Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung für die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0136
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / 29141-1500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung für die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz (FM), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsermittlung für die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2
56073 Koblenz
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Wochen, welche für die Erbringung der Leistungen der Leistungsphase 1: Voruntersuchung vorgesehen ist. Sollte die Mindestvertragslaufzeit für den Abschluss der Leistungsphase (LP) 1 nicht ausreichen, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 weitere Woche bis zur Beendigung der LP 1. Die maximale Laufzeit der LP 1 beträgt insgesamt 8 Wochen.
Ist die unter 2.3.1 der Leistungsbeschreibung genannte Voraussetzung zur Beauftragung der LP 2 erfüllt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um20 weitere Wochen bis zum Abschluss der LP 2. Sollte die Zeit für den Abschluss der LP 2 nicht ausreichen, verlängert sich der Vertrag nach dem Ablauf dieser 20 Wochen automatisch um jeweils 1 weitere Woche bis zur Beendigung der LP 2. Die maximale Laufzeit der LP 2 beträgt insgesamt 24 Wochen.
Der Vertrag endet mit dem Abschluss der LP 2. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 32 Wochen.
Grundlaufzeit plus evtl. Auftragserweiterungen mit neuer Laufzeit.
Der Auftraggeber hat vor Durchführung des Vergabeverfahrens die benötigte Dienstleistung so präzise wie möglich bestimmt. Aufgrund der Komplexität des Auftragsgegenstandes kann während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jedoch ein weiterer Bedarf an Beratungsleistungen entstehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechend § 132 Abs. 2 GWB im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zu ergänzen:
Die zusätzlich beauftragten Leistungen
— waren zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht bekannt,
— stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen,
— sind für den Projekterfolg unbedingt notwendig,
— sind dem Beratungsportfolio des Auftragnehmers zuzurechnen,
— können nur unter erheblichen Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Mehraufwänden durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden und
— verändern den Gesamtcharakter des Auftrages nicht.
Zusätzlich beauftragte Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gemäß den in Teil B- Preisblatt angegebenen Tagessätzen vergütet und dürfen in Summe maximal 25 % des Auftragswertes (Wertungssumme Brutto) betragen.
Für Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gelten die Regelungen des § 132 GWB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist;
b) der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A — Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
c) ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A — Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen;
d) verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A — Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A — Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A — Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen;
b) Anlage „Teil A — Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen;
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezogen auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen:
— Mindestens [Betrag gelöscht] EUR Jahresumsatz des Unternehmens in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags im Jahr 2020,
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR Gesamtjahresumsatz im Jahr 2020,
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A — Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV);
b) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A — Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen:
Hierbei ist die durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahren anzugeben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gefordert wird die Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten über wesentliche, einschlägige Leistungen in den letzten 3 Jahren. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits seit mindestens 3 Monaten bestehen.
Dabei gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen:
1. Mindestens 1 Referenz muss die Durchführung eines Projektes mit der Thematik Organisationsuntersuchung / -entwicklung im öffentlichen oder gemischtwirtschaftlichen Sektor nachweisen.
2. Mindestens 1 Referenz muss die Durchführung eines Projektes mit der Thematik Personalbedarfsermittlungen im öffentlichen Sektor nachweisen.
3. Die dritte Referenz muss aus einem Projekt der unter Punkt 1. oder 2. oder den folgenden genannten Thematiken nachgewiesen werden:
— Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
— Transformations- und Strategieprojekte,
— Restrukturierungen,
— Prozessanalysen und -optimierungen.
Hinweis: Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A — Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz — LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A — Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYLY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de