Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz Ertüchtigung Gebäude inkl. Umsetzung Brandschutz Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0088_Aufforderung Finales Angebot
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz Ertüchtigung Gebäude inkl. Umsetzung Brandschutz Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abs. 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Sanierung des Bestandes, inkl. der brandschutztechnischen Ertüchtigung im Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz.
Es ist beabsichtigt, dem AN Leistungen der Leistungsphasen 3 und 6-9 gem. § 34 HOAI zu übertragen. Aufgrund von Vor- u. Eigenleistungen fallen in Teilbereichen Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen weg bzw. werden reduziert.
Im Rahmen der LPH 3 ist nur die Kostenberechnung nach DIN 276 zu prüfen und zu überarbeiten.
Vom Auftragnehmer (AG) werden eine Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse zur Verfügung gestellt. Diese sind fachlich zu prüfen und ggf. zu überarbeiten und bilden dann die Grundlage für die weitere Bearbeitung des AN.
Mainz
Das LUA in Mainz soll umgebaut, saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein U-förmiges, 3-geschossiges, vollständig unterkellertes Gebäude mit 2 Erschließungskernen, die die Gebäudenutzflächen jeweils 2-hüftig über einen mittig angeordneten Flur erschließen. An der Südseite des Bestandsgebäudes schließt sich der 2018 errichtete 3-geschossige Neubau (1. Bauabschnitt fertig gestellt) an. Dieser ist über einen ca. 3,0 m breiten Verbindungssteg in allen Etagen verbunden.
Die NUF 1-6 beträgt ca. 2 170 m2 und BGF ca. 4 450 m2 (gem. DIN 277).
Im Vorfeld zu der Sanierung wird eine Schadstoffsanierung vorgenommen, welche durch ein separat eingeschaltetes Ingenieurbüro geplant, ausgeschrieben und betreut wird. Aufgabe des Architekturbüros ist die Koordinierung der Termine der Schadstoffsanierung innerhalb der Bauphasen.
Im Zuge der Sanierung werden große Teile der Technischen Anlagen der Versorgungstechnik und Elektrotechnik erneuert bzw. in anderen Geschossen neu errichtet. Außerdem wird der zentrale WC-Kern erneuert. Für die Fachplanung der Technikgewerke wurden bereits Ingeniuerbüros eingeschaltet.
Aufgrund der Schadstoffsanierung und der brandschutztechnischen Ertüchtigung wird ein Großteil der Abhangdecken ausgebaut und neu errichtet.
Die Arbeiten im bestehenden Gebäude sind gemäß dem Bauablaufplan in drei aufeinander folgenden Bauphasen unterteilt. Das Dachgeschoss (2. Obergeschoss) wird hierbei komplett saniert, für die übrigen Etagen (Untergeschoss bis 1. Obergeschoss) war in der HU-Bau bisher nur die Teilsanierung der Oberflächen veranschlagt. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde der Projektauftrag jedoch im Herbst 2020 erweitert, danach soll eine komplette Oberflächensanierung der Innenflächen für das Gebäude vorgenommen werden. Die Kosten dafür wurden in die anrechenbaren Kosten bereits mit aufgenommen.
Die Aufnahme der Oberflächensanierung in die Leistungsverzeichnisse ist in der Vergütung der Leistungsphase 6 enthalten.
Die Anpassung der AFU-Planung erfolgt hauptsächlich durch Textblöcke in den Plänen, welche auf Stundenbasis vergütet wird.
Das Gebäude wird während der Sanierungsmaßnahme weiterhin genutzt.
Zwischen den Bauphasen muss von Arbeitsunterbrechungen ausgegangen werden, da für das Freimachen der zu sanierenden Bereiche ein Umzug des Nutzers erforderlich ist.
Vorbehaltlich der Prüfung und Überarbeitung sind die voraussichtlichen Ausführungszeiträume wie folgt geplant:
— Bauphase 1: Herrichten Sanitärbereiche UG bis 2. OG mit Treppenhaus 02 und Büros BT 04 im 2. OG, Entkernung BT 04, EG und 1. OG (Ausführungsdauer ca. 10 Monate, Vorlauf Schadstoffsanierung ca. 3 Monate inkludiert),
— Bauphase 2: Sanierung BT 03 und BT 04 UG bis 3. OG (Ausführungsdauer ca. 15 Monate, Vorlauf Schadstoffsanierung ca. 3 Monate inkludiert),
— Bauphase 3: Sanierung BT 01 und BT 02 UG bis 2. OG (Ausführungsdauer ca. 12 Monate, Vorlauf Schadstoffsanierung ca. 3 Monate inkludiert).
Voraussichtliche Terminschiene:
— 07/2021 – 12/2021 Einarbeitung in das Projekt und Überarbeitung Leistungsverzeichnisse,
— 01/2022 – 04/2022 Vergabe,
— 05/2022 – 12/2025 LPH 8.
Baukosten KG 300 + 400 Basis verpreiste Leistungsverzeichnisse (brutto):
— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR (Kosten ohne die Oberflächensanierung).
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt:
— Leistungsstufe 1 (LPH 3),
— Leistungsstufe 2 (LPH 6),
— Leistungsstufe 3 (LPH 7),
— Leistungsstufe 4 (LPH 8) und
— Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 3 VgV, Verkürzung der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge auf 15 Tage wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit:
Der Vertrag mit dem derzeitigen Objektplaner Gebäude musste beendet werden. Die beauftragten Fachplaner stehen bereit - durch den Ausfall besteht daher derzeit eine Lücke in der Planungskette.
Aufgrund organisatorischer und terminlicher Zwänge im Projekt besteht nun eine besondere Dringlichkeit. Die Unterbrechung muss möglichst kurzgehalten werden, um das Projekt nicht zu gefährden und um Schäden hinsichtlich Kosten u. Termine zu minimieren. Bei einer längeren Planungspause drohen außerdem Behinderungsanzeigen der Fachplaner u. weitere Störungen im Ausschreibungs- u. Ausführungsprozess.
Für die Zusammenstellung der verlangten Unterlagen und Nachweise ist die verkürzten Frist ausreichend.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYC78
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.