Kreisverwaltung Südwestpfalz, Ruf-Taxi-Verkehre Referenznummer der Bekanntmachung: 20/00108
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lksuedwestpfalz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schriesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69198
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergaberecht.expert
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisverwaltung Südwestpfalz, Ruf-Taxi-Verkehre
Ruf-Taxi-Verkehre.
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Hauenstein
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Rodalben
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Waldfischbach – Burgalben
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Thaleischweiler – Wallhalben / Zweibrücken-Land
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Thaleischweiler – Wallhalben / Zweibrücken-Land
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Verbandsgemeinde Thaleischweiler – Wallhalben / Zweibrücken-Land
Kreisverwaltung Südwestpfalz Unterer
Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Die Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre des Landkreises Südwestpfalz werden seit dem Jahre 2001 flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet angeboten, nachdem die ersten Ruf-Taxis bereits im Jahre 1998 an den Start gingen.
Diese Verkehre ergänzen als alternative Bedienungsform im ÖPNV das bestehende Angebot des Schienenpersonennahverkehrs und der Buslinienverkehre und stellen eine tägliche Anbindung der Ortsgemeinden zum Sitz der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung sowie zum nächstgelegenen Mittelzentrum im Sinne einer Mindestbedienung sicher.
Dieses Angebot wird an Wochenenden von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag durch sogenannte Nachtschwärmerfahrten ergänzt, einem Angebot, das insbesondere auf die Interessen und Belange der jüngeren Bevölkerungsgruppe abgestimmt ist und die Möglichkeit bietet, auch in den Abend- und Nachtstunden den ÖPNV zu nutzen.
Der Landkreis selbst ist Inhaber der entsprechenden Linienkonzessionen nach dem Personenbeförderungsrecht und bedient sich zur Erbringung der Verkehrsleistungen des Taxi- und Mitwagengewerbes auf der Grundlage entsprechender Verträge auf insgesamt 24 Linien.
Die Gesamtleistung ist in acht Lose aufgeteilt.
Vorgesehen ist die Beauftragung für den Zeitraum ab Mitte Dezember 2021 bis Mitte Dezember 2026.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber 6 Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— D. I. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, I. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— D. II. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „D. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, II. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— D. III. Befähigung und Erlaubnis, Ruf-Taxi-Leistungen zu erbringen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei unter „C. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, III. Befähigung und Erlaubnis, Ruf-Taxi-Leistungen zu erbringen“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch Anlagen zu ergänzen.
Einzureichende Unterlagen:
— E. I. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „E. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, I. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch Anlagen zu ergänzen,
— E. II. Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „E. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, II. Erklärung über den Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen.
Einzureichende Unterlagen:
— F. I. Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, I. Erklärung über geeignete und vergleichbare Referenzen“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— F. II. Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbingen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, II. Name und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch weitere Anlagen zu ergänzen,
— F. III. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, III. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— F. IV. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, IV. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch weitere Anlagen zu ergänzen,
— F. V. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, V. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— F. VI. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, VI. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— F. VII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „F. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, VII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen und durch weitere Anlagen zu ergänzen.
Einzureichende Unterlagen:
— Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge¿währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf¿tragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
— Mustererklärung 2 für Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene nach § 4 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 2 für Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene nach § 4 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG -) vom 1. Dezember 2010 (GVBl. S. 426), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
— Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— A. Angaben zum Namen des Bewerbers / zum bevollmächtigten Vertreter / Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „A. Angaben zum Namen des Bewerbers / zum bevollmächtigten Vertreter / Ansprechpartner, Adresse und Kontaktdaten“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— B. Teilnahmeantrag für Los (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „B. Teilnahmeantrag für Los“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen,
— C. Bewerbergemeinschaftserklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Angaben und Erklärungen sind in der Datei „20210520_Teilnahmeantrag_LK_Südwestpfalz_Ruf_Taxi_Verkehre“ unter „C. Bewerbergemeinschaft“ an den farblich markierten Stellen vorzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYE0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.de
Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Regelung des § 160 GWB hingewiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.de