Daten-Informations-Portal für den FTTB/H-Ausbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 605-0
Fax: +49 6131 / 605-146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Daten-Informations-Portal für den FTTB/H-Ausbau
Das Land Rheinland-Pfalz hat sich als Ziel einen kompletten Netzinfrastrukturwechsel hin zu glasfaserbasierten Netzen gesetzt. Flächendeckende Netzdetailplanungen bilden die Grundlage, um mögliche Synergien und Teilumsetzungen letztendlich in ein flächendeckendes FTTB-Netz zusammenzuführen. Um eine geeignete Dokumentationsqualität und Projektsteuerung für alle Stakeholder zu sichern, ist vor allem eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Land, seinen Kreisen, deren Verbandsgemeinden, den Ortsgemeinden, aber auch den Fachplanern, den Telekommunikationsunternehmen und weiteren Betroffenen ausschlaggebend.
Ziel der hier ausgeschriebenen Leistungen ist es, die bereits heute vielschichtig vorhandenen und dynamisch sich weiterentwickelnden Informationen und Daten der Planungs- und Umsetzungsphasen von Maßnahmen zur Herstellung flächendeckender Glasfaserinfrastrukturen auf einer GIS-basierten Multi-Datenplattform (nachfolgend Plattform) digital zu bündeln.
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz und andere Orte in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz hat sich als Ziel einen kompletten Netzinfrastrukturwechsel hin zu glasfaserbasierten Netzen gesetzt. Flächendeckende Netzdetailplanungen bilden die Grundlage, um mögliche Synergien und Teilumsetzungen letztendlich in ein flächendeckendes FTTB-Netz zusammenzuführen. Um eine geeignete Dokumentationsqualität und Projektsteuerung für alle Stakeholder zu sichern, ist vor allem eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Land, seinen Kreisen, deren Verbandsgemeinden, den Ortsgemeinden, aber auch den Fachplanern, den Telekommunikationsunternehmen und weiteren Betroffenen ausschlaggebend.
Ziel der hier ausgeschriebenen Leistungen ist es, die bereits heute vielschichtig vorhandenen und dynamisch sich weiterentwickelnden Informationen und Daten der Planungs- und Umsetzungsphasen von Maßnahmen zur Herstellung flächendeckender Glasfaserinfrastrukturen auf einer GIS-basierten Multi-Datenplattform (nachfolgend Plattform) digital zu bündeln, die eine rollenbasierte Kollaboration und ein umfangreiches Ausbaustatus-Monitoring sowie ein Controlling erlaubt und bestehende, GIS-basierte digitale Plattformen sowie Lösungen im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) berücksichtigt und nutzbar einbindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Daten-Informations-Portal für den FTTB/H-Ausbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 14199
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131160
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de
§ 135 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder,
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Auftraggeber weist im Übrigen auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer