Ausschreibung Wäscheversorgung für alle Einrichtungen des Landeskrankenhauses AöR Referenznummer der Bekanntmachung: LKH-EU_oV-WV_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Wäscheversorgung für alle Einrichtungen des Landeskrankenhauses AöR
Dieses Verfahren beinhaltet die Textilversorgung der Einrichtungen Klinik Nette-Gut Weißenthurm, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, Gesundheitszentrum Glantal Meisenheim, Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe Bad Kreuznach, Klinik Viktoriastift Bad Kreuznach, Rheinhessen-Fachklinik Alzey und Mainz inkl. Tageskliniken und MVZ.
Auftragsgegenstand ist die Textilversorgung der genannten Einrichtungen mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bereichskleidung; Mops, Berufskleidung und Einziehwaren überwiegend als Lohnwäsche; die Aufbereitung sonstiger kundeneigener Textilien und die sachgerechte Aufbereitung von bewohnereigenen Textilien.
Losbeschreibung 1 (RMF, KNG)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Textilversorgung der Einrichtungen Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach (RMF), Klinik Nette-Gut Weißenthurm (KNG)
Die saubere Wäsche ist pro Bedarfsstelle vorkommissioniert, dezentral an die Häuser / Stationen / Wohnbereiche anzuliefern.
Die Schmutzwäsche ist dezentral von den Häusern, Stationen, Wohnbereichen zu entsorgen.
Auf dem Gelände der Rhein-Mosel-Fachklinik stellt der Auftraggeber dafür kostenlos eine Umlager-Fläche in den Räumen der ehemaligen Wäscherei zur Verfügung.
Die Verteilung der sauberen Wäsche und das dezentrale Sammeln der Schmutzwäsche wird im Los 1 als Optionsposition ausgeschrieben.
Losbeschreibung 2 (GZG, GFK und KVS)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Textilversorgung der Einrichtungen Gesundheitszentrum Glantal Meisenheim (GZG), Geriatrische Fachklinik Rheinhessen-Nahe Bad Kreuznach (GFK), Klinik Viktoriastift Bad Kreuznach (KVS)
Die saubere Stationswäsche ist an den Einrichtungen pro Haus / Station / Wohnbereich vorkommissioniert jeweils zentral anzuliefern.
Die Berufskleidungsversorgung wird als Mietwäsche organisiert.
Die Verteilung der sauberen Wäsche und das dezentrale Sammeln der Schmutzwäsche in der GFK Rheinhessen-Nahe Bad Kreuznach wird als Optionsposition ausgeschrieben
Losbeschreibung 3 (RFK und RFK Mainz)
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Textilversorgung der Rheinhessen-Fachklinik Alzey (RFK) und Mainz (RFK Mainz)
Die saubere Wäsche ist pro Bedarfsstelle vorkommissioniert, dezentral an die Häuser / Stationen / Wohnbereiche anzuliefern.
Die Schmutzwäsche ist dezentral von den Häusern, Stationen, Wohnbereichen zu entsorgen.
Die weitere Migration von Lohn- auf Mietwäsche für die Stationsversorgung wird als Optionsposition ausgeschrieben.
Aktuell ist ca. die Hälfte des Bedarfs auf Mietwäsche umgestellt, die andere Hälfte noch Lohnwäsche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung
— Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung Vermeidung ausbeuterische Kinderarbeit,
— Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn.
— Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung,
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen:
—— Gesamt-Unternehmen,
—— Betriebsstätte, die für diesen Auftrag vorgesehen ist.
— Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate), die bestätigt, dass dem Unternehmen die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
— Haftpflicht-Mindestdeckungssummen 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; [Betrag gelöscht] EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden; 2,5 Mio. EUR Schlüsselversicherung; 2 mal maximiert pro Jahr.
— Angaben zu Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen),
— Angaben über die Kapazität und Auslastung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Aktuelles Zertifikat QM-System ISO 9001,
— Aktueller Nachweis der Einhaltung der Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RK) – Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien (RAL GZ 992/2 oder gleichwertig),
— Nur Los 1 und Los 3: Aktueller Nachweis der sachgemäßen Aufbereitung von Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen RAL GZ 992/4 oder gleichwertig für die Betriebsstätte, die für diesen Leistungsteil vorgesehen ist.
— Gesamt-Kapazität je 8-Stunden-Schicht 10 000 kg Krankenhauswäsche, Auslastung pro Tag durchschnittlich 3 000 kg Krankenhauswäsche,
— Havariekonzept mit Vorlage von mindestens 2 Kooperationsvereinbarungen mit Wäschereien für Krankenauswäsche, die die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall des Auftragnehmers übernehmen.
Referenz
— Los 1 und Los 3: 1 aktuelle Referenz vergleichbarer Leistungen bzgl. Mietstationswäsche für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens ausgestellt vom Referenzgeber,
— Los 2: 1 aktuelle Referenz vergleichbarer Leistungen bzgl. Mietstationswäsche für Akutkrankenhäuser ausgestellt vom Referenzgeber,
— Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zur Zeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurück liegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens,
— Los 1 und Los 3: Einrichtung mit jeweils mindestens 400 Betten an einem Standort, davon 1 Krankenhaus mit Logistik / Verteilung der Wäsche durch den Bieter,
— Los 2: Krankenhaus mit jeweils mindestens 150 Betten an einem Standort,
— Versorgung aus dem Standort/der Betriebsstätte, der für die Versorgung vorgesehen ist,
— Der Referenzgeber ist zufrieden oder sehr zufrieden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf dem jeweiligen Gelände und in den Einrichtungen der Standorte KNG Weißenthurm (Los 1), RMF Andernach (Los 1) und RFK Alzey (Los 3) sind, Leistungen der Wäschelogistik zu erbringen – für Los 1 als Optionsposition. Der Umfang der Leistungen ist ausführlich in der Leistungsbeschreibung beschrieben, eine Übersicht über die in jedem Los zu beliefernden Häuser bzw. die jeweilige Logistik ist den Anlagen „Lieferstellen“ zu entnehmen.
Sollten die Unternehmen darüber hinaus einen vor-Ort-Termin wünschen, kann eine geführte Besichtigung des jeweiligen Geländes durchgeführt werden. Die Unternehmen nehmen über das Vergabeportal Kontakt mit dem Auftraggeber auf und bekunden ihr Interesse an einer Besichtigung. Der Auftraggeber wird die Teilnahme intern dokumentieren und keine Bestätigungen ausstellen. Kontaktaufnahme zur optionalen Besichtigung – Ausschlussfrist – bis 7.6.2021, über die e-Vergabe Plattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.