Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Landkreis Birkenfeld und in angrenzenden Gebieten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-birkenfeld.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zspnv-sued.de/
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spnv-nord.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Busdienstleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Landkreis Birkenfeld und in angrenzenden Gebieten
Der Landkreis Birkenfeld, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord beabsichtigen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs, gemeinsam einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) für die Dauer von 10 Jahren ab Betriebsaufnahme am 1.8.2022 zu vergeben. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst 2 Linienbündel:
1. Linienbündel „Birkenfeld Nord“ mit den Linien 800, 820, 840, 845, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, Ruftaxilinien (RT) 869 und 879
Das Linienbündel „Birkenfeld Nord“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 1 umfasst die Linien: 800, 840, 845,
— Los 2 umfasst die Linien: 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
2. Linienbündel „Birkenfeld Süd“ mit den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 835, 870, 880, RT 899 und 890
Das Linienbündel „Birkenfeld Süd“ wird in folgende Gebietslose unterteilt:
— Los 3 umfasst die Linien: 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880,
— Los 4 umfasst die Linien: 835, 870, 890, RT 899.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist als sog. Bruttoauftrag konzipiert, d. h. der Auftragnehmer (Betreiber) erhält von den Auftraggebern einen jährlichen Zuschuss, mit dem sämtliche vom Betreiber zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Die Fahrgeldeinnahmen, die gesetzlichen Ausgleichsleistungen und eventuelle Leistungen Dritter werden von dem Betreiber vereinnahmt und von dem Zuschuss des Auftraggebers abgezogen.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr-und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
Angebote können für einzelne Lose, für beliebige Loskombinationen oder für sämtliche Lose (Gesamtangebot) abgeben werden.
Linienbündel Nord 1
Landkreis Birkenfeld
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen des ÖPNV auf den Linien 800, 840, 845.
Siehe Verkehrsvertrag.
Siehe Verkehrsvertrag.
Linienbündel Nord 2
Landkreis Birkenfeld
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 820, 850, 851, 855, 856/875, 860, 865, RT 869/879.
Siehe Verkehrsvertrag.
Siehe Verkehrsvertrag.
Linienbündel Süd 1
Landkreis Birkenfeld
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 823, RT 822, RT 828, RT 829, 830, 880.
Siehe Verkehrsvertrag.
Siehe Verkehrsvertrag.
Linienbündel Süd 2
Landkreis Birkenfeld
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen auf den Linien 835, 870, 890, RT 899.
Siehe Verkehrsvertrag.
Siehe Verkehrsvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Sofern der Bieter nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
2) Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m.§ 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen vor Zuschlagserteilung anzufordern.
1) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 5 Mio. EUR.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung,
Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresabschlüsse, Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZuGV) vor Zuschlagserteilung anzufordern.
1) Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder - sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht - seit Gründung des Unternehmens erbrachten Busverkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des öffentlichen Auftraggebers,
2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3) Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche auftragsspezifische Nachweise.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von den Bietern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor Zuschlagserteilung anzufordern.
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum über Verkehrsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 42 PBefG nachweisen, die mit dem zu
Vergebenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Betreiber ist im Falle einer Unterauftragsvergabe verpflichtet, einen Anteil von mindestens 30 % der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen.
2) Der Betreiber hat bei der Durchführung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) in ihren jeweils aktuellen Fassungen zu beachten und seine Nachunternehmer zur Beachtung dieser Anforderungen anzuhalten.
Nach § 4 Abs. 3 des Landestariftreuegesetzes vom 1.12.2010 (LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBI. S. 333), dürfen öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im freigestellten Schülerverkehr nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen. Diese Verpflichtung gilt gemäß § 5 LTTG auch für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat durch Verwaltungsvorschrift eine Liste repräsentativer Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bekannt gegeben (MinBl. 2011, S. 58, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27.8.2020 (MinBl. 2020, S. 152).
3) Sofern der Auftrag nicht an den bestehenden Betreiber der auftragsgegenständlichen Linien erteilt wird, hat der erfolgreiche Bieter nach Zuschlagserteilung dem Fahrpersonal des bisherigen Betreibers, das zur Erbringung der Verkehrsleistungen auf den Linien eingestellt war, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen mit Wirkung zur Betriebsaufnahme zu unterbreiten (§ 1 Abs. 4 LTTG).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXRDWT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/