Verbreitung und Stichprobenauswahl Fledermäuse zum FFH-Monitoring – Berichtsperiode 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbreitung und Stichprobenauswahl Fledermäuse zum FFH-Monitoring – Berichtsperiode 2019-2024
Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Vorbereitung der Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild für die 22 Fledermausarten erstellt, sowie für 15 Arten zusätzliche Stichprobenflächen für das vom Bund vorgegebene Monitoring identifiziert. Das Monitoring ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsort:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Vor Ort im Gelände.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Dieses Vergabeverfahren dient zur Vorbereitung der Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die 22 in Rheinland-Pfalz vorkommenden Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild für die 22 Fledermausarten erstellt, sowie für 15 Arten zusätzliche Stichprobenflächen für das vom Bund vorgegebene Monitoring identifiziert. Das Monitoring ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens.
Eine erschöpfende Leistungsbeschreibung findet sich in Anlage 2.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2)
2.3 Ergänzende Geländebegehungen (optionale Leistung)
Die Optionalen Leistungen zur Geländebegehung können sowohl für den Punkt 2.1 zur Überprüfung eines Vorkommens, als auch für den Punkt 2.2 zur Identifizierung von Quartieren genutzt werden. Sollten die optionalen Leistungen für die Aktualisierung der Verbreitungsübersicht (2.1.) genutzt werden sind, wenn möglich, auch gleich Vorkommen (einschl. Quartierstandorte) mit abzugrenzen. Für die gleiche Fläche können nur einmal optionale Leistungen beantragt werden.
2.3.1 Ergänzende Geländebegehungen zur Aktualisierung der Verbreitungsübersicht
Wird vom AN ein Vorkommen in einem bisher nicht besetzen Raster vermutet, das ohne Überprüfung im Gelände nicht zu verifizieren ist, kann der AN über die Recherche im Punkt 2.1 hinaus Geländebegehungen durchführen. Der AN stellt dem AG in diesem Falle einen Geodatensatz im Shape-Format, basierend auf Anlage LB 3 zur Verfügung in dem die zu überprüfenden Rastern markiert sind und begründet die Verdachtsfälle, die Notwendigkeit und den Umfang von Geländebegehungen in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
2.3.2 Ergänzende Geländebegehungen zur Überprüfung von Stichprobenflächen
Besteht ein Hinweis für eine Art auf ein konkretes Quartier oder einen Quartierverbund, die genaue Lage ist jedoch nicht bekannt, kann der AN eine Geländebegehungen durchführen um den Quartierstandort zu identifizieren. Der AN stellt dem AG in diesem Falle eine Karte (PDF oder Geodatensatz im Shape-Format) zur Verfügung in dem der zu überprüfenden Bereich dargestellt ist und begründet die Notwendigkeit und den Umfang von Geländebegehungen in einer E-Mail. Die Geländebegehungen werden vom AG gesondert per Email beauftragt (siehe auch Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Die Wertangaben [Betrag gelöscht] EUR dienen als Platzhalter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbreitung und Stichprobenauswahl Fledermäuse zum FFH-Monitoring – Berichtsperiode 2019-2024
Ort: Odernheim
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYMEQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.