Offener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Campus Handwerk der Handwerkskammer Koblenz
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 112-272393)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6132 / 40349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-koblenz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de/WM/HWK
Abschnitt II: Gegenstand
Offener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Campus Handwerk der Handwerkskammer Koblenz
Gegenstand des Wettbewerbs ist der hochbauliche und freiraumplanerische Vorentwurf für die Erweiterung des Gebäudekomplexes der Handwerkskammer Koblenz in der August-Horch-Straße zu einem „Campus Handwerk“ als zentralem Standort der HWK. In einem Ideenteil soll eine erste Erweiterungsmöglichkeit für den Verwaltungsneubau vorgeschlagen werden.
Inhaltlich soll der bestehende Gebäudekomplex um rund 60 Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter in insgesamt 9 Multispaces mit Sozialbereichen, Besprechungs- und Versammlungsräumen, Funktionsräumen und Foyer sowie Mietflächen und einer Dienstwohnung mit einem Gesamtraumprogramm von ca. 1.900 qm zuzüglich Verkehrsflächen und Nebenräumen erweitert werden. Der Auslober wünscht sich ein flexibles und zukunftsfähiges Gebäudekonzept, welches auch nachtäglich erweitert und an sich ändernde Anforderungen und Raumbedarfe angepasst werden kann. Hierzu erforderliche Eingriffe in das Urheberrecht werden im anschließenden VgV-Verfahren behandelt werden.
Der ruhende Verkehr soll neu geordnet und in einem Parkhaus kontrollierbar und gebündelt zusammengefasst werden. Insgesamt sollen auf den neuen Campus Handwerk mindestens 600 Parkplätze zur Verfügung stehen, wovon der Großteil in dem Parkhaus untergebracht werden soll.
Der Auslober legt besonderes Augenmerk auf die Erstellung nachhaltiger und wirtschaftlicher Gebäude. Dies betrifft sowohl die zu erwartende Wirtschaftlichkeit in der Erstellung, als auch die zu erwartenden Betriebskosten.
Eine Schätzung der entstehenden Kosten über die einschlägigen Indizes ergibt für die beschriebene Gesamtmaßnahme ein Volumen von ca. 17 Millionen EUR brutto einschließlich der Baunebenkosten und der Umsatzsteuer. Davon entfallen ca. 4,50 Millionen EUR auf das Parkhaus.
Die Größe des Wettbewerbsgebiets beträgt 16 616 qm.
Die genaue Wettbewerbsaufgabe ist in Teil B der Auslobung beschrieben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1. Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Realisierungsteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone IV,
2. Gebäudeplanung Parkhaus §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone II,
3. Freianlagenplanung §38 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone III,
4. Nur im Falle der Realisierung: Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Ideenteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone IV.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Architekt mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden; Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt mit Deckungssumme über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden,
2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation,
3. Ggf. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung je Auftrag.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslober und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Wirtschaftlichkeit im Betrieb 10 %,
3. Wirtschaftlichkeit der Baukonstruktion 10 %,
4. Weiterentwicklung Entwurf 15 %,
5. Projektorganisation 10 %,
6. Honorarangebot 5 %.
Die Kriterien 2. und 3. werden nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren über ein externes Büro geprüft und entsprechend der den Wettbewerbsunterlagen beigefügten Zuschlagsmatrix bewertet.
Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert. Die Einhaltung des Kostenrahmens ist nachzuweisen. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt. Es ist eine separate Beauftragung für Architekt und Landschaftsarchitekt vorgesehen.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Im Falle der Beauftragung verpflichten sich die Teilnehmer, nachträgliche Anpassungen und Erweiterungen am Gebäude/den Freianlagen nach Fertigstellung im Sinne einer Weiterentwicklung des Campus Handwerk grundsätzlich zuzulassen. Die Übertragung der Änderungsrechte wird zwischen ausführendem Planer sowie dem Auftraggeber vertraglich geregelt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, spätere Änderungen oder Erweiterungen nur unter beratender Mitwirkung des Urhebers durchzuführen.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1. Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Realisierungsteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9Honorarzone IV,
2. Gebäudeplanung Parkhaus §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone II,
3. Freianlagenplanung §38 HOAI, Mind. Lph. 2-5, optional Lph. 6-9 Honorarzone III,
4. Nur im Falle der Realisierung: Gebäudeplanung Verwaltungsgebäude Ideenteil §34 HOAI, Mind. Lph. 2-5,optional Lph. 6-9 Honorarzone IV.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§17 Abs. 11VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs)innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Architekt mit Deckungssumme über mindestens 3,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden; Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Landschaftsarchitekt mit Deckungssumme über mindestens 1,0 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 MioEUR für sonstige Schäden;
2. Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation.
3. Ggf. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung je Auftrag.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslober und des Preisgerichts. Mindestens 2 Fachpreisrichter werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Wirtschaftlichkeit im Betrieb 10 %,
3. Wirtschaftlichkeit der Baukonstruktion 10 %,
4. Weiterentwicklung Entwurf 15 %,
5. Projektorganisation 10 %,
6. Honorarangebot 5 %.
Die Kriterien 2. und 3. werden nach Abschluss des Wettbewerbs vor dem Verhandlungsverfahren über ein externes Büro geprüft und entsprechend der den Wettbewerbsunterlagen beigefügten Zuschlagsmatrix bewertet.
Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Grobkostenschätzung anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden BKI Kostenkennwerten gefordert. Die Einhaltung des Kostenrahmens ist nachzuweisen.
Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem am besten bewerteten Angebot beauftragt.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Im Falle der Beauftragung verpflichten sich die Teilnehmer, nachträgliche Anpassungen und Erweiterungen am Gebäude / den Freianlagen nach Fertigstellung im Sinne einer Weiterentwicklung des Campus Handwerkgrundsätzlich zuzulassen. Die Übertragung der Änderungsrechte wird zwischen ausführendem Planer sowie dem Auftraggeber vertraglich geregelt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber, spätere Änderungen oder Erweiterungen nur unter beratender Mitwirkung des Urhebers durchzuführen.