Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, Quartier Trier-Süd, Neubau Sporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 2W/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, Quartier Trier-Süd, Neubau Sporthalle
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI für das Quartier Trier-Süd, Neubau Sporthalle
Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-6 Tragwerksplanung vorgesehen. Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 – Objektüberwachung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen – beauftragt werden.
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, LPH 1-6 und Ingenieurtechnische Kontrolle für das Quartier Trier-Süd, Neubau „Sporthalle“.
Darüber hinaus können auch Leistungen der Tragwerksplanung im Bereich des Multifunktionsfeldes (Lärmschutzwände) und bei Einbauten in Freianlagen erforderlich sein.
„Allgemein“:
Anlass zur Neuordnung des Grundschul- und KiTa-Quartiers Trier-Süd zwischen Matthiasstraße, Im Nonnenfeld, Töpferstraße und Kentenichstraße sind die Erweiterung des bestehenden KiTa-Standorts, ein notwendiger Ersatzneubau für die Sporthalle mit offener Pausenhalle sowie die Verbesserung der Mittagsverpflegung für die Grundschule Matthias.
Zusätzlich soll der Jugendtreff Südpol des Palais e. V. im Neubau der KiTa untergebracht werden.
Grundlage für alle weiteren Planungen, ist das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der GWT, Stand Februar 2021.
Die Reihenfolge der Bausteine ist wie folgt vorgesehen:
A: Abbruch Sporthalle Bestand,
B1: KITA,
B2: Sporthalle,
C: Abbruch KITA Bestand,
D: Neubau Multifunktions-Spielfläche.
Die Planungsleistungen KITA sowie Multifunktionales Spielfeld werden gleichzeitig in einem weiteren Verfahren ausgeschrieben.
„Sporthalle“:
Als Ersatzneubau für die bestehende Sporthalle ist eine Einfeldhalle (15 x 27) in Holzbauweise mit Zweigeschossigem Nebenraumbereich voraussichtlich in Massivbauweise mit Aufzugsanlage vorgesehen.
Das Fluchttreppenhaus soll als offene Stahlkonstruktion errichtet werden.
Die offene Pausenhalle (ca. 165 qm) wird an das Gebäude der Sporthalle angebunden und ebenfalls als Stahlkonstruktion errichtet.
„Konstruktion / Materialkonzept“:
Die geschlossenen Fassadenflächen erhalten eine Fassadenbekleidung einer noch zu definierenden Fassadentafel.
Die transparenten Fassadenflächen aus Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade bzw. Holz-Alu-Fensterelementen erhalten einen sonnenstandsgeführten, außenliegenden Sonnenschutz.
Nichttragende Wände sollen als Trockenbau ausgeführt werden. Die abgehängten Decken sind als Trockenbaudecken mit Akustikbekleidungen vorgesehen.
Die Dachflächen der Flachdächer werden mit Gefälledämmung und extensiver Dachbegrünung ausgeführt. Wo möglich, sollen PV-Module aufgestellt werden.
Sporthalle:
1-Feld-Halle 15 x 27 m, Höhe 5,5 m
NUF ca. 634 qm.
Die Baukosten für die Kostengruppen (jeweils brutto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand (Stand März 2021) wie folgt geschätzt:
Ersatzneubau Einfeldhalle mit Pausenhalle GS Matthias:
— KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
„Zeitplanung“:
Für das gesamte Quartier:
Erstellung HuBau (LPH 3) bis Ende 2021
Einreichung Genehmigungsplanung: 1. Quartal/2022
Sporthalle:
Ausführungsplanung: 2. und 3. Quartal /2022,
Ausschreibung/Vergabe: 2. bis 4. Quartal 2022
Baubeginn: 3. bzw. 4. Quartal 2022,
Erstellung Freianlagen: 1. und 2. Quartal /2024,
Nutzung ab 3. Quartal 2024.
Weitere Angaben s. VI.3.
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Festangestellten Mitarbeiter mit der unter 2.1 genannten Qualifikation der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur Tragwerksplanung
≥ 3 Personen = 3 Punkte,
≥ 2 Personen = 1 Punkt.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
— Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen,
— Wertungskriterium 1 u. 2 Büro/Unternehmen 22,5 v.H.,
— Wertungskriterium 1 u. 2 Projektleiter 22,5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen) und des Projektleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte,
= 2 Ref. je WK = 2 P.,
= 1 Ref. je WK = 1 P.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen
— Wertungskriterium 1 u. 2 Büro/Unternehmen 22,5 v.H.,
— Wertungskriterium 1 u. 2 Projektleiter 22,5 v.H.
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Büro/Unternehmen/Projektleiter) der Planung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten (KG300/400 brutto).
A)
— Gebäude mit Spannweiten von mehr als 15 m, Holzbau = 3 Punkte,
— Gebäude mit Spannweiten von mehr als 15 m = 2 Punkte,
— Sonstige Gebäude = 1 Punkt.
B)
≥ [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 3 Punkte,
≥ [Betrag gelöscht] EUR und < 1 500 000 Mio EUR Baukosten brutto = 2 Punkte,
≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR Baukosten brutto = 1 Punkt.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten und der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE: https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro und PL die Leistungsphasen 2-6 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
— die Referenzen von Büro/Unternehmen und Projektleiter/in dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2016 begonnen haben, und die Erbringung der LPH 6 muss spätestens 2021 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro/Unternehmen und für den Projektleiter ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) zu benennen, welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planbesprechungen finden in Trier statt,
— Die örtliche Präsenz in Trier ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist bei Auftragsvergabe vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4: Der Auftraggeber beabsichtigt die bauabschnitts- und stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 5-6, ergänzt durch die Besondere Leistungen. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen: 1. Stufe Leistungen der LPH 5-6, 2. Stufe besondere Leistung LPH 8
Vorgesehen ist: 1. Stufe LP 1-3; 2. Stufe 4-6; 3. Stufe Besondere Leistung LP 8.
Zu II.2.9:
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.