Ladeinfrastruktur für Batteriebusse – 30014165 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2021-0043
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur für Batteriebusse – 30014165
Lieferung und Montage der Ladeinfrastruktur für Batteriebusse – Elektroleistungen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Lieferung und Montage der Ladeinfrastruktur für Batteriebusse – Elektroleistungen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Lieferung, Beschaffung und Errichtung von bis zu 14 weiteren Ladepunkten in den Folgejahren bis Ende 2024.
Diese müssen je nach Begebenheit in Doppel- oder Einzelladesäulen wie in der Spezifikation beschrieben aufgeführt und bepreist werden, incl. Kabelverlegung, Anschlussarbeiten und Fundamente.
Weiterhin:
Anpassungen der Doppelladestationen zur variablen Leistungszuteilung (max. 30 kW-Schritte)
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen.
b. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
c. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
d. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e. Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom Dezember 2020; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist.
g. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-versicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
a. Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2017 bis 2020,
b. Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
a. Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.).
Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
b. Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung und Dokumentation nötig ist,
c. Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbaren Qualitätsstandard,
d. Bestätigung über eine Ersatzteileversorgung über mindestens 10 Jahre.
e. Der Bewerber muss Nachweise über Qualifikationen zum Umbau von Trafostationen und dem Errichten von Ladesäulen liefern.
Sicherheitsleistung gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Zusätzlich und Besondere Vertragsbedingungen
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen.
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters,
— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung,
— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte.
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes – dem Teilnehmerwettbewerb – erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber im zweiten Verfahrensschritt – zur Angebotsabgabe – aufgefordert.
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich von Erklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotsauswertung ausgewählten Bietern werden, soweit Aufklärungs-bedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle, technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag zu erteilen. Die Zuschlagserteilung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(...) weitere Informationen siehe A1_BWB_Bewerbungsbedingungen 202110511, Ziffer 10 Rechtsbehelf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Land: Deutschland