Aufforderung zur Verhandlung (NL Mainz) – JGU Mainz Neubau Medienhaus – Technisches Inbetriebnahmemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0563
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Verhandlung (NL Mainz) – JGU Mainz Neubau Medienhaus – Technisches Inbetriebnahmemanagement
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen das Technische Inbetriebnahmemanagement (TIBM) gem. Leistungsbild Technisches Inbetriebnahmemanagement nach AHO Heft Nr. 19, Stand Jan. 2018 i. V. m. AHO Heft Nr. 9, Stand 2014 für den Neubau eines Medienhauses auf dem Campus der JGU Mainz.
Ergänzend zu den Leistungen des TIBM gem. dem o. g. AHO Leistungsbild wird ein Technisches Monitoring (TMon) (für 2 Jahre ab Inbetriebnahme des Gebäudes) nach AMEV Technisches Monitoring 2020, Empfehlung Nr. 158 optional beauftragt u. nach Erfordernis gesondert abgerufen. Die Entscheidung zur Beauftragung des Technischen Monitorings erfolgt in Abstimmung mit dem Nutzer und dem AN in der Projektstufe (PS) 2.
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen):
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus auf dem Campus der JGU errichtet werden. Standort hierfür ist das Grundstück neben der Philosophischen Fakultät (Geb. 1141). Das Grundstück grenzt an die vielbefahrene Haupteinfallsstraße von Mainz (Saarstr.) und an die Straßenbahnlinie Mainzelbahn.
Die derzeit auf dem betreffenden Baufeld befindlichen Bestandsgebäude werden komplett zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Im Neubau sollen im Wesentlichen folgende Nutzungen untergebracht werden:
— Produktionsräume, Studios (Audio, Video) mit zugehörigen Lagerräumen,
— Bluescreenstudio,
— Werkstatträume mit zugehörigen Lagerräumen,
— Schnitt- und Sichtplätze (Film und Ton),
— Multimedialabore,
— Multimediahörsaal mit Abstellraum (ca. 220 qm),
— PC-Pool/E-Klausuren Raum,
— Konferenz- und Seminarräume,
— Büroräume.
Das Technische Inbetriebnahmemanagement erstreckt sich auf alle energierelevanten und funktionellen Anlagen und Systeme der folgenden Anlagengruppen:
— Wärmeversorgungsanlagen,
— Lufttechnische Anlagen,
— Starkstromanlagen,
— Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen,
— Förderanlagen,
— Nutzungsspezifische Anlagen (insbes. Medientechnik),
— Gebäudeautomation.
Für die Maßnahme wurden ein Raumbedarfsplan, QBA und Betriebsbeschreibungen erstellt.
Gebäudedaten:
— Aktuell genehmigte HNF/NUF 1-6: ca. 6 563 m2.
Grob geschätzte Baukosten nach DIN 276:
— KG 300: ca. 30 Mio. EUR brutto,
— KG 400: ca. 15 Mio. EUR brutto.
Geplanter Projektablauf:
— Erstellung HU-Bau: bis 31.8.2021,
— Baubeginn: 08/2023,
— Fertigstellungstermin: 07/2026,
— Übergabe: 02/2027.
Das Gebäude soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes soll sinngemäß angewendet werden (BNB Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017).
Es sollen folgende Teilaspekte des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) betrachtet werden/Referenzgebäude Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017:
— BNB Steckbrief Nr. 1.2.3 – Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen,
— BNB Steckbrief Nr. 2.2.2 – Anpassungsfähigkeit,
— BNB Steckbrief Nr. 3.2.1 – Barrierefreiheit,
— BNB Steckbrief Nr. 4.1.6 – Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA,
— BNB Steckbrief Nr. 5.2.3 – Systematische Inbetriebnahme.
Eine Zertifizierung nach BNB ist nicht vorgesehen. Die Einschaltung eines BNB-Koordinators ist nicht geplant.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Ausführung der Baumaßnahme einen Generalunternehmer zu beauftragen.
Die Einschaltung eines Projektsteuerers ist vorgesehen. Das Vergabeverfahren wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das Technische Inbetriebnahmemanagement voraussichtlich abgeschlossen sein.
Die Beauftragung erfolgt in Projektstufen entsprechend AHO-Heft Nr. 19, 2018 i.V.m AHO Heft Nr. 9, 2014. Mit Vertragsschluss werden nur Leistungen der PS 2 beauftragt.
Der AG behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung u. Ausführung der Maßnahme die Leistungen der PS 3, 4, 5, „Nachlaufende Leistungen in der Nutzungsphase“, Besondere Leistungen sowie das TMon stufenweise zu beauftragen und die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner PS zu beschränken.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen. In diesem Fall gelten angepasste Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen (Bewertungssystematik zur Bewertungsmatrix Stufe 2) zu entnehmen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYC77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.