich die vorausgegangene, abgeschlossene Projektstufe gewertet.
Sollten nicht alle Projektstufen erbracht worden sein, erfolgt die Wertung anteilig entsprechend Tabelle 2.3: PS 1 19 %, PS 2 21 %, PS 3 22 %, PS 4 30 %, PS 5 8 %.
A1.2) Brutto-Grundfläche (max. 10 Punkte)
0 – 500 m2 = 2 Punkte
>500 – 1 000 m2 = 4 Punkte
>1.000 – 2 500 m2 = 6 Punkte
>2 000 – 3 000 m2 = 8 Punkte
> 3 000 m2 = 10 Punkte
A1.3) Erfahrungen mit Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen (10 Punkte)
Je 10 Punkte, wenn eine Referenz eines Vorhabens (Sanierung und/oder Neubau) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen ist. Es können auch Referenzen anderer Gebäudetypen eingereicht werden.
Sonstige Gebäude, ohne Aufenthaltsräume = 0 Punkte
Sonstige Gebäude, mit Aufenthaltsräumen = 2 Punkte
Gebäude mit Räumen, die überwiegend Unterrichtsräume sind = 4 Punkte
Gebäude mit Räumen, die überwiegend Unterrichtsräume sind, Ausführung im laufenden Betrieb = 6 Punkte
Gebäude mit Räumen, die überwiegend Unterrichtsräume sind, Ausführung im laufenden Betrieb, mehrere Bauabschnitte = 10 Punkte
A1.4) Erfahrungen mit öffentlichen Aufträgen u. geförderten Maßnahmen (10 Punkte)
Je 10 Punkte, wenn eine Referenz (Sanierung und/oder Neubau) durch einen öffentlichen Auftraggeber beauftragt und es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt. Es können auch Referenzen von sonstigen Auftraggebern bzw. ohne öffentliche Förderung eingereicht werden.
Sonstiger Auftraggeber, keine öffentlich geförderte Maßnahme = 0 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber, keine öffentlich geförderte Maßnahme = 3 Punkte
Sonstiger Auftraggeber, öffentlich geförderte Maßnahme = 6 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber, öffentlich geförderte Maßnahme = 8 Punkte
Öffentlicher Auftraggeber, öffentlich geförderte Maßnahme, Zuwendungsbaumaßnahme Bund = 10 Punkte
B) Leistungsfähigkeit
B1-2) Projektleiter/Stellvertretender Projektleiter
B1.1/2.1 jeweils Berufserfahrung in Jahren als Projektleiter/projektleitender Projektsteuerer
5 Jahre = 1 Punkt (AK)
6 Jahre = 2 Punkte
7 Jahre = 4 Punkte
8 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 8 Punkte
10 Jahre = 10 Punkte
>10 Jahre = 10 Punkte
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Ein Nachweis der entsprechenden Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR für sonstige: [Betrag gelöscht] EUR
Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Angaben zum Umsatz für vergleichbare Dienstleitungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) und der stellvertretende Projektleiter (stv. PL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. TU/TH/FH) bzw. Master oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen.
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der Projektsteuerung von Hochbaumaßnahmen entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
Die Referenzen des Büros/Unternehmens, des Projektleiter und des stv. Projektleiters dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre (Abnahme/Fertigstellung) zurückliegen, d. h. Leistungserbringung der Projektstufe 1 ab 2015 begonnen.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro/Unternehmen sind mindestens 2 Referenzen, für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist jeweils mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9) und VI.3) beschrieben vorzulegen.
Die Bepunktung erfolgt wie unter II.2.9 und VI. beschrieben.
Anzahl der Beschäftigten: durchschnittliche Anzahl der Projektsteuerer (Architekten/Ingenieure (A/I)) in den letzten 3 Jahren: mindestens 2 Projektsteuerer
Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.“ oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine(n) qualifizierten Projektleiter(in) zu benennen, welche(r) gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Kaiserslautern bzw. in Landstuhl statt,
— Die örtliche Präsenz in Kaiserslautern bzw. In Landstuhl ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4):
Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Planung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Projektsteuerungsbüro gesucht.
Die Baukosten für die Kostengruppen (jeweils brutto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt:
Summe KG 300 + 400 (brutto):
1. BA
KG 200 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
2. BA
KG 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KG 500 ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Durchführungszeitraum
Die Leistungserbringung soll im August 2021 mit der Einarbeitung in die Unterlagen beginnen.
Zu II.2.9):
B1.2/2.2 jeweils: Berufserfahrung in Jahren gesamt
5 Jahre = 1 Punkt (AK)
6 Jahre = 2 Punkte
7 Jahre = 4 Punkte
8 Jahre = 6 Punkte
9 Jahre = 8 Punkte
10 Jahre = 10 Punkte
>10 Jahre = 10 Punkte
B1.3/2.3 jeweils: Mitarbeit an vergleichbaren Projekten gem. A4/persönliche Referenzen
Es müssen mindestens jeweils eine persönliche Referenzprojekte (AK) des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters eingereicht werden. Die Referenzprojekte werden in den Kategorien erbrachter Leistungsumfang, Bruttogrundfläche BGF sowie Erfahrungen Sanierung und/oder Neubau eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen bewertet. In der Wertungsmatrix wird schließlich jeweils das arithmetische Mittel der einzelnen Kategorien aller eingereichten Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gebildet. Die Wertung der persönlichen Referenzen erfolgt analog zur unter Ziffer A1.1-A1.4 dargestellten Bewertung der Referenzen des Unternehmens.
B3) Anzahl der Beschäftigten
B3.1) Ø Anzahl der Projektsteuerer (Architekten/Ingenieure (A/I)) in den letzten 3
Jahren
2 Projektsteuerer = 4 Punkte
3 Projektsteuerer = 6 Punkte
4 Projektsteuerer = 8 Punkte
Ab 5 Projektsteuerer = 10 Punkte;
C) Finanzielle, wirtschaftliche und technische Eignung
C1) ᴓ Umsatz an PS-Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
Die Bewertung des auf Projektsteuerungsleistungen nach AHO Heft Nr.9 bezogenen Umsatzes
Erfolgt jeweils nach folgendem Schema:
Bis [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte;
>100 000 – [Betrag gelöscht] EUR = 4 Punkte;
>150 000 – [Betrag gelöscht] EUR = 6 Punkte;
>200 000 – [Betrag gelöscht] EUR = 8 Punkte;
>[Betrag gelöscht] EUR = 10 Punkte;
C2) Qualitätssicherung (max. 10 Punkte)
Kein Qualitätsmanagement-/Qualitätssicherungssystem = 0 Punkte
Eigenes QM/QS-System ohne Zertifizierung = 10 Punkte
QM/QS-System nach ISO 9001 inkl. Zertifizierung = 10 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.