Beschaffung von Microsoft-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Microsoft-Lizenzen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Handelspartner-Rahmenvertrag für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm der Microsoft Ireland Operations Limited und der Bundesrepublik Deutschland für das Klinikum sowie deren Tochter, der Innovation und Technologie Rhein-Neckar-Ludwigshafen GmbH. Es besteht derzeit ein Vertragsverhältnis, das zum 31.5.2021 endet.
Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der bestehenden Software Assurance für die bereits beschafften Lizenzen soweit erforderlich bzw. die Belieferung des Auftraggebers mit weiteren Lizenzen von Microsoft, die sich aus dem TrueUp (Anlage TrueUp 2021) oder zusätzlichen Bedarfen ergeben ab dem 1.6.2021.
Daneben sollen weitere (Dienst-) Leistungen für das KliLu erbracht werden. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen
Über die zu schließende Vereinbarung sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
— Lieferung von Microsoft Volumenlizenzen entsprechend den Bedingungen im „Enterprise Agreement (EA)“ und/oder „Select Plus Vertrag“ soweit möglich,
— Lieferung von Software Assurance im Rahmen des Volumenlizenzprogramms,
— Lieferung von Microsoft-Softwarelizenzen,
— Option: Möglichkeit des Bezugs von Microsoft Online-Diensten (Microsoft Azure) bei Bedarf.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind folgende weitere Anforderungen vom Auftragnehmer zu erfüllen:
— Für die erworbenen Lizenzen müssen einheitliche Volumenlizenzschlüssel bereitgestellt (je Produkt und Version/Edition) werden,
— Für die jeweiligen Lizenzen muss die zugehörige Software Assurance nachträglich erworben werden können,
— Die erworbenen Lizenzen müssen ein Downgrade Recht enthalten,
— Einmal im Monat sollte, jedoch mindestens einmal im Quartal hat eine qualifizierte Lizenzberatung durch den Auftragnehmer zu erfolgen, welche vor Ort beim Auftraggeber zu erbringen ist.
(Ausschlusskriterium)
— Dem Auftraggeber ist namentlich ein deutschsprachiger Ansprechpartner (inkl. direkter Kontaktmöglichkeit), über die gesamte Vertragslaufzeit zu benennen.
(Ausschlusskriterium),
— Der Auftragnehmer sichert während der gesamten Vertragslaufzeit einen telefonischen deutschsprachigen Support Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr zu.
(Ausschlusskriterium),
— Die Lieferung ist durch einen Lieferschein zu belegen, der Bestellnummer und Bestelldatum des Auftraggebers enthält. Die Lieferung selbst muss auf elektronischem Weg innerhalb einer Frist von 14 Tage erfolgen.
(Ausschlusskriterium),
— Im Microsoft Volume Licensing Service Center (oder dem Entsprechenden Äquivalent) muss eine Pflege der erworbenen Lizenzen und der zugehörigen Software Assurance über den Auftragnehmer erfolgen.
(Ausschlusskriterium),
— Der Handelspartner muss ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution Partner und Enterprise Software Advisor sein. Hierfür ist der Nachweis bei der Angebotsabgabe zu erbringen.
(Ausschlusskriterium),
Das Mengengerüst ergibt sich aus der Anlage TrueUp 2021.
Es befinden sich derzeit 15 Server für VMware im Einsatz. Davon verfügen 11 über je 2 Prozessoren / 10 Kerne und 4 über jeweils 2 Prozessoren / 14 Kerne (zzgl. Hyperthreading).
Ersatzweise zu den im Mengengerüst aufgeführten Produkten, erfolgt der Bezug des jeweiligen Nachfolgeprodukts anhand des jeweils aktuell gültigen Lizenzmodells. Die angegebenen Stückzahlen wurden auf Basis des TrueUps 2021 angegeben. Für über diesen Bedarf hinaus ggf. benötigte Lizenzen gilt ebenfalls der Angebotspreis.
Auftraggeberseitige Möglichkeit zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Die Verlängerung kann bis zu 3 Monate vor Ablauf des regulären Vertragendes erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister
— Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB,
— Darstellung der Unternehmensstruktur,
— Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft,
— Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar,
— Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden („Eignungsleihe“),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— mind. 2 geeignete Referenzen je Teillos über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weiterzugeben, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYH14.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.klilu.de