Projektmanagement und Projektcontrolling für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainzer-universitaetsfonds.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement und Projektcontrolling für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungs-, Projektmanagementleistungen für den Neubau eines Multifunktions-Gästehauses. Benötigt werden Leistungen der Projektsteuerung und des Projektmanagements in der Phase der schlüsselfertigen Errichtung des Gästehauses nebst Außenanlagen und Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf dem Campusgelände. Die Beauftragung erfolgt stufenweise und optional.
Der Auftraggeber, die Stiftung Mainzer Universitätsfonds, ist eine selbstständige, rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts. Mit dem Ziel, Räumlichkeiten für Apartments für Gastprofessoren und Gäste der Johannes Gutenberg-Universität (Gästehaus), das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW), sowie Büros zu schaffen, wird der Auftraggeber ein entsprechendes Gebäude zu errichten.
Das Multifunktions-Gästehaus wird auf dem Campus der Johannes Gutenberg Universität Mainz entstehen. Mit der Planung und Errichtung des Gebäudes wurde ein Generalunternehmer beauftragt.
Begleitend zur Ausführungsplanung und Errichtung des Bauvorhabens benötigt der Auftraggeber Unterstützungsleistungen im Bereich Projektmanagement und Projektcontrolling. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der öffentliche Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben. Die vorstehenden Angaben sind unverbindlich.
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (bis zu 75 Punkte). Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Je Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen bis zu 20 Punkte. Bis zu 5 Punkten werden darüber hinausgehend für den Nachweis von Leistungen in der Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich vergeben.
Hinweis der Vergabestelle: Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich sollte jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern näher erläutert werden. Alle Referenzen müssen im Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen und abgeschlossen worden sein.
2. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems; Gewichtung bis zu 15 Punkte).
3. Konzept über den Nachweis zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz (bis zu 10 Punkte).
Die Leistungen werden stufenweise und optional beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
— unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den genannten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen.
1. Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten.
2. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen und abgeschlossen worden sein.
Hinweis der Vergabestelle: Im Rahmen der Eignungsprüfung besteht keine Beschränkung der Referenzanzahl. Auf Ziff. II.2.9) wird hingewiesen.
3. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems).
4. Konzept über den Nachweis zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3).
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/