St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen — Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_24 VE_309_Trockenbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen — Trockenbauarbeiten
— St. Marien- und Annastiftskrankenhaus,
— Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit,
— Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F,
— Gewerk VE_309 Trockenbauarbeiten.
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Salzburger Str. 15
67067 Ludwigshafen
— ca. 3 900 m2 Trennwände mit Schallschutzanforderung,
— ca. 2 500 m2 Trennwände mit F30-Brandschutzanforderung,
— ca. 1 800 m2 Trennwände mit F90-Brandschutzanforderung,
— ca. 500 m2 Trennwände als Brandwand,
— ca. 440 m2 OP-Wandbekleidung,
— ca. 2 000 m2 Gipskartondecke glatt,
— ca. 1 400 m2 Rasterdecken aus Mineralwolleplatten,
— ca. 300 m3 Metallkassettendecken.
Voraussichtliche Ausführung ab Mai 2021 - September 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54RDNB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland