Erstellung Basys 3 -invenio/eGov Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 066-115559
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56064
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Home/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung Basys 3 -invenio/eGov
Das Projekt Basys 3 – invenio/eGov stellt eine Weiterentwicklung der Recherche-Anwendungen „BASYS 2 -invenio-online“ und „Basys 2 – eGov“ des Bundesarchivs dar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Basys 3 -invenio/eGov
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nach der Wirkbetriebseinführung wurde der Bedarf nach weiteren Anpassungen offenkundig, da sich zwischenzeitlich rechtliche und technische Rahmenbedingungen geändert haben.
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
Die invenio-Anwendung hat derzeit die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (PA)/elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) integriert. Die Integration wurde mittels der Software-Bibliothek „BDR-eID-Connector“ umgesetzt.
Ziel ist es, die elD Funktionen von invenio zukünftig über die Software-Bibliothek „Autent SDK“ (Autent Software Development Kit (SDK) von Governikus zu integrieren, da die bisherige Softwarebibliothek „BDR-elD-Connector“ künftig nicht mehr unterstützt wird.
Die zusätzlich anfallende Dienstleistung war in dem geschlossenen Vertrag nicht enthalten. Es war bei Vertragsbeginn nicht abzusehen, dass die damals sorgfältig durchgeführte Aufwandsschätzung nicht den gesamten Bedarf abbildet. Nicht vorhersehbare technische Änderungen haben hier entscheidend dazu beigetragen. Ferner kann ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Die vorherige Vergabe sah eine Beschaffung von unterstützenden Dienstleistungen vor, das betrifft einerseits die Werkleistung und andererseits auch die Pflege sowie Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus sind diese Leistungen eng miteinander verbunden und können aus wirtschaftlichen Gründen nicht getrennt behandelt oder vergeben werden. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre mit der Trennung bzw. eine Neuvergabe ein deutlich über das normale Maß hinausgehender Koordinierungsaufwand verbunden.