Reinigungsleistungen an Konrad-Adenauer-Gymnasium und Friedrich-Schweitzer-Schule in Westerburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0694-10-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB1B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2602 / 124-505
Fax: +49 2602 / 124-12-505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.westerwaldkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen an Konrad-Adenauer-Gymnasium und Friedrich-Schweitzer-Schule in Westerburg
Reinigungsleistungen am Gebäudekomplex bestehend aus Konrad-Adenauer-Gymnasium, Friedrich-Schweitzer-Schule sowie einer Sporthalle in Westerburg:
— Unterhalts- und Grundreinigung (Los 1),
— Glas- und Rahmenreinigung (Los 2).
Unterhalts- und Grundreinigung
Konrad-Adenauer-Gymnasium und Friedrich-Schweitzer Schule
56457 Westerburg
Unterhalts- und Grundreinigung.
Keine.
Glas- und Rahmenreinigung
Konrad-Adenauer-Gymnasium und Friedrich-Schweitzer Schule
56457 Westerburg
Glas- und Rahmenreinigung.
Keine.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB aufgrund der Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Wirtschaftlichkeitslücke für Breitbandversorgung an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot, Gleichbehandlungsgrundsatz sowie dem Diskriminierungsverbot – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet. Des Weiteren erfolgt der Hinweis, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn und soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de