Digitale Haltestellen – 30014141 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2021-0048
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Haltestellen – 30014141
Lieferung digitaler Stelen-Anzeiger inkl. Hard- und Software für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Gegenstand der Vergabe ist die Herstellung und Lieferung von digitalen Stelen-Anzeigern (inkl. Hard- und Software) gemäß Spezifikation des Auftraggebers.
Weiterhin:
— die Installation der digitalen Stelen-Anzeiger,
— die Unterstützung bei Inbetriebnahme der Liefergegenstände,
— die Lieferung einer vollständigen Dokumentation,
— die Durchführung der Einweisungen und Schulungen der Liefergegenstände,
— die Lieferung aller erforderlichen Hilfsmittel und Spezialwerkzeuge zur Prüfung, Wartung, Reparatur und für den laufenden Betrieb der Anlagen,
— regelmäßige Softwareupdates für die Nutzungsdauer der digitalen Stelen-Anzeiger,
— die Sicherstellung einer qualifizierten Projektbetreuung von Auftragsvergabe bis zur Abnahme.
— Option 1 – weitere 50 Stelen ab Q3/2023 bis 2025,
— Option 2 – weitere 100 Stelen ab Q3/2023 bis 2025,
— Option 3 – weitere 200 Stelen ab Q3/2023 bis 2025,
— Option 4 – weitere 300 Stelen ab Q3/2023 bis 2025.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen,
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.1.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist,
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften,
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist,
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.),
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen,
e) Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbares Zertifikat.
Sicherheitsleistung gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften. Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen. Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen.
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters,
— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung,
— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte.
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes – dem Teilnehmerwettbewerb – erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
Im Anschluss an die Eignungsprüfung durch den Auftraggeber werden maximal 5 Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben. Voraussetzung ist, dass diese die aufgestellten zwingend zu erfüllenden Eignungskriterien vollständig erfüllt haben und sich bei den bei den Sollanforderungen (siehe BWB, Anhang 1 V b) unter den 5 Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit werden ausnahmsweise mehr als 5 Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben. Den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden, wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Alle anderen Teilnehmer scheiden aus dem Verfahren aus.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotseinholung aufgeforderten Bietern werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. Die Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
b) Nachprüfverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(…) weitere Informationen siehe A1_BWB_Bewerbungsbedingungen 20210521, Ziffer 10 Rechtsbehelf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland