EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung für die IGS Bertha von Suttner Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/10-355
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaiserslautern.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung für die IGS Bertha von Suttner
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „rlp.vergabekommunal“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
IGS Bertha von Suttner im Stadtwald
67663 Kaiserslautern
Die Stadt Kaiserslautern beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung für eine strukturierte Verkabelung der integrierten Gesamtschule (IGS) Bertha von Suttner. Die zu vergebenen Planungsleistungen umfassen die folgenden Kostengruppen gemäß DIN 276:
— Niederspannungsschaltanlagen (Kostengruppe 443),
— Niederspannungsinstallationsanlagen (Kostengruppen 444),
— Telekommunikationsanlagen (Kostengruppe 451),
— Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Kostengruppe 459).
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Leistungsphasen für die vorgenannten Planungsleistungen zu
Vergeben:
— Grundleistungen gemäß § 55 HOAI: LPH 1 bis 3 und 5 bis 8 (Die LPH 5 umfasst dabei auch das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen und das Prüfen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Firmen).
Darüberhinaus sollen auch Besondere Leistungen beauftragt werden, u. a.: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches, LPH 2.
Gegebenenfalls (weitere) Besondere bzw. zusätzliche Leistungen gemäß dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FC-Verwaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 6912
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://https://www.fc-gruppe.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU7YYDYYUP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de