Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Parkhaus Annenhof“ Bitburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Parkhaus Annenhof“ Bitburg
Das bestehende Parkhaus Annenhof liegt innenstadtnah am süd-östlichen Rand der Altstadt Bitburgs.
Es liegt verkehrsgünstig als Zugangspunkt zur Bitburger Innenstadt und wird von Besucher*innen des südlich angrenzenden Marienhaus Klinikums genutzt. Es stellt damit einen zentralen Baustein in der verkehrlichen Infrastruktur Bitburgs dar.
Das Parkhaus mit seiner nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung, Ausgestaltung und zu kleinen Stellplatzgrößen entspricht nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen.
Aufgrund des baulich schlechten Zustands soll das bestehende Parkhaus rückgebaut und durch einen zeitgemäßen Neubau ersetzt werden.
Zentrale Fragen betreffen die gestalterische Ausformulierung des Bauwerks sowie damit verbunden die Lösung des Schallschutzes aufgrund der innerstädtischen Lage. Die verkehrstechnische Anbindung an die umgebenden Straßen soll im Zusammenhang mit dem Neubau entwurfstechnisch gelöst werden.
Das Gesamtbudget für die KG 300-400 beträgt ca. 5,78 Mio. EUR netto.
Es sollen im Parkhaus ca. 350 KFZ-Stellplätze inkl. der Sonderstellplätze sowie die zum Betrieb notwendigen Nebenräume und sonstigen Flächen realisiert werden.
Folgende Verfahrenstermine sind vorgesehen:
— Tag der Auslobung: 30.6.21,
— Kolloquium: 15.7.21,
— Abgabe der Planunterlagen: 9.9.21,
— Abgabe Modell: 16.9.21.
54634 Bitburg
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Eine maximale Teilnehmerzahl von 30 wird angestrebt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS herausgegebenen Fassung (Stand: 31.1.2013), eingeführt in Rheinland-Pfalz durch Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer*innen sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer*innen sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2/08/21 registriert.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträger*innen durchgeführt.
Der Auftrag kann gemäß Planungs- und Baufortschritt verlängert werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagerten nichtoffenen Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Teilnahmeanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben bzw. elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis zum unter IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der Vergabeplattform eingegangen sein.
Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Der Bewerbungsbogen steht an der unter I.3) angegebenen Stelle uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Bewerberbogen dokumentieren die Bewerber*innen ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber*innen zur Teilnahme am Wettbewerb aus. Eignungskriterien (Mindestanforderungen):
— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung — Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV (im Bewerberbogen) — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (im Bewerberbogen) — Eigenerklärung zur Anzahl der technischen Fachkräfte der Bewerber*innen. Eine Mindestzahl von 3 wird gefordert,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation – ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft -durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung als Architekt*in — Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen. Alternativ Nachweis einer schriftl. Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte u. nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. Sofern der Versicherungsschutz nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird muss er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb des*r bevollmächtigten Vertreters*in der Bewerbergemeinschaft in digitaler Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB,
— Nachweis eines Referenzprojektes (im Bewerberbogen): Nachweis eines zum Ende der Teilnahmefrist fertiggestellten Refererenzprojektes vergleichbarer Komplexität (Die Ausloberin geht beim vorliegenden Projekt von Honorarzone III aus) mit folgenden Mindestanforderungen: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI, Leistungsphasen 2-5 vollständig durch den*die Bewerber*in erbracht (Erbringung auch als Projektleiter*in in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des*der Urhebers*in beigefügt werden. Jedes Referenzprojekt darf nur von EINEM*R Bewerber*in eingereicht werden. Sollte ein Projekt mehrfach eingereicht werden so wird es nur als Referenz des*der ursprünglichen Urhebers*in anerkannt); Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme nach 31.5.2011; Herstellungskosten mindestens 1,0 Mio EUR KG 300+400 netto.
Zusätzlich ist zu dem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Alle Bewerber*innen bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber*innen. Entsprechend§56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als die vorgesehene Anzahl Bewerber*innen die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerber*innen durch Losziehung getroffen. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrücker*innen gelost.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Alle Bewerber*innen werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Den ausgewählten Teilnehmer*innen werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.
Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:
— städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— Architektonische Qualität,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit,
— Verkehrstechnische Anbindung.
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten / Architektinnen.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung eine*n der Preisträger*innen mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
— Gebäudeplanung § 34 HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-8, 9. Die Ausloberin geht von Honorarzone III Basissatz aus.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des*r Preisträgers*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den /die 1.Preisträger*in zu vergeben.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträger*innen des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin. Mindestens ein*e Fachpreisrichter*in wird zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %,
3. Projektmanagement 15 %,
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,
5. Honorarangebot 5 %.
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300+400 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der*die Teilnehmer*in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.
Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten / Architektinnen. Der Nachweis zur Berufszulassung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe auch III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund technischer Limitierungen der Vergabeplattform wurde das Formular einer Auftragsbekanntmachung verwendet. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgelagertem, nichtoffenen Planungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt..
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
[Betrag gelöscht] EUR
[Betrag gelöscht] EUR
[Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger*innen wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des*der Preisträgers*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner*in des Wettbewerbs vergeben: ja.
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja.
Namen der ausgewählten Preisrichter*innen:
Sachpreisrichter*innen:
Joachim Kandels, Bürgermeister der Stadt Bitburg Bernd Goeblet, Werkleiter Stadtwerke Bitburg Thomas Hoor, SPD Heinz Reckinger, Liste Streit Johannes Roß-Klein., Grüne.
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:
Bertold Steffes, Leiter Stadtplanungsamt Bitburg Andrea Blasius, stellvertretende Werkleiterin Stadtwerke Bitburg Arno Bösen, CDU Stefan Strupp, FBL Patric Nora., FDP.
Fachpreisrichter*innen: (vorgesehen) Prof. Heribert Gies, Architekt, Mainz Prof. Thomas Neumann, Architekt, Köln Andreas Leckert, Architekt, Frankfurt am Main Ingrid Marx, Architektin, Stuttgart Tobias von Pastau, Architekt, Mainz Prof. Alexander Reichel, Architekt, Kassel.
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: (vorgesehen) Tim David Lemmler, Architekt, Koblenz (ständig anwesend) Iris Willems-Bender, Architektin, Trier (ständig anwesend).
Zusätzlich werden folgende sachverständige Berater*innen benannt:
Sachverständige (ohne Stimmrecht):
N.N. Fördermittelgeber Prof. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern Klaus Zimmermann, ISU, Bitburg N.N., Brandschutzdienststelle.
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige hinzuzuziehen. Die Vorprüfung erfolgt durch Hille Tesch Architekten + Stadtplaner in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung Bitburg sowie ggf. durch sachverständige Berater*innen des Preisgerichts.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB § 160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.