Verbandsgemeinde Landstuhl, Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landstuhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbandsgemeinde Landstuhl, Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Koordinationsleistungen zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021 für die Verbandsgemeinde Landstuhl.
66849 Landstuhl
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Koordinationsleistungen zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans gem. § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan gem. § 23 HOAI 2021 für die Verbandsgemeinde Landstuhl.
Die Verbandsgemeinde (VG) Landstuhl ist eine Verbandsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern, gelegen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Sie resultiert aus der (freiwilligen) Fusion der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl vom 1.7.2019. Ihr gehören die Stadt Landstuhl – einwohnermäßig am größten (8.368) – als Verwaltungssitz sowie elf eigenständige Ortsgemeinden an. Bei jenen handelt es sich um Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Krickenbach, Linden, Mittelbrunn, Oberarnbach, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt. Letztere stellt einwohnermäßig die größte Ortsgemeinde dar (2 841 Einwohner). Die kleinste Ortsgemeinde bildet Oberarnbach – mit 430 Einwohnern.
Insgesamt betrachtet leben knapp 26 200 Einwohner auf einer Fläche von 150,34 km2. Dies entspricht einer Bevölkerungsdichte von 172 Einwohnern je km2. Hinzu kommen ca. 3 815 Personen der Stationierungsstreitkräfte, die nicht der Meldepflicht unterliegen.
An die Verbandsgemeinde Landstuhl grenzen die Stadt Kaiserslautern und die Verbandsgemeinden Lambrecht, Rodalben, Hauenstein, Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, Ramstein-Miesenbach und Bruchmühlbach-Miesau an.
Zur räumlichen Lage lässt sich für die Verbandsgemeinde Landstuhl Folgendes sagen: Insgesamt existiert eine gute verkehrstechnische Infrastruktur. So wird beispielsweise die Sickingenstadt Landstuhl im Norden an die BAB A 6 und im Nordwesten an die BAB A 62 als überörtliche Verkehrsstraße angebunden. Im Umkreis gelegene Städte (beispielsweise Saarbrücken oder Kaiserslautern) können so schnell und komfortabel erreicht werden. Aber auch die einzelnen Ortsgemeinden sind über zahlreiche Landes- und Kreisstraßen gut miteinander vernetzt. Zum Teil bestehen auch Bundesstraßen wie beispielsweise die B 48 (wichtige Nord-Süd-Verbindung) und die B 270, welche Pirmasens mit Kaiserslautern verbindet. Die Erreichbarkeit der einzelnen Ortsgemeinden untereinander ist ein wichtiger Faktor für die Wohn- und Lebensqualität der Bürger in der Verbandsgemeinde. Ebenso spielt sie bei der Standortentscheidung potenzieller Neubürger eine entscheidende Rolle.
Die VG Landstuhl weist als Urlaubsregion ein hohes und zugleich breitgefächertes touristisches Potenzial auf. Neben den 3 Naturräumen „Sickinger Höhe“, „Pfälzerwald“ und dem „Landstuhler Bruch“ (Westpfälzische Moorniederung) existieren in der VG Landstuhl auch diverse Bademöglichkeiten (Badeseen, Freibäder). Sehenswürdigkeiten finden sich zum Teil in der Stadt Landstuhl (Bismarckturm, Burg Nanstein, Zehntenscheune, ...), aber auch in den einzelnen dazugehörigen Ortsgemeinden.
Im „Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kaiserslautern-Süd und Landstuhl“ wurde festgelegt, dass die bisher eigenständigen Flächennutzungspläne sowie die Landschaftspläne in einem neuen Planwerk bis 2025 zusammengeführt werden müssen. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd mit integriertem Landschaftsplan stammt aus dem Jahre 2013 (Anlage B1), der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Landstuhl aus dem Jahr 2006 (Anlage B2) und der Landschaftsplan für diesen Bereich aus dem Jahr 2004 (Anlage B3).
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen können der entsprechenden Anlage zum Vertragsentwurf und dem Formular „Honorarangebot“ entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Bearbeitungszeiten:
Die Leistungsphase 1 zur Aufstellung des Flächennutzungsplans sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 zur Aufstellung des Landschaftsplans sind bis zum 30.06.2023 abzuschließen.
Die finale Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan für die Verbandsgemeinde Landstuhl hat bis spätestens Ende 2024 zu erfolgen.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden bis zu 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag die unten genannten Anforderungen nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, sowie ggf. von Nachunternehmern). Details zu den Anforderungen können den auf subreport zur Verfügung gestellten Formblättern entnommen werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Federführende zu benennen, eine Vollmachtserklärung für den Federführenden, eine Erklärung über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung sowie eine Erklärung für das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten Rahmenbedingungen für die Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Außerdem ist die Zuordnung der Leistungen zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft darzulegen.
— Eigenerklärung, dass keine Personen im Zuständigkeitsbereich des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft tätig sind, die zum Ausschluss von Personen nach § 6 VgV führen,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB,
— im Bedarfsfall Nachweise der Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate),
— Ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe sowie entsprechende Eignungsnachweise.
Es sind Angaben über die ggf. beabsichtigte Einschaltung von Nachunternehmern zu machen.
Die Details zu den geforderten Angaben und Informationen sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen, dem Teilnahmeantrag und den Formblättern zu entnehmen. Teilnahmeantrag und Formblätter sind vom Bewerber und allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Die darin aufgeführten zusätzlichen Dokumente sind beizufügen.
Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft):
— Erklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— Formlose Bankerklärung als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Steuerschulden,
— Nachweis zum Berufshaftpflichtversicherungsschutz (Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden plus [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für sonstige Schäden).
Mindestanforderungen:
Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Personelle Kapazitäten,
— Qualifikation/Berufserfahrung Projektteam.
Mindestanforderungen:
— Mindestens 3 festangestellte Architekten und/oder Ingenieure einschließlich Büroinhaber im Bereich „Flächenplanung“ in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Der Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Flächenplanung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Bachelor / Master / Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen jeweils mit Vertiefung im Bereich Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Geogr. (oder vergleichbar) der Fachrichtung Geographie,
— Der stellvertretende Projektleiter muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Flächenplanung und über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Bachelor / Master / Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Ing. der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen jeweils mit Vertiefung im Bereich Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalentwicklung/-planung/-management und/oder Bachelor / Master / Dipl.-Geogr. (oder vergleichbar) der Fachrichtung Geographie
— Der Landschaftsplaner muss über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der Landschaftsplanung verfügen.
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Leistungen der Flächenplanung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Die Referenzen müssen den 2 Referenzkategorien zugeordnet werden:
— Referenzkategorie A: Flächennutzungsplan,
— Referenzkategorie B: Landschaftsplan.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
— Referenzkategorie A: Mindestens zwei Referenzprojekte zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit einem Planungsgebiet von mindestens 10.000 Hektar Fläche, bei dem die Lph. 1-3 vollständig im Leistungszeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht wurden und die Leistungen der Flächennutzungsplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind,
— Referenzkategorie B: Mindestens 2 Referenzprojekte zur Aufstellung eines Landschaftsplans mit einem Planungsgebiet von mindestens 10 000 Hektar Fläche, bei dem die Lph. 1-4 vollständig im Leistungszeitraum vom 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht wurden und die Leistungen der Landschaftsplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen sind,
— Bei mindestens einer Referenz wurde ein Geografisches Informationssystem eingesetzt.
Referenzprojekte, welche nachfolgende Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
— Für alle Referenzprojekte sind die Leistungen der Flächenplanung mindestens der Honorarzone II zuzuordnen,
— Für jedes Referenzprojekt der Referenzkategorie A müssen die Leistungsphasen 1-3 vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein,
— Für jedes Referenzprojekt der Referenzkategorie B müssen die Leistungsphasen 1-4 vollständig (d. h. jeweils mit Bearbeitungsbeginn und -ende) im Leistungszeitraum 1.1.2011 bis 30.4.2021 erbracht worden sein.
Anforderungen an die Referenzkategorien:
— Es müssen je Referenzkategorie A und B jeweils mindestens zwei Referenzprojekte vorgelegt werden,
— Es werden maximal 3 Referenzprojekte je Referenzkategorie A und B gewertet. Werden mehr Referenzprojekte vorgelegt, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte gewertet werden sollen,
— Referenzprojekte, die sowohl die Bedingungen der Kategorie A als auch der Kategorie B erfüllen, können in Kategorie A und in Kategorie B gewertet werden.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bewerbers bearbeitet worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der vorgesehene verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Angaben zu erreichbaren Punkten:
— In Referenzkategorie A können je Referenzprojekt max. 50 Punkte und insgesamt für 3 Referenzprojekte max. 150 Punkte erreicht werden,
— In Referenzkategorie B können je Referenzprojekt max. 35 Punkte und insgesamt für 3 Referenzprojekte max. 105 Punkte erreicht werden,
— Insgesamt können in Stufe 1, dem Teilnahmewettbewerb max. 255 Punkte erreicht werden.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 (Anlage A7) entnommen werden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
VgV § 75 (2) in Verbindung mit § 44 (1) Zugelassen sind:
— natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“, „Stadtplaner“, „Geograph“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden,
— juristische Personen (hierzu zählen auch Bewerbergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Landschaftsarchitekt“, „Stadtplaner“, „Geograph“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jeden Mitbewerber.
Beifügung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz LTTG). Das Formular ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer zu unterzeichnen und beizufügen.
Das Honorarangebot ist in Form des in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Formulars Honorarangebot von den Bewerbern, die dazu gesondert aufgefordert werden, vorzulegen.
Die Präsentationsunterlagen für die Verhandlungsgespräche sind in Struktur, Inhalt und Präsentationsreihenfolge entsprechend der Wertungsmatrix Stufe 2 (Anlage A8) aufzubauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber oder als Mitglied von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
3. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.
4. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
5. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
6. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Für die Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bewerber entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
8. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.
9. Teilnahmeanträge und Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen.
10. Schlichtungsverfahren erfolgen nach Vorgaben des Gemeinde- und Städtebundes RLP e. V.
11. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen behält sich der Auftraggeber vor, die Verhandlungsgespräche alternativ z. B. in Form von Videokonferenzen oder über schriftlichen Austausch zu führen.
12. Bewerberfragen in Stufe 1 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
13. Bieterfragen in Stufe 2 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Erstangebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: 1-BUF-2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.