Einzelfahrten in dem Linienbündel „Altenkirchen-Wissen“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinebach-Bindweide
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 57520
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.westerwaldbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einzelfahrten in dem Linienbündel „Altenkirchen-Wissen“
Die Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen GmbH (Auftraggeber) ist eine Gesellschaft in mittelbarem Besitz des Landkreises Altenkirchen. Die Leistungsaufnahme erfolgt zum Fahrplanwechsel 2021/22 am 12.12.2021.
Der Auftraggeber erbringt einen Teil der Busverkehrsleistung in den vorbezeichneten Linienbündeln mit eigenen Mitteln. Ein anderer Teil der Busverkehrsleistung sowie die ALF-Verkehrsleistung soll fahrtenweise mittels dieses Verfahrens unterauftragnehmerisch an interessierte Verkehrsunternehmen vergeben werden.
Los A: Busverkehr
Altenkirchen, Gemeinde Windeck, Hamm (Sieg), Wissen
Es sind einzelne Fahrten im Busverkehr auf folgenden Linien zu erbringen:
— 257 Wissen Bahnhof – BBS – Köttingen – Kreuztal – Wissen Bahnhof,
— 258 Wissen – Niederhöfels – Wallmenroth,
— 259 Wissen – Pirtzental,
— 280 Altenkirchen – Eichelhardt – Roth – Wissen,
— 282 Regio Bus Au (Sieg) – Hamm - Roth,
— 284 Au (Sieg) – Etzbach - Hamm – Breitscheid,
— 285 Altenkirchen – Birkenbeul – Au (Sieg) – Hamm,
— 286 Wickhausen – Niederhausen – Hamm,
— 287 Breitscheid – Hilgenroth – Altenkirchen,
— 289 Nisterbrück – Oettershagen – Helmeroth – Eichelhardt – Altenkirchen.
Die Leistung kann mit gerundet 128.253 Nkm p.a. sowie 10.680 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Es sind 3 Fahrzeuge des Typs Standardbus (Bn) Kategorie A einzusetze. Ferner ist ein Ersatzfahrzeug vorzuhalten, dass den gleichen Anforderungen entspricht.
Los B: ALF-Verkehr
Altenkirchen, Gemeinde Windeck, Hamm (Sieg), Wissen
Es sind einzelne Fahrten im ALF-Verkehr auf folgenden Linien zu erbringen.
— 259 Wissen Bahnhof – BBS – Köttingen – Kreuztal – Wissen Bahnhof,
— 258 Wissen – Niederhöfels – Wallmenroth,
— 259 Wissen – Pirtzental,
— 280 Altenkirchen – Eichelhardt – Roth – Wissen,
— 282 Regio Bus Au (Sieg) – Hamm – Roth,
— 284 Au (Sieg) – Etzbach – Hamm – Breitscheid,
— 285 Altenkirchen – Birkenbeul – Au (Sieg) – Hamm,
— 286 Wickhausen – Niederhausen – Hamm,
— 287 Breitscheid – Hilgenroth – Altenkirchen,
— 289 Nisterbrück – Oettershagen – Helmeroth – Eichelhardt – Altenkirchen,
— – Helmeroth – Eichelhardt – Altenkirchen.
Die gerundeten maximalen Besetzkilometer ALF betragen lt. Fahrplan 87.457 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 17.491 p.a.
Es ist ein PKW/Kleinbus (KB) einzusetzen. Ferner ist ein Ersatzfahrzeug vorzuhalten, dass den gleichen Anforderungen entspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— „Mustererklärung 2“ nach § 4 Abs. 3 und „Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334), BS 70-31; detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden,
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 1.4.2021,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 1.4.2021.
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Reise-/Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (öffentlicher Personennahverkehr) (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Los A: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden,
— Los B: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Taxen und Mietwagen“ oder der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
— Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Sofern erforderlich: vorzulegen ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 4 zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Das Vergabeverfahren wird über die weitgehend plattform-unabhängige Browseranwendung der eVergabelösung subreport ELVIS abgewickelt,
— Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben zu verwenden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).