3EU/21 Unterhaltsreinigung von Sportanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 3EU/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
3EU/21 Unterhaltsreinigung von Sportanlagen
Unterhaltsreinigung:
— Los 1: Bezirkssportanlagen Feyen / West,
— Los 2: Mehrzweckhalle Mäusheckerweg.
Bezirkssportanlagen Feyen und West
Unterhaltsreinigung BSA´s Feyen und West.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Mehrweckhalle Mäusheckerweg
Unterhaltsreinigung neue Mehrzweckhalle Mäusheckerweg.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Eintragung in ein Beruf- oder Handelsregister in Form einer Bescheinigung, Eintragung Handwerksrolle, Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Gebäudereinigerinnung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
— mindestens 3 Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber.
Ansprechpartner, Telefonnummer der in den letzten 3 Jahren ausgeführten Reinigungsdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber.
— Eigenerklärung oder Zertifikat nach DIN /EN ISO 9001 oder gleichwertig zum Qualitätssicherungskonzept,
— Darstellung des Implementierungskonzepts,
— Angaben zu den eingesetzten Reinigungsgeräten und der eingesetzten Reinigungschemie,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das Portal Deutsche eVergabe – https://portal.deutsche-evergabe.de – zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnachweis oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärungen 1 und 3.
(Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)).
— Vordruck Sonderkündigungsrecht unterschrieben,
— Kalkulationsdateien,
— Angabe der Referenzen,
— Eintragung in der Handwerksrolle,
— Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Gebäudereinigerinnung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse,
— Bescheinigung Betriebshaftpflichtversicherung,
— Vorstellung Qualitätssicherungskonzept,
— Vorstellung Implementierungskonzept,
— Darstellung Reinigungsgeräte/Reinigungschemie,
— Vordruck Stundenverrechnungssätze,
— Angabe der Stunden der Unterhaltsreinigung und Objektleitung,
— Nachweis Objektbesichtigung,
— Formblatt zur Erstattung von Mehrkosten.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen:
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Land: Deutschland