Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2021-0110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
— Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier („Holsystem“);
— Los 2: Übernahme und Verwertung des Altpapiers;
— Los 3: Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen.
Sammlung und Transport von Altpapier („Holsystem“)
Nationalparklandkreis Birkenfeld
55765 Birkenfeld
Der Erfüllungsort bezieht sich auf die zum Kreisgebiet gehörenden Kommunen.
Sammlung und Transport von Altpapier („Holsystem“)
— Bündelsammlung von Altpapier im vierwöchentlichen Rhythmus (ca. 13 Sammeltouren pro Jahr),
— Transport des gesammelten Altpapiers zum AWZ Reibertsbach,
— Erwartete jährliche Altpapiersammelmenge: ca. 6 000 Mg/a-6 500 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung des Altpapiers
Nationalparklandkreis Birkenfeld
55765 Birkenfeld
Der Erfüllungsort bezieht sich auf die zum Kreisgebiet gehörenden Kommunen.
Übernahme und Verwertung des Altpapiers
— Übernahme des Altpapiers am AWZ Reibertsbach,
— Stellung eines 40-m3-Abrollcontainers am AWZ Reibertsbach,
— Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik.
Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
— Verwertungsmenge: ca. 4 000-6 500 Mg/a (Hinweis: Die tatsächliche Verwertungsmenge hängt noch von der abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung mit den Dualen Systemen ab).
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen
Nationalparklandkreis Birkenfeld
55765 Birkenfeld
Der Erfüllungsort bezieht sich auf die zum Kreisgebiet gehörenden Kommunen.
Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen
— Mobile Sammlung von Problemstoffen (ca. 120 Haltepunkte) an 24 Sammeltagen (je 12 Tage im Frühjahr und Herbst
— Zusätzlich 15 Sammeltage (freitags von 13.00-17.00 Uhr) an einem festen Standort im Kreisgebiet, welcher vom Bieter festzulegen ist (ggf. auch auf eigenem Betriebsgelände), „Stationäre Sammlung“,
— Übernahme von Problemstoffen aus illegalen Ablagerungen.
Entsorgung der Problemstoffe: ca. 130 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale Sammlung von Altpapier oder Restabfall oder Bioabfall.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Schadstoffsammlung.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale Sammlung von Altpapier oder Restabfall oder Bioabfall in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 40 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung/Abfallfraktion sowie der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von mindestens 5 000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistungen, der Mengen und der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 3:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Schadstoffsammlung für mindestens einen kommunalen Auftraggeber. Die Referenz ist für jedes der Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s und der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Schloßallee 15; Zimmer 0.02
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Ab. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform rlp.vergabekommunal. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform rlp.vergabekommunal an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf
Der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYYRF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
Eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.